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Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2022

Ja zu keiner Massentierhaltung in der Schweiz – Nein zur Erhöhung der Mehrwertsteuer – Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters – und Hinterlassenenversicherung / Stabilisierung der AHV (AHV 21) – Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

1 – Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz»

Was die Vorlage will

Die Initiative verlangt, dass der Bund mit konkreten Erlassen und Massnahmen die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützt. Dies ist in aktuellen Betrieben mit Massentierhaltung („industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird“) nicht gewährleistet. Der Bund soll entsprechende Kriterien für die Tierhaltung und den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen erlassen, welche bezüglich Würde des Tieres Anforderungen festlegen, die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Für die Umsetzung der Initiative sind Übergangsfristen bis maximal 25 Jahre zulässig.  Der Bundesrat hat dem Parlament einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vorgelegt, welcher vorschlägt, das Wohlergehen für Tiere in der Verfassung zu verankern und auf alle Tiere auszuweiten.  Da das Parlament sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abgelehnt hat, kommt nur die Initiative zur Abstimmung vors Volk.  Die Argumente der Gegner der Initiative gründen einerseits auf der Behauptung, dass diese unnötig sei, weil “die ‘Tierschutz’ – Gesetzgebung das Wohlergehen der einzelnen Tiere unabhängig von der Anzahl Tiere schützt. Eine Beschränkung der Grösse der Tierhaltungen bringt keine unmittelbare Verbesserung des Tierwohls. Zudem hat die Schweiz bereits aufgrund der Struktur der Landwirtschaftsbetriebe und der Gesetzgebung im internationalen Vergleich sehr kleine Tierbestände.“ Anderseits warnen die Gegner jedoch davor, dass die Umsetzung der Initiative bewirke, dass wegen geringerer inländischer Produktion mehr Importe nötig würden. Kunden hätten keine Wahl mehr zwischen Bio- und konventioneller Produktion und das Essen würde noch teurer werden.

Das integrale Zukunftsbild

Die Vision der Integralen Politik (IP) ist eine Gesellschaft, in der das Wohl aller Menschen, aller Tiere, aller Pflanzen und der ganzen Erde verwirklicht ist.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Die Initiative betrifft hauptsächlich industrielle Grossbetriebe, welche Massentierhaltung im definierten Sinne betreiben. Gemäss Initianten ist seit der Jahrtausendwende der Bestand landwirtschaftlich gehaltener Tiere in der Schweiz um beinahe die Hälfte gestiegen, während gleichzeitig die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe von rund 70’000 auf weniger als 55’000 zurückgegangen ist. 
  2. Die Gegenargumente sind einerseits rein materialistischer Natur (billige, einseitig zweckoptimierte Produktion) und berücksichtigen dabei weder das Wohl der betroffenen Tiere, noch die gesundheitlichen Bedrohungen, welche mit der Haltung sehr grosser Tierbestände einhergehen, ebenso wenig die ökologischen Forderungen nach einer grundsätzlichen Reduktion von Produktion und Verbrauch tierischer Produkte.
  3. Anderseits ist nicht leicht einzusehen, wie die Initiative unserer Landwirtschaft schaden kann, wenn es in der Schweiz, wie behauptet, im definierten Sinne gar „keine Massentierhaltung gibt“.
  4. Eine Weiterentwicklung der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Tierproduktion, wie sie sich in den letzten Jahren abzeichnet, widerspricht in der Tendenz der Erhaltung beziehungsweise der Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielfältigen, ökologischen und sozialen Landwirtschaft und gefährdet in vielerlei Hinsicht die Gesundheit von Mensch und Tier.
  5. Wenn die Schweiz bei Tierhaltung und Produktion im Sinne von Tierwohl und Ökologie besonders hohe Standards anstrebt, kann sie international als wegweisendes Vorbild für eine zukunftweisende und auch ökologisch nachhaltige Produktions- und Lebensweise im Einklang mit Tieren, Pflanzen und der ganzen Mitwelt wirken.

Das besondere Anliegen der IP

Stillstand ist keine Option – unser Engagement für eine vielfältige, ökologische und soziale Landwirtschaft ist wichtiger denn je.  

Die Initiative mag eine kleine Differenz zur aktuellen Praxis bringen, aber sie bringt erstmals das Anliegen des Tierwohls gegenüber wirtschaftlichen Interessen in die Verfassung und geht damit in Richtung unserer Vision.

