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Organspende: Nein

Die Haltung der IP Schweiz zur Eidg. Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»

Was die Initiative will

Die Initiative will, dass mehr Organe gespendet werden, weil die Anzahl Spenden nicht den Bedarf an Organen deckt. Die heutige Regelung verlangt eine ausdrückliche Zustimmung der Spender*innen. Die neue Regelung sieht vor, dass jede und jeder ein resp. eine Organspender*in ist, wenn sie oder er nicht ausdrücklich ihren resp. seinen Widerspruch kundtut. Dies gilt beispielsweise auch für Touristen oder Durchreisende, die schwer erkranken oder verunfallen.

Integrales Zukunftsbild

In einem integralen Gesundheitswesen ist die Organtransplantation eine von vielen Möglichkeiten, kranken Mitmenschen ein Weiterleben zu sichern. Ein Organ zu spenden und/oder anzunehmen, ist eine eigenverantwortliche Entscheidung. Voraussetzung dafür, dass sie getroffen werden kann, ist eine individuelle Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit. Diese Selbstreflexion und die daraus resultierende Entscheidung ist keine einmalige Sache. Sie muss im Verlauf des Lebens immer wieder neu getroffen werden.

Die Empfehlung der IP Schweiz

Die IP Schweiz empfiehlt, die Initiative und den Gegenvorschlag des Bundesrats abzulehnen und sie auch nicht aktiv zu unterstützen.

Begründung

Aus Sicht der IP gehört die Auseinandersetzung mit dem Thema zu einem verantwortlichen und selbst bestimmten Verhalten gegenüber der eigenen Gesundheit. Der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung fördert diese Eigenverantwortung jedoch nicht. Mit der Widerspruchslösung wird man ohne eine einzige Überlegung automatisch zum Organspender ohne je eine bewusste Entscheidung getroffen zu haben.

Die Widerspruchslösung bedeutet zudem einen Paradigmenwechsel, der die in der Verfassung verankerte Integrität jedes Menschen verletzt. Aus der Organspende, die ein Geschenk ist, wird eine Organentnahme, ev. sogar gegen den Willen der Betroffenen.

Die neue Regelung ist ein weiterer Schritt in Richtung Missachtung der Abwehrrechte des Individuums. So werden heute schon medizinische Vorbereitungsmassnahmen für die Organspende getroffen, bevor der Hirntod eingetreten ist. Zudem wird der Hirntod als Todeszeitpunkt festgelegt, als ob der Tod mit dem mechanischen Ende eines Uhrwerks verglichen werden könnte. Im Menschenbild der IP ist sowohl das Sterben als auch der Tod ein Prozess. Es ist gänzlich unklar, welche Auswirkungen eine Organentnahme auf diesen geheimnisvollen Prozess des Sterbens hat.

Weiterführende Links

Verantwortlich für die Beurteilung

Diese Beurteilung wurde vom Kompetenzzentrum KOM «Initiativen & Referenden» der IP Schweiz im April 2021 vorgenommen. Die Verantwortlichen: Susanne Baumann, Anike von Burg, Barbara-Lilith Picard, Margreth Schmutz, Gary Zemp.


Eine Antwort

  1. Bin vollständig einverstanden. Ich finde auch, dass Menschen mit einem nicht mehr funktionsfähigen Organ sich sehr genau überlegen sollen, ob sie ihr Leben auf diese Weise „künstlich“, also gegen die Warnung ihres eigenen Körpers verlängern wollen. Auch dieser geistige Akt würde bei einer Widerspruchslösung zu mindest vernachlässigt. Die Meldung des eigenen Körpers, er sei jetzt nicht mehr einsatzbereit, oder besser gesagt lebensfähig, sollte ernst genommen werden. Natürlich gibt es Ausnahmen, wo eine Transplantation gerechtfertigt ist, aber dafür haben wir ja bereits Lösungen.

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