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Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni 2021

3x JA zu den Agrarinitiativen und zum CO2 Gesetz – NEIN zum Anti-Terror-Gesetz – OFFEN für Covid-19-Gesetz.

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

1 – Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde  Ernährung

Was die Vorlage will

Die Initiative verlangt, dass der Bund nur noch Landwirtschaftsbetriebe subventioniert, welche die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden und das Trinkwasser nicht verschmutzen. Konkret soll Art. 104 der Bundesverfassung («Landwirtschaft») dahingehend geändert werden, dass

  • der Bund dafür sorgt, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser leistet.
  • der Bund Direktzahlungen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe ausrichtet, welche nachweislich die Biodiversität erhalten, keine Pestizide einsetzen, in der Tierhaltung keine Antibiotika prophylaktisch einsetzen und nur so viele Tiere halten, wie mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden  können.
  • der Bund Geld in Forschung, Beratung und Ausbildung investiert, damit Landwirtschaftsbetriebe diese Voraussetzungen erfüllen können.
  • der Bund den Vollzug dieser Vorschriften und die Wirkung überwacht und die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse informiert.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft ist sich die Landwirtschaft zusammen mit der ganzen Gesellschaft ihrer Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Menschen und der Mitwelt bewusst. Sie achten natürliche Ressourcen als Geschenk und gehen respektvoll mit ihnen um. Sie erhalten den natürlichen Kreislauf der Lebensmittelproduktion.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Wasser ist Grundlage für jegliches Leben und universales Allgemeingut. Die Annahme der Initiative sorgt dafür, dass dauerhaft weniger  Schadstoffe in Trinkwasser, Gewässer, Böden und Lebensräume gelangen.
  2. Eine reichhaltige Biodiversität ist enorm wichtig, um stabile und gesunde Ökosysteme zu erhalten. Sie hält die Nährstoffkreisläufe in Gang und sichert damit Nahrung, reguliert das Klima, erhält die Wasser- und Luftqualität, schützt vor Naturgefahren und bietet dem Menschen Raum für Erholung und Inspiration. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt ist der Verlust der genetischen Vielfalt und der Biodiversität in den letzten Jahren schleichend und von der Gesellschaft kaum wahrgenommen erfolgt. Die Annahme der Initiative leistet einen elementaren Beitrag, dass wieder eine reichere Vielfalt an Nutz-, Kultur- und Wildpflanzen sowie an Wildtieren in stabilen Lebensräumen (Biodiversität) hergestellt werden kann.
  3. Die Initiative kann deutlich dazu beitragen, die vom Bund geschaffenen, vier sich ergänzenden Aktionspläne (Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz, Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen, Aktionsplan Biodiversität, Strategie nachhaltige Schweizer Futtermittelversorgung) zeitnahe, koordinierter sowie mit klareren quantitativen und qualitativen Zielen umzusetzen.
  4. Wir gehen davon aus, dass mit der Annahme der Initiative parallel auch Anreize gestärkt werden, sinnvolle und überschaubare ökologische, gesellschaftliche und regionale (Klein-)Strukturen zu schützen, zu fördern und anstehende Umgestaltungen aktiv zu unterstützen.
  5. Die Annahme der Initiative begünstigt, dass der Fokus auf die Forschung zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit bei Menschen, Pflanzen, Tieren und dem ganzen Ökosystem gelegt wird, um insbesondere die Antibiotikaresistenzen einzudämmen.
  6. Die Annahme der Initiative bewirkt, dass Abfälle wiederverwertet und die Kosten für angerichtete Schäden nicht mehr externalisiert werden. Abfall produzierende Verursacher nehmen ihre Verantwortung wahr, in geschlossenen Kreisläufen zu produzieren und tragen entstehende Kosten bei der Entsorgung selber.
  7. Die regelmässige Information der Bevölkerung durch den Bund führt zu mehr Transparenz und fördert eine wirkungsvolle Umsetzung.

2 – Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Was die Vorlage will

Die Initiative will in der Bundesverfassung festhalten, dass synthetische Pestizide in der Schweiz verboten sind. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirtschaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft werden Hilfsmittel, die zur Lebensmittelproduktion und in anderen Kreisläufen eingesetzt werden, bedacht und sorgfältig eingesetzt. Wie die Kreisläufe einander beeinflussen, wie die Hilfsmittel wirken, wird sorgfältig und mit der nötigen Ruhe beobachtet.

