Suche
Close this search box.

Mobilfunkhaftung: JA

Die Haltung der IP Schweiz zur Eidg. Volksinitiative «Mobilfunkhaftung»

Initiativtext

Art. 74a  Mobilfunkhaftung

  1. Die Konzessionärin haftet für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder drahtlose Teilnehmeranschlüsse verursacht werden.
  2. Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der  Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.
  3. Ist die Konzessionärin nicht gleichzeitig Eigentümerin der Sendeanlage, so haften beide solidarisch.

Was die Initiative will

Die Initiative will, dass die Konzessionär:innen (Mobilfunkfirmen wie die SWISSCOM) respektive die Eigentümer:innen von Mobilfunksendeanlagen haftbar gemacht werden für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage verursacht werden.

Integrales Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft schützt ihre Mitmenschen und Mitlebewesen vor allen bekannten Gefahren nach bestem Wissen und Gewissen und ohne auf partikuläre Vorteile zu achten. Das Gemeinwohl steht dabei über dem Individualwohl.

Die Empfehlung der IP Schweiz

Die Initiative deckt sich zielgenau mit dem integralen Zukunftsbild. Wir empfehlen allen Leser:innen, die Initiative mit allen verfügbaren Mitteln zu unterstützen und sich wenn möglich persönlich im Sinne der Initiative zu engagieren.

Unsere wichtigsten Begründungen

  • Die Initiative sorgt dafür, dass auch bei Schäden durch Mobilfunkstrahlung das Verursacherprinzip gilt.
  • Die Initiative ist notwendig, da der Bund als Mehrheitsaktionär der Swisscom kein Interesse daran hat, die Bürger:innen  zu schützen.
  • Die heute gültigen Grenzwerte bieten keinen Schutz, da sie als Temperaturanstieg festgelegt sind, als ob Strahlenschäden mit dem Thermometer gemessen werden könnten.
  • Die neue Mobilfunkgeneration 5G erhöht die Strahlenbelastung massiv.
  • Die Initiative eröffnet die Möglichkeit eines gesellschaftlichen Diskurses über bekannte, aber nicht anerkannte Schäden durch Mobilfunk.

Initiative unterschreiben

Am 5. Juni 2021 findet ein nationaler Sammeltag für Unterschriften statt, mehr dazu hier.
Die Sammelfrist läuft am 25.06.21 ab.

Unterschreibe jetzt hier und hilf mit, weitere Unterschriften zu sammeln. Jede Unterschrift zählt!

Verantwortlich für die Beurteilung

Diese Beurteilung wurde vom Kompetenzzentrum KOM «Initiativen & Referenden» der IP Schweiz im Mai 2021 vorgenommen. Die Verantwortlichen: Susanne Baumann, Anike von Burg, Barbara-Lilith Picard, Gary Zemp.


4 Antworten

  1. Full disclosure: Ich bin Mitglied der IP Schweiz und ich bin bei Swisscom angestellt.
    Ich bin kein Jurist und kein Strahlungsspezialist. Ich finde Kommunikation und Austausch wichtig. Ich nehme Swisscom als vertrauenswürdiges Unternehmen wahr.

    Fragen für mein Verständnis: Ist die im Initiativtext enthaltene Beweispflicht so üblich bei Infrastrukturen, denen man sich nur schwer entziehen kann?
    Wenn ich überzeugt bin, dass z.B. die Ausdünstungen des Strassenbelags meiner Gemeinde Schlafstörungen bei mir auslösen, muss mir dann meine Gemeinde heute das Gegenteil beweisen, um nicht für meine Arztrechnungen aufkommen zu müssen?

    Falls nein, warum richtet sich der Initiativtext dann nur gegen den Mobilfunk?
    Falls ja, wie könnte mir meine Gemeinde beweisen, dass meine Schlafstörungen nicht vom Strassenbelag verursacht werden?

    Die Fragen mögen naiv wirken. Mir liegt allerdings nicht daran, zu polemisieren oder die Debatte zu diskreditieren. Ich versuche mit meinen Fragen den Initiativtext besser zu verstehen.

    1. Lieber Simon
      Besten Dank für Deine Überlegungen und dass Du Dich meldest! Super.

      Du hast Recht hier findet eine Umkehr der Beweislast statt.
      Im Schweizer Rechtssystem ist es normal, dass der Schadentragende den Beweis erbringen muss, dass er/sie geschädigt wurde. Das ist meiner Meinung nach auch der richtige Weg, da sonst Unternehmen mit Klagen überschüttet oder sogar lahm gelegt werden können.
      Das wäre dann ein guter Punkt, der im Gegenvorschlag des Parlaments enthalten sein sollte.

      Hier haben wir ein ähnliches Problem, wie beim Asbest. Eine sehr starke industrielle Lobby und grosse Teile der Bevölkerung profitieren von der technischen Errungenschaft. Das Leiden und die Schäden betreffen zur Zeit noch eine Minderheit. Beim Asbest gab es auch sehr viele Klagen, die nicht durchgekommen sind, weil es lange gedauert hat, bis man offiziell die Schädlichkeit des Asbest anerkannt hat.

      Diese Initiative geht deshalb in die richtige Richtung. Es braucht eine Diskussion der Problematik, die Anerkennung der Schäden und das Suchen von guten Lösungen.
      Denn im Moment lässt man die Schäden einfach geschehen und nimmt sie in Kauf oder schaut weg, trotz vielen wissenschaftlichen Studien, welche die Schäden nachweisen.

