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Die Mikrosteuer-Initiative

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

Eidgenössische Volksinitiative «MIKROSTEUER AUF DEN BARGELDLOSEN ZAHLUNGSVERKEHR»

Was die Vorlage will

Die Initiative will die Änderung der Bundesverfassung in dem Sinne, dass eine neue Steuer, sog. Mikrosteuer, auf allen bargeldlosen Finanztransaktionen eingeführt werden soll. Diese ersetzt dann die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer. Der Zweck der Steuer ist die einfache Besteuerung und transparente Finanzströme.

Die Mikrosteuer beträgt höchstens 5 Promille der einzelnen Transaktion und wird auf Sender- und Empfängerseite erhoben. Im ersten Jahr nach Einführung beträgt der Steuersatz 0,05 Promille.

Der Ertrag der Steuer wird für die Finanzierung der Aufgaben des Bundes und für die Kompensation der Kantone verwendet.

Das integrale Zukunftsbild

Die Initiative bezieht sich auf mindestens zwei unterschiedliche Gesellschaftsbereiche:

  • Steuern und Finanzbeschaffung für das Gemeinwesen:
    Eine integrale Gesellschaft sorgt dafür, dass sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben genügend Mittel generiert. Die Beschaffung dieser Mittel muss gerecht sein, d.h. wer viel hat gibt viel, wer wenig hat gibt wenig.
  • Die allgemeinen Finanztransaktionen insbesondere im Börsen- und Devisenhandel:
    Eine integrale Gesellschaft kennt keine versteckten finanziellen Transaktionen, die allein der Bereicherung einzelner Mitglieder dient.
    Die Fülle des Lebens widerspiegelt sich in einem bewusst entspannten Umgang mit Besitz.

 

Empfehlung: Wir empfehlen, die Initiative zu unterstützen.

Der Blick auf die beiden unterschiedlichen Gesellschaftsbereiche und die zugehörigen Visionen führt zu unterschiedlicher Beurteilung davon, ob die Initiative in Richtung des integralen Zukunftsbildes führt oder nicht. Schaffung von Transparenz über die ungewünschten versteckten Finanztransaktionen ist im Sinne der Vision. Anderseits ist nicht ersichtlich, wie eine Transaktionssteuer zu einer gerechteren Verteilung der öffentlichen Lasten führt.

Da es nach unserer Überzeugung wichtig ist, dass das Thema Steuern und Finanzwesen weiterhin gesellschaftlich diskutiert wird, empfehlen wir eine Unterstützung der Initiative.

Unsere Überlegungen dazu

  1. Mit der Mikrosteuer würde auch die Finanzwirtschaft einen Steuerbeitrag leisten, was Unternehmen und private Haushalte entlasten würde.
  2. Steuerbetrug könnte besser überwacht werden.
  3. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Umverteilung von Reich zu Arm stattfinden würde.
  4. Solidarisches Verhalten wird nicht angeregt.
  5. Die Vorlage ermöglicht mehr Transparenz im Börsensektor und kann ein Türöffner sein für weitere Offenlegungen im Finanzbereich.
  6. Sie fördert die Absicht, mit anderen Ländern über Steueranpassungen zu verhandeln.
  7. Die Mikrosteuer wird den Börsenhandel bremsen, was auch die Spekulation mit Nahrungsmittel dämpft. Das hält die Nahrungsmittelpreise für die Menschen in ärmeren Ländern auf einem bezahlbaren Niveau.

Das besondere Anliegen der IP

Wir wünschen uns, dass die der ganzen Gesellschaft gehörenden allgemeinen Güter wie Luft, Boden, Wasser usw. künftig grosszügige, freiwillige Unterstützung und Pflege erhalten.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die eidgenössischen Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Empfehlung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich animiert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Urs Haller, Jakob Elmer, Pascal Furrer und Yvonne Gamsriegler.

2 Antworten

  1. Endlich einmal aktiv-kreatives Handeln Eurerseits – ich bin voll dabei.
    Die Aufhebung der Bundessteuer (ex Wehrsteuer seit Weltkriegszeiten) ist längst überfällig.
    Die MWST verletzt zudem die Bundesverfassung (BV), wonach Bürger-innen nur entsprechend ihren Verhältnissen besteuert werden dürfen.
    Dieser BV-Artikel wird allerdings auch durch Einkommenssteuern auf Existenz-Einkommen verletzt, da kantonale Grund-Freibeträge brutal zu tief angesetzt sind.

    1. Jede Steuer ist eine Zwangsabgabe und widerspricht dem Zweck der BV.
      Darum müssen steuern durch verbrauchsabhängige Lenkungsabgaben ersetzt werden.
      Warum nicht?

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