Die Menschen organisieren sich interdisziplinär, lernen voneinander und finden gemeinsam mit der kollektiven Weisheit Lösungen, die der Entschleunigung und der Regeneration der Mitwelt dienen. Sie sind sich – stetig lernend – der Auswirkungen auf die Mitwelt bewusst.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Wir denken nicht, dass Pestizide die einzige Lösung zur Gewährleistung der Ernährungssouveränität sind.
  2. Die Entwicklung neuer Ansätze in der Landwirtschaft, im Bodenaufbau, in der lokalen Vermarktung und zur Vermeidung von Foodwaste einerseits, wie auch die Forschung im Bereich resistenter Kulturen andererseits sollen in den Mittelpunkt rücken. Parallel dazu soll die kontinuierliche Sensibilisierung der Konsumierenden hin zur Achtsamkeit gegenüber dem Planeten gefördert werden.
  3. Wir stellen fest, dass das Klären von Begrifflichkeiten und kontinuierliches und gemeinsames Lernen im Dialog Voraussetzungen dafür sind, damit ein geeigneter Umgang mit den natürlich verfügbaren Ressourcen der Erde gefunden werden kann.
  4. Grundsätzlich erachten wir es als wünschenswert, Lösungen ohne Verbote zu entwickeln. Doch dieses Pestizid-Verbot scheint uns für die nächsten Jahre gerechtfertigt, weil unter der derzeitigen Denkweise vieler Menschen eine erwünschte, nachhaltige Landwirtschaft ohne Verbote nicht erreichbar ist. Es kann nicht dabei bleiben, denn Verbote unterbinden kreative Lösungen und fördern die neue Landwirtschaft nur indirekt.
  5. Das Reduzieren von mit Pestizid behandelten Nahrungsmitteln muss vordringliches Anliegen bleiben. Dasselbe gilt für Lebensmittel, sie dienen einem gesunden Leben.
  6. Wir unterstützen Schritte, die geeignete Rahmenbedingungen und das Fachwissen schaffen, mit denen die Landwirtschaftsbetriebe bei der Umstellung auf eine nachhaltige Produktion gefördert werden.
  7. Verbesserungen, welche zur Deckung des Lebensmittelbedarfs aus dem eigenen Boden beitragen, entstehen in Prozessen, in denen VertreterInnen aus allen betroffenen Bereichen mitwirken. Dabei wird der Kreislauf vom Samen über den Teller bis zur Wiederverwertung der Abfälle vollumfänglich berücksichtigt. Das ist vergleichbar mit anderen Kreisläufen, wie zum Beispiel dem der Energiegewinnung.

3 – Covid-19-Gesetz

Der Hintergrund

Im Frühling ergriff der Bundesrat gestützt auf das Epidemiengesetz Massnahmen, um Menschen vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen (sogenannte «Primärmassnahmen»). Zudem beschloss er Unterstützung für Menschen und Unternehmen, die unter den  wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden (sogenannte «Sekundärmassnahmen»). Da das Epidemiengesetz keine solchen Massnahmen vorsieht, stützte sich der Bundesrat dabei direkt auf Art. 185 der Bundesverfassung (sogenanntes Notrecht).

Solches Notrecht ist auf sechs Monate befristet. Sollen diese Massnahmen länger gelten, muss der Bundesrat innerhalb dieser sechs Monate dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen. Das hat er getan – das Parlament hat das Gesetz im September 2020 angenommen und für dringlich erklärt. Damit ist es sofort in Kraft getreten. Das Gesetz ist befristet; praktisch alle Regelungen gelten bis Ende 2021. Wenn es die Bekämpfung der Pandemie oder die Bewältigung der Krise erfordert, können Bundesrat und Parlament jedoch die Geltungsdauer von Bestimmungen verlängern oder Änderungen des Gesetzes beschliessen.

