Suche
Close this search box.

Die kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 15. Mai 2022 im Aargau

Die politischen Kommentare der IP Aargau sind das Ergebnis eines Prozesses zur Findung von integralen Positionen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet.

1. Volks-Initiative zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung

Was will die Initiative:

Die Initiative will die Möglichkeit einer Amtsenthebung einführen für die seltenen Situationen, in denen Amtstragende aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr tragbar sind. Dies gilt heute schon für Gemeinderäte*innen und Richter*innen. Die Initiative möchte diese Möglichkeit auf alle Amtstragenden, sowohl in der Exekutive als auch in der Legislative ausweiten.

Abstimmungsempfehlung: Ja

Unsere Überlegungen dazu:

Die Vision einer integralen Gesellschaft setzt die Kooperation und den Einsatz für das Gemeinwohl an erster Stelle.

  • Beides ist in den Fällen, in denen eine Amtsenthebung notwendig ist, heute nicht sichergestellt.
  • Es sind nur ganz seltene Fälle, in denen ein Amtsenthebungsverfahren notwendig wird. Es geht z.B. um gesundheitliche Probleme, schwere Straftaten oder Amtspflicht-Verletzungen.
  • Um zu verhindern, dass ein Mitglied der Behörde die Handlungsfähigkeit des Gremiums in Frage stellt, braucht es die Möglichkeit eines Amtsenthebungs-Verfahrens.
  • Dies hat den Vorteil, dass nicht bis zu den nächsten Wahlen gewartet werden muss, um die Person abzuwählen.

2. Steuergesetz – Änderung vom 7. Dezember 2021 Behördenreferendum

Was will das Referendum:

Das Referendum will eine Volksabstimmung zu den vorliegenden Gesetzesänderungen. Die Änderung sieht vor den Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich zu erhöhen und die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen zu reduzieren.

Abstimmungsempfehlung: Nein

Unsere Überlegungen dazu:

In der Vision einer integralen Gesellschaft leistet jede Person und jedes Unternehmen den ihr möglichen Betrag an das Gemeinwohl.

  • Das bedeutet, dass es keine Steuervorteile für ertragsstarke Firmen braucht.
  • Für kleine Firmen (die meisten Arbeitsgebenden) bringt diese Änderung nichts, da sie schon jetzt 15.1% Steuern bezahlen.
  • Der Kanton Aargau hat bereits grosse Standortvorteile (geeignete grosse Flächen, Grenznähe, Nähe zu Industriezentren Zürich und Basel).
  • Sowohl auf den Kanton und die Gemeinden warten grosse Aufgaben (Pandemie, Ukraine-Krieg, Klima) die bis jetzt noch nicht beziffert werden konnten. Die reduzierten Steuereinnahmen erschweren die Bewältigung dieser Aufgaben.

Gefällt dir dieser ARtikel?

Teile ihn auf facebook
Teile ihn auf Twitter
Teile ihn per E-Mail

Weitere News