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Die kantonale Abstimmungsvorlage vom 25. September 2022 im Aargau

Die politischen Kommentare der IP Aargau sind das Ergebnis eines Prozesses zur Findung von integralen Positionen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet.

 

Einführung einer Vertretungsregelung für die Mitglieder des Grossen Rates beziehungsweise der Einwohnerräte

Was will die Verfassungsänderung:

Mit der beantragten Verfassungsrevision soll die Grundlage geschaffen werden, dass sich Mitglieder des Grossen Rates bei längerfristiger Abwesenheit vertreten lassen können.

Den Gemeinden mit einem Einwohnerrat ist es freigestellt in ihrer Gemeindeordnung ebenfalls die Möglichkeit einer Vertretung vorzusehen.

 

 

Abstimmungsempfehlung: Ja

Unsere Überlegungen dazu:

  • Auch in einer integralen Gesellschaft sind Mitglieder des Grossen Rates und Einwohnerrätinnen Volksvertreter. Sind sie auf Grund einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Unfall) abwesend, kann die Meinung ihrer Wähler nicht in die Entscheidungen des Grossen Rates oder des Gemeinderates einfliessen. Eine Vertretung aus der gleichen Partei gewährleistet das.
  • Die Modalitäten für eine Vertretung sind klar geregelt. Es ist eine Dauer von mindestens drei Monaten bis höchstens ein Jahr vorgesehen. Für die Bestimmung der Vertretung gilt das gleiche Vorgehen wie bei einem Rücktritt. Auf der Liste der nicht gewählten aus der gleichen Partei wird die Person mit den meisten Stimmen angefragt. Kann oder will diese die Vertretung nicht übernehmen rückt die nachfolgende Person an deren Stelle.
  • Die neue Regelung ist eine zeitgemässe Antwort auf besondere Lebensumstände von Müttern und krankheits- und unfallbetroffenen Mitgliedern des Grossen Rates und der Einwohnerräte. 

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