Weil das Referendum gegen das Gesetz zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Was die Vorlage will

Das «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» bezweckt, bestimmten Massnahmen, die der Bundesrat zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie und zur Bewältigung der Auswirkungen erlassen hat, eine formell-gesetzliche Grundlage zu geben. Dabei geht es vor allem um «Sekundärmassnahmen». Die wichtigsten im Gesetz geregelten Massnahmen sind folgende:

  • Entschädigung für Kurzarbeit (mehr Arbeitnehmende sollen Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung haben, zum Beispiel Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Lernende. Personen mit tiefen monatlichen Einkommen bis zu Fr. 3470.- garantiert das Gesetz zudem vorübergehend nicht nur 80 Prozent des Lohnes, sondern die volle Entschädigung.)
  • Entschädigung bei Erwerbsausfall
  • Beteiligung des Bundes an kantonalen Härtefall Hilfen
  • Unterstützung von Sport, Kultur, Medien

Auch folgende Themen sind im Gesetz geregelt:

  • Wichtige medizinische Güter (der Bundesrat kann zum Beispiel Ausnahmen von Zulassungspflicht für Arzneimittel vorsehen oder die Zulassungsvoraussetzungen oder das Zulassungsverfahren anpassen)
  • Einreise von Ausländerinnen und Ausländern (der Bundesrat kann sie einschränken aber auch zum Beispiel die Frist für Familiennachzug erstrecken)

Was geschieht bei Ablehnung der Vorlage

Wenn die Stimmbevölkerung das Covid-19-Gesetz ablehnt, tritt es ein Jahr nach der Annahme durch das Parlament ausser Kraft, also am 25. September 2021. Dies ist von der Verfassung so vorgegeben. Damit würde die gesetzliche Grundlage für die oben genannten «Sekundärmassnahmen» entfallen. Das Gesetz selbst ist jedoch bis 31. Dezember 2021 befristet und tritt dann ausser Kraft.

Ein Nein zum Gesetz nimmt dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie mit Massnahmen zu bekämpfen, die sich auf das Epidemiengesetz stützen, also etwa Läden oder Restaurants zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten. Auch der Kauf und die Verteilung von Impfstoffen wären weiterhin möglich.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft vertrauen die Menschen einer Führung, die lebensdienliche Entscheidungen trifft. Sie sieht das Zusammenspiel der verschiedenen Kräfte als Fundament. Darauf aufbauend sucht sie gemeinsam mit der Bevölkerung nach Lösungen – aus einer Haltung des «Nichtwissens» heraus und im Bewusstsein, dass dabei auch Fehler vorkommen. Sie versteht diese als Gelegenheit zum Lernen und zur Weiterentwicklung. Die Menschen sind sich bewusst, dass die Arbeit an sich selbst Grundlage ist. 

Abstimmungsempfehlung: OFFEN

Unsere Überlegungen dazu

Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass es um die Handhabung einer Krise geht, die alle Gesellschaftsbereiche betrifft, insbesondere Wirtschaft, Gesundheit, Sicherheit und Frieden, Demokratie, Klima und Energie. Das polarisiert die Bevölkerung. Der einzelne Mensch ist meist nur in einem oder in wenigen Bereichen betroffen. Sein Verständnis für die in anderen Bereichen betroffenen Menschen ist klein.

Uns ist bewusst, dass die Menschen höchst unterschiedlich betroffen sind – vom Corona-Virus wie auch von den Massnahmen des Bundesrats. Wir anerkennen die Komplexität der Krise und die Vielschichtigkeit der Konsequenzen für die psychische und physische Gesundheit, für die politische Ordnung, für die wirtschaftlichen Folgen, für die Auswirkungen auf die Grundrechte der Bevölkerung und für das soziale Gefüge der
Menschheit untereinander.

Wir bringen Verständnis auf für jeden Menschen, der für die Vorlage Ja stimmt und jeden, der Nein stimmt. Wir können uns von grundsätzlichen Überlegungen leiten lassen, von persönlicher Betroffenheit oder von taktischen Gedanken. Daher empfehlen wir weder ein Ja noch ein Nein.

Mit folgenden Überlegungen wollen wir die Lesenden anregen, mit eigenen, bewussten Überlegungen zu ihrem jeweils eigenen Ergebnis zu kommen:

