Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2020

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Was die Vorlage will:

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen stärker fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern (meist Wohnbaugenossenschaften) gehören.

Zudem sollen Kantone und Gemeinden für geeignete Grundstücke ein Vorkaufsrecht einführen können, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Bei Grundstücksverkäufen aus dem Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell die Möglichkeit erhalten, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen.

Um preisgünstige Mietwohnungen zu erhalten, will die Initiative ferner, dass Bund und Kantone energetische Erneuerungen nur noch subventionieren dürfen, wenn keine luxuriösen Sanierungen erfolgen und die Mieterinnen und Mieter in der Wohnung bleiben können.

Das integrale Zukunftsbild:

Eine integrale Gesellschaft gestaltet ihren Wohn- und Lebensraum gemeinsam und in Verantwortung für das Ganze. Die natürlichen Fähigkeiten wie auch die Bedürfnisse von Natur und Mensch werden aktiv miteinbezogen.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu:

Die Initiative ist stark vom Besitzdenken beeinflusst. Gemäß unserer Werthaltung würden wir noch stärker die (Wohn-)Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen. Dennoch geht die Annahme der Initiative aus folgenden Gründen in Richtung des integralen Zukunftsbilds:

  1. Durch die Annahme der Initiative erreichen wir ein besseres Verhältnis zwischen teuren und preiswerteren Wohnungen.
  2. Die Besitzunterschiede zwischen Arm und Reich werden etwas vermindert.
  3. Der Genossenschaftsgedanke wird gefördert, was dem Zusammenleben in einer
    integralen Gesellschaft eher entspricht, da er die Durchmischung fördert.
  4. Die Annahme der Initiative macht auf den Unterschied zwischen den Raum- und Wohnverhältnissen aufmerksam, welche die Raumplanung und die Architektur anstreben, und jenen, die den Bedürfnissen unseres künftigen Zusammenlebens entsprechen.

 

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Was die Vorlage will:

Das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz sollen dahingehend geändert werden, dass Personen nicht nur vor Diskriminierung wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion geschützt sind, sondern neu auch, wenn sie wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.

Gleich bleibt, dass diskriminierendes Verhalten nur strafbar ist,

  • wenn es öffentlich erfolgt (beispielsweise werden Äusserungen im Familien­ oder Freundeskreis – auch in einem Restaurant – nicht verboten, ebenso wenig sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit),
  • wenn es vorsätzlich, also bewusst erfolgt,
  • wenn es die Menschenwürde verletzt.

Verboten ist ebenso, eine öffentlich angebotene Leistung (z.B. Hotel, Taxi, Schule, Bibliothek, Kino oder Schwimmbad) aufgrund der sexuellen Orientierung zu verweigern.

Das integrale Zukunftsbild:

Eine integrale Gesellschaft gewährleistet ein friedvolles Zusammenleben, indem sie ein entsprechendes Klima fördert und vorlebt. Das heisst, sie kreiert ein Umfeld, das Mitgefühl und Verbundenheit gedeihen lässt, indem sie allen die Möglichkeit bietet, gemeinsam und kontinuierlich an den Regeln des Zusammenlebens mitzuwirken – sei es im Austausch, sei es als Vorbild.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Die Annahme der Ergänzung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz verringert die öffentliche Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, was in Richtung des integralen Zukunftsbilds führt.
  2. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gehört bereits zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Die gesetzliche Angleichung ist deshalb eine logische Folge davon.
  3. Das Bewusstsein über einen respektvollen Umgang unter Menschen wird gefördert.

Das besondere Anliegen der IP:

In einer integralen Gesellschaft gibt es weder Diskriminierung noch Bestrafung. Die aktuelle Ergänzung von Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz – also die Ausweitung des Straftatbestands – kann also nur eine vorübergehende Lösung sein, bis wir als Gesellschaft eine bessere Möglichkeit erarbeitet haben, um Menschen in die Gemeinschaft zu integrieren, die sich mit den jeweils bestehenden Regeln nicht anfreunden können.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, d.h. einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt. Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Monique Centeno, Jakob Elmer, Pascal Furrer, Urs Haller, Peter Kunzmann, Remy Holenstein, Yvonne Schwienbacher.

Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich animiert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

(Bild: Siedlung Sihlfeld, Keystone)

5 Antworten

  1. Danke für die ausführliche Darstellung eurer Überlegungen. Für mich sind diese bereichernd.
    Ich fände eine Kurzfassung in leichter Sprache sehr wünschenswert, so könnten eure Überlegungen, dem integralen Ideal entsprechend, noch mehr Menschen erreichen. Natürlich eine nicht ganz einfach Aufgaben 😉

    Freundliche Grüsse
    Matthias

  2. Vielen Dank für die Empfehlungen. Es tut gut, mit politisch ähnlich Denkenden und Fühlenden, für ein integrales Zukunftsbild achtsam und überlegt unterwegs zu sein.

    Eine Verständnisfrage zum Verbot der Diskriminierung…: Gleich bleibt, dass diskriminierendes Verhalten nur strafbar ist, wenn es öffentlich erfolgt (erster Punkt), beispielsweise werden Äusserungen im … nicht verboten, EBENSO WENIG SACHLICHE DISKUSSIONEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT. – Braucht es diesen zweiten Teil nach dem Komma? – Vorausgesetzt das Wort ‘sachlich’ impliziert ‘nicht diskriminierend’, kann meines Erachtens dieser zweite Teil weggelassen werden.

  3. Sehr gut! Allerdings nur was den politischen Kommentar betrifft.
    Was ich von der sogenannten “Empfehlung” halte, habe ich letztes Jahr auch schon gesagt,
    nämlich gar nichts.
    Lasst dieses Relikt aus dem letzten Jahrhundert einfach weg, sie ist überflüssig und mit einer integralen Lebenspraxis nicht kompatibel.

    1. Sehr geehrter Herr Müller

      ‘Lasst dieses Relikt aus dem letzten Jahrhundert einfach weg, sie ist überflüssig und mit einer integralen Lebenspraxis nicht kompatibel’.

      Können Sie diese Behauptungen sachlich begründen? Dies allerdings mit Blick auf die hier konkrete Form einer politischen Partei.

      Mit freundlichen Grüssen
      Beat Schwab

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