2 – Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Was die Vorlage will

Die AHV-Reform 21 besteht aus zwei Vorlagen (2 und 3), die miteinander verknüpft sind und nur bei Zustimmung zu beiden Vorlagen in Kraft treten. Die Vorlage 2 sieht zur zusätzlichen Finanzierung der AHV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent beziehungsweise von 2,5 auf 2,6 Prozent vor.

Das integrale Zukunftsbild

Siehe Vorlage 3.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu

  1. Die Interessen der Besserverdienenden und Versicherer werden mit der Vorlage gewahrt. Die Lasten der Mehrwertsteuer bekommen die ärmeren Menschen weit mehr zu spüren als die reicheren.  
  2. Wir finden den Ansatz der Schaffung einer Minderwertsteuer anregend: Damit werden Produktionsformen und Dienstleistungen besteuert, die Schäden anrichten. 
  3. Wir sind der Ansicht, dass Geld in diesem Land ausreichend vorhanden ist, um die AHV gerechter zu finanzieren. Mit einem Nein wird das Parlament aufgefordert, nachhaltigere und gerechtere Lösungen zu erarbeiten.  
  4. Der vorgeschlagene Bundesbeschluss kann eine vorübergehende Beruhigung bewirken, aber er schiebt das Problem vor sich her und vergrößert die ungerechten Verhältnisse, statt sie zu verringern.

        Das besondere Anliegen der IP

        Wir regen an, im Sinne unserer Vision den Lebensunterhalt in unserer Gesellschaft grundsätzlich neu zu denken. Im Vordergrund steht für die IP ein würdevolles Leben für jeden Menschen.

        3 – Änderung des Bundesgesetzes über die Alters – und Hinterlassenenversicherung / Stabilisierung der AHV (AHV 21)

        Was die beiden Vorlagen wollen

        Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) vor. Alle Massnahmen der Abstimmungsvorlagen 2 und 3 sind miteinander verknüpft: Die Mehrwertsteuererhöhung (Vorlage 2) kann nur in Kraft treten, wenn auch Vorlage 3 angenommen wird und umgekehrt.

        Das integrale Zukunftsbild

        Eine integrale Gesellschaft kümmert sich sorgfältig um das Wohlergehen aller Mitmenschen jeden Alters. Sie beachtet dabei sowohl die Höhe der Einkommen der Menschen als auch die Art und Weise, wie diese generiert werden.

        Abstimmungsempfehlung: NEIN

        Unsere Überlegungen dazu

        1. Die Herausforderungen durch die steigende Lebenserwartung, die demografische Prognose, die entstehenden Vorsorgelücken, das unsichere wirtschaftliche Wachstum sowie tiefe Zinsen sprechen auf den ersten Blick für die Vorlage. 
        2. Der Wunsch nach flexiblen Bezügen und die Tendenz zu neuen Lebens- und  Arbeitsformen sind in der Reform berücksichtigt.  Wir ergänzen diese Überlegung mit der Tatsache, dass heute viele über 55-jährige Menschen kaum mehr eine Anstellung finden. 
        3. Wir sehen, dass ein Nein den finanziellen Druck auf die AHV erhöhen dürfte. Als Folge daraus werden möglicherweise radikalere Lösungen entstehen. Auch dürfte eine Finanzknappheit die Polarisierung zwischen den Lagern nähren. Zudem sind wir uns der Befürchtung eines Abbauplanes bewusst.  
          Mit einem Ja entspannt sich für die kommenden Jahre zwar das Problem. Wir bezweifeln allerdings, dass diese Entspannung längerfristig tatsächlich zu echten Lösungen führen wird/würde.  
        4. Seit 1957 erhalten die Frauen, die das Leben tragend mitgestalten, eine gewisse Wertschätzung durch die um ein Jahr frühere Auszahlung der AHV. Wenn die Gesetzesänderung angenommen wird, entfällt auch diese Wertschätzung. 
        5. Die vorliegenden Lösungsansätze in Form der Massnahmen deuten leider auf den wiederholten Versuch, an einem ‚veralteten‘, damals sinnvoll scheinenden System auf ähnliche Art und Weise weiterzuflicken.

        Das besondere Anliegen der IP

        Wir stellen uns auch grundsätzlichere Fragen: Können wir in einer integralen Gesellschaft noch von den bestehenden Institutionen ausgehen? Ist es Zeit, die alten Rentenkonzepte fallen zu lassen und die Würde des Menschen über neue Modelle zu sichern?