  1. Die Vorlage vermischt zwei Themen, über die separat zu diskutieren wäre: Demokratische Verfahren und Grundsätze einerseits, konkrete Massnahmen andererseits.
  2. Die Vorlage beschränkt sich auf Primär- und Sekundärmassnahmen, hat also die medizinische Gesundheit und die wirtschaftlichen Folgen im Fokus. Gesundheit ist jedoch nicht nur der körperlich-medizinische Zustand eines Menschen, sondern auch sein sozialer, psychischer und seelischer. Die WHO definiert Gesundheit als einen «Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens».
  3. Die Vorlage wirft die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf, da das Gesetz bis Ende 2021 befristet ist. Bei Annahme gilt es also rund drei Monate länger, als bei Ablehnung (bis am 25. September 2021).
  4. Der Bundesrat ist ein demokratisch gewähltes Gremium und soll das Vertrauen der Bevölkerung geniessen. Auf seiner Ebene tut er, was er kann und fördert damit – im Hinblick auf die natürliche Evolution einer Gesellschaft – die Entwicklung hin zu einer Integralen Gesellschaft.
  5. Die Vorlage ist eine mögliche Grundlage für die Weiterführung der Unterstützung von Menschen, die gesundheitlich und wirtschaftlich betroffen sind.
  6. Die Weiterführung der Massnahmen kann das Risiko einer Zwangsimpfung bzw. einer Zweiklassen-Gesellschaft erhöhen und würde damit elementaren demokratischen Grundsätzen zuwiderlaufen.
  7. Die Weiterführung der Massnahmen bringt den (insbesondere von Armut) betroffenen Menschen mehr Ruhe und Stabilität. Stabilität auf gesellschaftlicher Ebene ist zentral, damit die Ängste nicht missbraucht werden können.
  8. Die Vorlage lässt die gemeinsame Diskussion um Lösungen vermissen. Auch das Zusammenspiel der verschiedenen Kräfte kommt zu kurz.

Das besondere Anliegen der IP

Diese komplexe Situation verlangt nach einer differenzierten, sensiblen Handhabung durch die entscheidende Behörde. Sie soll eine Krise als Lernchance sehen, Dissonanzen und Reibungen aushalten und bereit sein, mit allen «Kompetenzen» zusammen vielfältige Antworten auf die vielschichtigen Probleme zu finden. Sie würdigt und integriert dabei das eigenverantwortliche Handeln des Individuums.

Wir wünschen uns transparente Information, die alle Stimmen zu Wort kommen lässt, sowie eine entscheidende Behörde, die alle Perspektiven ernst nimmt und sich auch ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, ob mit den Massnahmen im Gesetz mehr Schaden in anderen Bereichen erzeugt wird, als ein Verzicht auf (gewisse) Massnahmen im Gesundheitsbereich auslösen würde (man denke nur an die Millionen von Menschen, die gemäss UN-Welternährungsorganisation (FAO) durch die Corona-Pandemie Hunger leiden oder daran sterben, oder die gemäss Weltbank in extreme Armut geraten).

Der gemeinsame Nenner der Stimmen für und gegen das Gesetz ist die Angst: Angst vor Ansteckung bzw. um die eigene Gesundheit versus Angst vor Freiheitsverlust. Als Gesellschaft kommen wir weiter, wenn wir das zugeben können und uns aufrichtig, selbstreflektiert, sachlich, emotional und spirituell mit dem Thema auseinandersetzen.


4 – CO2-Gesetz

Was die Vorlage will

Das bestehende CO2-Gesetz ist vom 23. Dezember 2011. Nun wurde es vollständig überarbeitet. Gegen dieses überarbeitete «Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)» wurde das Referendum ergriffen, darum stimmt die Bevölkerung darüber ab.

Hintergrund
  • Das bestehende CO2-Gesetz setzt sich unter anderem zum Ziel, den Ausstoss von Treibhausgasen im Inland bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 20 Prozent zu vermindern (Art. 3 Abs. 1). Im Jahr 2018 hat der Bundesrat erkannt, dass das Ziel nicht erreicht wird, wenn die bestehenden Massnahmen nicht verstärkt werden.
  • Zudem haben Parlament und Bundesrat im Jahr 2017 das Klimaübereinkommen von Paris unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich, die  Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Auch um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Massnahmen verstärkt werden.

Das revidierte CO2-Gesetz bezweckt, den Ausstoß von Treibhausgasen, insbesondere von CO2, welches bei der energetischen Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe entsteht, markant zu senken. Dazu legt das Gesetz Massnahmen fest für Gebäude, Fahrzeuge, Anlagen und die Luftfahrt. Eine dieser Massnahmen ist die Lenkungsabgabe. Sie soll dafür sorgen, dass weniger CO2 produziert wird – zum Beispiel beim Heizölverbrauch oder im Luftverkehr. Lenkungsmassnahmen füllen nicht die Bundeskasse, sondern werden an die Bevölkerung zurück verteilt. Das bewirkt: Wer wenig CO2 verursacht, profitiert finanziell. Wer viel CO2 verursacht, bezahlt mehr.