  2. Wissenschaftliche Studien zu Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen durch Strahlenbelastung

    Technische Hochschule Aachen, Deutschland

    Die Technische Hochschule Aachen, Deutschland hat internationale Studien zum Thema EMF (Elektromagnetische Felder) gesammelt und überprüft, ob wissenschaftliche Kriterien eingehalten werden. Insgesamt sind heute (24.11.18) 449 Studien aufgeschalten. https://www.emfdata.org/de/studien?&type=study&sort=PDW-DESC&topics=-&exposures=-&cat1=false&cat2=false&cat3=false&evaluated=false&not_evaluated=false&not_peer_reviewed=false&page=1

    Hier einige Beispiele aus dieser Datenbank mit einer Kurzzusammenfassung zur Wirkung von Mobilfunk-Antennen auf Mensch und Tier:

    Studie der Universität Valencia, Spanien, 2003

    Menschen die näher als 150m von einer LTE-Mobilfunk-Antenne leben haben signifikant mehr Symptome des Mikrowellensyndroms: Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Appetitverlust, Schlaflosigkeit, Depression, Unbehagen, Gedächtnisverlust, Haut-Veränderungen, Konzentration-, Seh-, Hör- und Gang-Störungen, Schwindel, kardiovaskuläre Veränderungen
    Auswertung EMF-Portal (Referenzdatenbank der WHO): https://www.emf-portal.org/de/article/13498
    Studie: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1081/JBC-120024625

    Studie der Isfahan University, Iran, 2013

    Die meisten gesundheitliche Beschwerden wie z.B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Reizbarkeit, Unbehagen, Nervosität, depressive Anzeichen, Schlafstörung, Gedächtnisstörung und verminderte Libido wurden statistisch signifikant häufiger von Personen berichtet, die in einem Abstand bis zu 300 m zu einer Basisstation gewohnt hatten, im Vergleich zu Personen, die in einer Entfernung von mehr als 300 m zu einer Basisstation gelebt hatten.
    Die Autoren schlugen vor, dass Mobilfunk-Basisstationen in einer Entfernung von nicht weniger als 300 m zu Wohnungen aufgestellt werden sollten, um die Exposition der Bewohner zu minimieren.

    Auswertung EMF-Portal (Referenzdatenbank der WHO):
    https://www.emf-portal.org/de/article/22876
    Studie:
    https://www.tandfonline.com/doi/full/10.3109/15368378.2013.801352

    Studie des Institutes für angewandte Wissenschaft, Frankreich, 2002

    Es wurden 18 Symptome von Radiofrequenzerkrankungen gemessen. Die Ergebnisse zeigen, dass gewisse Symptome vermehrt in gewissen Abständen zur Mobilfunkantenne auftauchen.

    Menschen die in 10m Abstand von einer Mobilfunkantenne leben, beschweren sich über Übelkeit, Appetitlosigkeit, Sehstörungen usw.
    Andere Symptome tauchen vermehrt in einem Abstand von 100m Abstand von der Mobilfunkantenne auf, Reizbarkeit, depressive Stimmung, geringe Libido, etc.
    Kopfschmerzen, Schlafstörungen, usw. werden vor allem in einem Abstand von 200m wahrgenommen. Müdigkeitsbeschwerden tauchen häufiger auf bei Menschen mit bis zu 300m Abstand.
    Bei sieben untersuchten Symptomen war die berichtete Häufigkeit von Beschwerden bei Frauen im Vergleich zu Männern signifikant höher (p <0,05).
    Empfohlen wird, dass der Minimum-Abstand für den Wohnort zu einer Basisstation grösser als 300m sein soll.

    Auswertung EMF-Portal (Referenzdatenbank der WHO): https://www.emfdata.org/de/studien/detail&id=458
    Studie: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0369811402003115?via%3Dihub#aep-article-footnote-id1

    Ramazzini Institut, Cesare Maltoni Cancer Research Center , Bologna, Italien, 2018

    Ratten wurden über längere Zeit mit unterschiedlichen, schwachen Mobilfunksignalen bestrahlt. Dabei wurde festgestellt, dass bei den bestrahlten Tieren signifikant mehr geschädigte Zellen auftraten als bei nicht bestrahlten Tieren. Tumore im Hirn und im Herz haben signifikant zugenommen. Das Forscherteam schliesst daraus, dass dies auch beim Mensch der Fall sein kann.
    Studie:
    https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0013935118300367?via%3Dihub

  3. Lieber Simon,
    das mit dem Beweisen von Schäden ist die eine Seite, das mit dem Verursachen von Schäden die andere. Für die erste Sache gibt es sehr gute Messgeräte, für die zweite sorgt dann die Abstimmung. Gibt es keine Schäden so brauchen sich die Telekomanbieter über diese Initiative keine Sorgen machen, und der Bundesrat kann in dieser Abstimmung ein JA empfehlen. Gibt es aber Schäden ja dann…
    Durch diese Initiative wird das Unsichtbare sichtbar.
    Übrigens dass mann für einen Schaden den mann verursacht haften muss, ist Jedem klar und auch keine Frage, wir alle haben desswege eine Versicherung abgeschlossen.

Gefällt dir dieser ARtikel?

Teile ihn auf facebook
Teile ihn auf Twitter
Teile ihn per E-Mail

Weitere News