        4 – «Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer»

        Was die Vorlage will

        Die Vorlage bezweckt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen und auf indirekte Anlagen wie z.B. Obligationenfonds («kollektive Anlagen»). Nicht abgeschafft wird die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen aus Guthaben natürlicher Personen im Inland bei Banken und Sparkassen sowie bei Versicherungsunternehmen. Zudem enthält die Vorlage eine Teilabschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen. Wichtigste Ziele der vorliegenden Gesetzesänderung sind eine Stärkung des Fremdkapitalmarkts und die Beseitigung von Hindernissen bei der Konzernfinanzierung. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Hauptargumente der Gegner sind die befürchtete Zunahme der Steuerkriminalität (Steuerhinterziehung) und die unerwünschte Reduktion der Besteuerung von Kapitalerträgen, welche zu Steuerausfällen bei Bund und Kantonen führt und insbesondere Vermögende begünstigt.

        Das integrale Zukunftsbild

        In einer integralen Gesellschaft erfolgt die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen und es werden alle gerecht am gemeinsam Erwirtschafteten beteiligt. Soweit es Steuern braucht, werden diese ebenso gerecht erhoben.

        Abstimmungsempfehlung: NEIN

        Unsere Überlegungen dazu

        Was für ein JA spricht
        1. Der administrative Aufwand bei den Unternehmen und Konzernen sinkt, wenn keine Verrechnungssteuer mehr erforderlich ist.  
        2. Optional werden dank der wegfallenden Steuer und Aufwände häufiger Obligationen über einen Schweizer Finanzplatz ausgegeben (emittiert). Dadurch können zusätzliche Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Schweiz entstehen, vor allem in der Finanzwirtschaft. Der Finanzplatz Schweiz ist nicht mehr benachteiligt gegenüber ausländischen Finanzplätzen, die keine Verrechnungssteuer auf Obligationen kennen. 
        3. Dank des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit anderen Ländern bestehen mittlerweile weitere Kontrollmöglichkeiten zur Sicherstellung, dass auch ausländische Investoren ihre Kapitalerträge in der Schweiz korrekt versteuern. Bei inländischen Investoren besteht die Sicherung durch den AIA allerdings nicht, dort kommt höchstens die Buchführungspflicht bei Unternehmen zum Tragen. 
        Was für ein NEIN spricht
        1. Die Vorlage führt zu einer geringeren Besteuerung von Kapital beziehungsweise Kapitalerträgen. Dadurch wird Kapital gegenüber Lohnarbeit, Renten und Konsum bevorzugt. Sprich, es profitieren vor allem Vermögende und Grosskonzerne, nicht jedoch die Mehrheit der Gesellschaft. Die Sparkonten von Privatpersonen unterliegen beispielsweise weiterhin der Verrechnungssteuer. Die wirtschaftliche Ungleichheit in der Gesellschaft verstärkt sich dadurch. 
        2. Die Vorlage begünstigt die Steuerhinterziehung. Dank der Verrechnungssteuer kann der Staat nicht deklarierte Einkommen besteuern. Wenn diese Steuer auf inländische Obligationen wegfällt, ist zu befürchten, dass solche Einkommen vermehrt nicht mehr deklariert werden und somit verstärkt in genau jene Finanzprodukte investiert wird, die nicht deklarationspflichtig sind. 
        3. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen sorgt für Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen. Bei steigenden Zinsen erhöhen sich diese noch. Ob die versprochenen positiven Steuer- und Beschäftigungseffekte der zusätzlichen Finanzmarktaktivitäten in der Schweiz die tieferen Steuereinnahmen und die allenfalls zunehmende Steuerhinterziehung kompensieren können, ist fraglich. Solche Versprechungen haben sich in der Vergangenheit oft als trügerisch erwiesen (Vergleiche mit der Unternehmenssteuerreform II). 
        4. Die Gesetzesänderung begünstigt einseitig die Finanzwirtschaft auf Kosten der Realwirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger, welche die Steuerausfälle letztlich finanzieren müssen. Zudem profitieren die steuergünstigen Kantone und Gemeinden stärker von den Auswirkungen der Vorlage, was den Steuerwettbewerb weiter anheizen wird.  
        5.  Die Vorlage steht in einer langen Reihe von Steuererleichterungen auf Kapital und Kapitalerträgen in den westlichen Industrieländern in den letzten 20-30 Jahren. Es besteht somit bereits ein Ungleichgewicht im Steuersystem zugunsten des Kapitals, das nicht noch verstärkt werden sollte.