Lenkungsabgaben:

  • Die CO2-Abgabe gibt es seit 2008. Wer fossile Brennstoffe kauft (z.B. Heizöl, Erdgas), bezahlt automatisch die CO2-Abgabe. Seit 2018 beträgt sie Fr. 96.- pro Tonne CO2. Der Bundesrat könnte sie auf maximal Fr. 120.- pro Tonne CO2 erhöhen. Mit dem revidierten CO2-Gesetz ist die Obergrenze neu Fr. 210.- pro Tonne CO2. Der Bundesrat erhöht die Abgabe jedoch nur, wenn der CO2-Ausstoss nicht genügend stark sinkt.
    Schon heute können sich Firmen von bestimmten Branchen von der CO2-Abgabe befreien lassen, sofern sie ihren CO2-Ausstoss vermindern. Mit dem revidierten CO2-Gesetz erhalten alle Firmen diese Möglichkeit, vorausgesetzt, auch sie vermindern ihren CO2-Ausstoss.
  • Neu gibt es eine Flugticketabgabe. Diese wird bei Flügen aus der Schweiz fällig. Sie beträgt pro Ticket mindestens Fr. 30.- und höchstens Fr. 120.-. Wer mit einem Privatjet reist, bezahlt pro Flug mindestens 500 und höchstens 3000 Franken.

Folgendes geschieht mit der CO2- und der Flugticketabgabe:

  • Mehr als die Hälfte der Gelder aus der CO2- und der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung zurückerstattet. Jede Person erhält den gleichen Betrag, unabhängig vom Alter. Das Geld wird über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben.
  • Ein Drittel der CO2-Abgabe und maximal die Hälfte der Flugticketabgabe fliessen in einen Klimafonds. Damit werden klimafreundliche Investitionen unterstützt und innovative Unternehmen gefördert:
    • Der Klimafonds fördert den Bau von Ladestationen für Elektroautos, die Beschaffung von Elektrobussen, die Sanierung von Gebäuden sowie die Planung und Finanzierung von Fernwärmenetzen.
    • Der Klimafonds unterstützt innovative Schweizer Firmen, wenn sie klimafreundliche Technologien entwickeln, zum Beispiel erneuerbare Treibstoffe für den Flugbetrieb.
    • Der Klimafonds hilft Bergregionen, Städten und Gemein den, die Folgen des Klimawandels abzufedern. Bergregionen erhalten zum Beispiel Unterstützung für Schutzbauten.

Weitere Massnahmen:

  • Neu dürfen nur noch Autos mit verringertem CO2-Ausstoss importiert werden. Halten Importeure diese Vorgaben nicht ein, zahlen sie eine Strafe.
  • Das revidierte CO2-Gesetz hält zudem fest, dass Neubauten kein CO2 mehr ausstossen dürfen. Bei bestehenden Gebäuden gelten weiterhin die bisherigen CO2 -Massnahmen. Wird jedoch die Heizung ersetzt, gilt für den CO2-Ausstoss eine Obergrenze. Werden zur Einhaltung dieser Obergrenze Massnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe nötig, können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer aus dem Klimafonds eine
    finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Wer Benzin und Diesel importiert, muss verstärkt in den Klimaschutz investieren, was für ihn/sie zu höheren Kosten führt als bisher. Für diese Investitionen darf er/sie an der Tankstelle einen Zuschlag erheben. Dessen Obergrenze liegt neu bei 12 Rappen pro Liter statt wie bisher bei 5 Rappen.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft empfinden sich alle Menschen als Teil des Ganzen. Sie wirken zusammen auf das Ziel hin, die Grundlagen für eine gesunde Mitwelt und für ein würdevolles Dasein für alle zu schaffen. 

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

Die Vorlage betrifft nicht nur die Gesellschaftsbereiche Klima und Energie, sondern auch Wirtschaft, Gesundheit und Migration. Uns ist bewusst, dass die Annahme der Vorlage gewisse Menschen finanziell stark belasten könnte. Oder dass die wirtschaftlichen Interessen von gewissen Wirtschaftszweigen bevorzugt behandelt würden. Ebenso kann die Annahme der Vorlage das Risiko erhöhen, dass Menschen, die zum Beispiel nahe an der Grenze wohnen, auf Tankstellen oder Flughäfen im Ausland ausweichen.

Zudem entsprechen die Erläuterungen des Bundesrats nicht unseren Anforderungen an Transparenz und Klarheit, wie sie in einer Demokratie verlangt werden dürfen. Das Lesen und Verstehen des knapp 40-seitigen Gesetzestextes kann für Laien schwierig bis unmöglich sein, was zu Frust und Verweigerungshaltung führen könnte.

Dennoch kommen wir aus folgenden Gründen zum Schluss, die Vorlage anzunehmen:

  1. Das revidierte CO2-Gesetz führt in die Richtung des integralen Zukunftsbilds.
  2. Dank dem revidierten CO2-Gesetz leisten wir alle einen Beitrag, damit sich der Klimawandel nicht weiter ungebremst verschärfen und damit die Mitwelt lebensbedrohlich schädigen kann. Dies entspricht dem integralen Gedanken, dass wir Menschen von der Mitwelt nicht getrennt, sondern mit ihr verbunden und sogar ein Teil von ihr sind.
  3. Wandelt sich das Klima ungebremst weiter, muss befürchtet werden, dass unser Nichthandeln eine Massenmigration von Süd nach Nord in nicht gekanntem Ausmass bewirken wird. Auch vermehrte Dürren, Verwüstungen von weiten Gebieten und das Ansteigen der Meeresspiegel werden schon seit längerem vorausgesagt.
  4. Wenn wir unseren Planeten als lebenswerte Grundlage erhalten wollen, müssen wir dem Klimaschutz mehr Beachtung schenken. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es auf freiwilliger Basis noch nicht funktioniert, sondern dass es dafür Gesetze und stärkere Massnahmen braucht.
  5. Der Beitrag jedes einzelnen Menschen zählt und fällt somit ins Gewicht. Gerade dank unserem grundsätzlichen Wohlstand können wir uns unserer Verantwortung nicht entziehen.

Das besondere Anliegen der IP

Auch das revidierte CO2-Gesetz scheint eher Symptome zu bekämpfen, als die tatsächlichen Ursachen der Klimazerstörung anzugehen. Deshalb brauchen wir nach diesem Schritt weitere: einen tief reichenden Wandel unseres Systems, eine Abkehr von Konkurrenz, Wachstum und Materialismus, hin zu…

→ einer ökosozial regulierten Markt- und Kreislaufwirtschaft. Wir empfehlen, das Positionspapier der IP zum Thema Integrale Wirtschaft zu lesen.

→ einem Bewusstsein von Einssein, Vertrauen, Empathie und Authentizität. Wir empfehlen, das Positionspapier der IP zum Thema Integrale Klima- und Energiepolitik zu lesen.


5 – Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Was die Vorlage will

Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Die Initiative will die Polizei in ihrer präventiven Arbeit mit Mitteln (Meldepflicht, Kontakt-/oder Ausreiseverbot, Hausarrest) mehr unterstützen, wenn sie gegen Personen vorgehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Der Hausarrest muss immer von einem Gericht bewilligt werden. Hat ein Kanton, der Nachrichtendienst des Bundes oder allenfalls eine Gemeinde konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr, kann die zuständige Behörde die neuen Massnahmen beim Bundesamt für Polizei (fedpol) beantragen. Die betroffene Person kann gegen jede angeordnete Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Gemäss Bundesrat und Parlament ist die Vorlage mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar.

Das integrale Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft beruht auf überschaubaren Netzwerken des Vertrauens, welche terroristische Triebkräfte erst gar nicht aufkommen lassen.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu

Die Gesetzesänderung geht nicht in die Richtung einer integralen Gesellschaft, sondern widerspricht dem integralen Zukunftsbild, weil in der Gesetzesänderung der Wert Vertrauen nicht zur Geltung kommt:

  1. Angstmacherei und das Versprechen von «Sicherheit» widersprechen einer integralen Haltung.
  2. Gewalt lässt sich nicht mit Gewalt besiegen.
  3. Die Globalisierung auf der Basis von Macht- und Gewinnstreben fördert indirekt den Terrorismus wegen des damit zunehmenden Ungleichgewichts in der Welt.