        Das besondere Anliegen der IP

        Wenn sich langfristig aufgrund eines integralen Bewusstseinswandels die Steuerhinterziehung reduziert, Kapital anderweitig angemessen besteuert wird und sich die (vermögenden) Individuen und Unternehmen vermehrt ihrer Verantwortung für die Gesellschaft bewusst sind, könnte eine Abschaffung der gesamten Verrechnungssteuer dereinst durchaus zur Vision einer integralen Gesellschaft passen. Da diese Bedingungen heute noch nicht gegeben sind, würde sich eine Annahme der Vorlage aktuell negativ auswirken, weil sie die Umverteilung von Arm nach Reich fördert und somit die bestehenden Schwächen des schweizerischen Steuersystems verstärkt statt behebt.

        Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

        Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.

        Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen.

        Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

        Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Jakob Elmer, Pascal Furrer, Barbara-Lilith Piccard, Pierrot Hans, Remy Holenstein, Kathrin Schelker, Hanspeter Bühler und Tizian Frey. Gast: Thomas Wälchli

        19 Antworten

        1. Ich schätze die grosse Arbeit, die hinter Ihren Überlegungen zur Abstimmung steht und wie sie Ihr Wissen weitergeben.
          Vielen Dank!

        2. Eine sehr fundierte Zusammenfassung zur Klärung und Reflexion. Vielen herzlichen Dank für den sehr geschätzten Beitrag!

        3. Was nützt eure grossartige Arbeit wenn fast niemand die IP kennt? Ich kann fragen wen ich will. Niemand kennt euch. Macht euch bitte unbedingt bemerkbar! Wichtig: 2023 sind Wahlen.

          1. HAllo
            Ich fände es natürlich auch schön, wenn mehr Menschen die IP kennen und wählen würden. Ich sehe darin aber eher einen Aufruf an mich selber: Abstimmungsempfehlung gedruckt oder als mail im Bekanntenkreis, Arbeitsplatz, usw. weiterreichen ist z.b. eine gute Gelegenheit der IP zu mehr Bekanntheit zu verhelfen.

        4. Wenn ich mir nicht sicher bin wie ich abstimmen soll, orientiere ich mich immer an den Überlegungen der IP. Dies hilft mir sehr bei meiner Meinungsbildung. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit!

        5. Warum nicht alle Steuern und Sozialen Zwangsabgaben durch Lenkungsabgaben ersetzen und damit das Grundeinkommen finanzieren?
          Das ist auch eine gute Lösung für den Ersatz der AHV und liegt doch voll im IP-Trend.

        6. Ich kann mich Pia nur anschliessen: was für eine sorgfältige Arbeit, gut verständlich formuliert.
          Herzlichen Dank für euer Engagement!
          Sonya Suter

        7. Danke für diese grosse Arbeit.
          Eure Argumentationen und Schlussfolgerungen entsprechen meinen Vorstellungen einer ganzheitlichen sozialen Wirtschafts- und Lebensweise.

        8. Herzlichen Dank für die differenzierten Stellungnahmen zu den Abstimmungen.
          Nach diesen Infos weiss ich jeweils sofort, wie ich abstimmen will.

        9. Ich danke der Gruppe für die Abstimmungempfehlungen herzlich für ihre Arbeit. Ich schätze daran vor allem der Aspekt der Förderung des verantwortungsvollen Bewusstseins. Der Weg zum wirklichen Föderalismus. Ich habe Vertrauen und lasse mich gerne beraten. Also nochmals: Danke!

        10. Ich habe gerade eure Abstimmungsempfehlungen nochmals durchgelesen und bin sehr dankbar für eure Arbeit und für eure Klarheit.

        11. Wirklich sehr beeindruckend! Ich bin inzwischen ziemlich genau mein halbes Leben in der Schweiz und habe die IP mitkonzipiert und mitgegründet, durfte aber bisher nie abstimmen gehen. Wenn bei der Gemeindeversammlung im Dezember alles gut ginge, würde ich 2023 deutsch-schweizerischer Doppelbürger werden und dürfte dann auch abstimmen. Zur „Aufwärmung“ habe ich mich schon mal etwas intensiver mit den aktuellen Abstimmungsvorlagen befasst und die binäre Logik von „ja“ oder „nein“ macht es mir manchmal wirklich schwer einen Entscheid zu fällen, aber die hervorragenden Analysen hier auf unserer IP-Seite erleichtern die Entscheidung. Vielen Dank für diesen tollen Service an die jeweiligen Autorinnen und Autoren! Ich hoffe, dass ich dann ab Frühjahr 2023 ebenfalls abstimmen darf und werde mich in meinen Entscheidungen ganz sicher an „integralen Überlegungen“, die ich dann hier lesen kann orientieren.

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