Das besondere Anliegen der IP

  • Das Vertrauen aus der Erfahrung, dass Konflikte auf gute Art gelöst werden können, überwiegt gegenüber Angst und Unsicherheit.
  • Friedenskultur entsteht nicht von heute auf morgen, sondern entwickelt sich über Generationen.
  • Das Bewusstsein, dass die Welt eine GANZHEIT ist, soll entwickelt und gefördert werden.
  • Alternative Präventionsmassnahmen gegen Terrorismus wären angebracht:
    • bessere Integration von Migrant*innen,
    • Förderung von gewaltfreier Kommunikation in Schulen,
    • Bewusstmachen von kulturellen und nationalen Konditionierungen (zum Beispiel die «Sicherheitskultur» in der Schweiz).

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen. Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Irene Brun (Gast), Jakob Elmer, Pascal Furrer, Urs Haller, Remy Holenstein, Kathrin Schelker, Yvonne Schwienbacher, Josef Zopf (Gast).

10 Antworten

  1. Dieser Politische Kommentar ist wieder ein Meisterwerk einer integralen, visionsorientierten Beurteilung von fünf sehr komplexen Abstimmungsvorlagen. Es ist gleichzeitig die Freude und die Ernsthaftigkeit der politischen Auseinandersetzung zu spüren. Ist es für ein andermal möglich, bei gleicher inhaltlicher Qualität die Texte etwas kürzer zu gestalten?

    1. Geschätzer Gary, Lob wie gesichtetes Entfaltungspotential kommen an. Die erkannte Komplexität in eine würzige Kürze zu bringen, ist grundlegend anzustreben. Gleichzeitig ist zur transparenten Nachvollziehbarkeit die Ausführlichkeit das Element, das Nachfragen bei deren Entstehung bereits zu klären vermag. Das Spiel zwischen den Polaritäten möge ausgewogener werden, bis die Worte einer Klarheit durch die Stille weichen – irgendwann. Herzlachend und aus der Freude heraus

    2. Mit Spannung erwartet, alle Erwartungen erfüllt. Ich danke euch für die vielschichtige Aufbereitung und für die daraus entstehenden Überlegungen bei mir.
      Herzliche Grüsse, Nöbi

      1. Herzlichen Dank,

        Nöbi Gemperle für das Teilen Deiner Empfindung und das angenehme Feedback.

        Pascal Furrer

  2. Der/m Autor/in der vollumfänglichen Schilderung des COVID-19 Gesetzes danke ich unendlich!
    Wenn solche Leute im Bundesrat und Parlament wären, welche so transparent, differenziert und wahrhaftig Fakten bezogen Informationen verbreiten, ginge es der CH-Bevölkerung bewiesen besser!!!!!!!

    1. Die Hintergrundschritte sind erkannterweise sehr umfassend und dürfte eines der Herzensanliegen einer integralen Politik verkörpern. Die Frage, wie solche Informationen an die Bevölkerung gelangen, ist wahrlich eine, die uns alle noch weiter beschäftigen kann. In jedem Fall schätzen wir Rückmeldungen als Hinweise, wie dieses Wirken sich entwickelt, voll Vertrauen.

  3. Auch ich finde den aktuellen Politischen Kommentar vorbildlich und eine vorzügliche Wegleitung für Menschen, die der ip nahestehen – aber auch für andere, die mit dem „integralen Denken“ der ip noch nicht vertraut sind.
    Herzlichen Dank für die seriöse Arbeit !

    Es gibt allerdings einen Abschnitt, mit dem ich nicht einverstanden bin – und zwar nicht einfach mit dem Ergebnis, sondernd mit dem ‚mangelhaften‘ Ansatz an Integralität: „Covid-19-Gesetz“

    1. Die Massnahmen, welche auf der Basis von Epidemiengesetz und Notrechts-Artikel der BV erlassen und umgesetzt wurden, stehen im krassen Widerspruch zum Gesundheitskonzept der ip.
    – Nichts dagegen, dass wir (auch ich persönlich) am Anfang im Sinne von grosszügigem Vertrauen für die Massnahmen Verständnis hatten.
    – Wenn aber alles, was wir im Rahmen unseres ganzheitlichen Gesundheitskonzeptes fordern und anstreben, bei Erlass und Umsetzung von Massnahmen (bis auf winzige Korrekturen) vollumfänglich vernachlässigt wird, können wir das nicht stillschweigend akzeptieren, geschweige denn im Nachhinein durch Legalisierung legitimieren.
    – Wenn Massnahmen mit beschränkten Kapazitäten begründet werden, jedoch über ein Jahr hinweg diese Kapazitäten (ausser beim überstürzten Kauf von Masken und ähnlichem ‚Sanitätsmaterial’) nicht einmal ansatzweise entwickelt und ausgebaut werden, sprengt dies den „Vertrauens“-Rahmen.

    2. Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen sind absolut genügend, um in einem neuen Notfall – den es (möglicherweise) aktuell in der geforderten Form nicht mehr gibt – wieder entsprechend reagieren zu können.
    – Durch eine simple Legalisierung des bisherigen Verfahrens, das mit vielen Fragezeichen behaftet ist, werden interne (zB. Rechtfertigungs-)Zwänge in Verwaltungen und zugeordneten Akteuren unnötig konsolidiert.

    3. Die Feststellung „Die Weiterführung der Massnahmen kann das Risiko einer Zwangsimpfung bzw. einer Zweiklassen-Gesellschaft erhöhen und würde damit elementaren demokratischen Grundsätzen zuwiderlaufen.“ ist absolut ungenügend.
    Das Anliegen müsste zumindest bei den Punkten aufgeführt sein, welche umschreiben „Was die Vorlage will“, obwohl es da nur indirekt angesprochen ist.
    – Bereits in den allerersten Reaktionen auf die Vorlage war dies ein breiter Streitpunkt mit Positionen wie
    – das ist im Gesetz gar nicht benannt es ist durch den Rückbezug auf’s Epidemiengesetz gegeben (und gewollt)
    – Obligatorium # nicht gleich # Zwang
    … also ganz offensichtlich ein grundlegender gesellschaftspolitischer Aspekt dieser Vorlage, der unbedingt integralisiert werden müsste.
    „Der ganzheitliche Ansatz sieht eine hohe Selbstverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit vor. Das setzt voraus, dass er/sie ein hohes Mass an Gesundheitskompetenzen entwickelt hat.“(unser Neues Gesundheitsverständnis)

    Da eine NEIN – Parole im Rahmen dieses Kommentars sowieso und bewusst mehr erläuternden als bindenden Charakter hat, hätte sie hier – meiner Ansicht nach – gemäss dem Verlauf der Integralisierung auch das Ergebnis sein müssen.

    1. Mit grossem Lob und Dankbarkeit an den politischen Ausschuss habe ich die politischen Kommentare gelesen. Vermisst habe ich – so wie du Pierrot – die integrale Weitsicht bei der Beurteilung des „Covid 19 Gesetzes“.
      Trotz einer möglichen Verlängerung des Notrechtes (begründet), wurde vom Bundesrat und Parlament ein Gesetz beschlossen, dass zwar dem Volk Unterstützung gewähren kann, jedoch auch Grundrechte per Gesetz verwehrt, die auch in Krisen gelten müssten.
      Dem Volk wird mit diesem Gesetz suggeriert, dass es mit gesundheitlicher Gefährdung nicht selbstverantwortlich umgehen kann und per Gesetz geschützt werden muss. Wie steht der Nutzen dieses Gesetzes im Verhältnis zum potentiellen Schaden?
      Dieser Frage wurde aus meiner Sicht zu wenig Rechnung getragen. Hier wünsche ich mir einen offenen Diskurs mit allen beteiligten, auch der Regierung und den Kommissionen. Wenn nicht die IP diesen Diskurs einfordert, wer dann?

  4. Ein meiner Ansicht nach wichtiger Punkt bei der Beurteilung des Covid-Gesetzes ist die Tatsache, dass das Gesetz seit der Fassung vom xx, über die wir abstimmen werden, in einigen Aspekten verändert wurde. Das war uns bei der Diskussion im Politischen Ausschuss nicht bewusst. Bei einer Annahme des Gesetzes in der Fassung des „Bundesbüchleins“ werden die zusätzlichen Artikel in Kraft treten. Diese finden sich unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2021/153/de

    1. Danke Herr Elmer, das sehe ich genauso! Ich hätte nicht gedacht, dass es möglich ist, im Abstimmungsbüchlein einen veralteten Gesetzestext zu veröffentlichen, welcher in der Zwischenzeit mehrfach verschärft worden ist. Also ist ein „Nein“ für mich die einzig mögliche Antwort.
      Dass ausserdem einzelne Artikel des Gesetzestextes bis Ende 2031 gültig sind und in dieser Zeit weitere Verschärfungen möglich sind, macht die Sache aus meiner Sicht endgültig klar.

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