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Die kantonalen Abstimmungsvorlagen in Luzern vom 26. September 2021

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

Ausbau der Kantonsstrasse K4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Was die Vorlage will

Die Strasse durch das Ränggloch zwischen Kriens und Littau/Malters ist in schlechtem Zu-stand, oft Steinschlag und Rutschungen ausgesetzt und für alle Verkehrsteilnehmer:innen gefährlich. Sie soll deshalb saniert, verbreitert, vor Naturgefahren gesichert und mit einem Rad-/Gehweg ergänzt werden. Für die Realisierung ist die Sperrung der Strasse während 18 Monaten nötig. Das Vorhaben kostet 53 Millionen Franken. Der Kantonsrat hat einen Kre-dit von 53 Millionen Franken für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrassen K 4 gesprochen. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft werden Entscheidungsprozesse, welche Bau- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Mobilität betreffen, so gestaltet, dass alle davon betroffenen Menschen sowie die Mitwelt ihre Perspektive und Bedürfnisse gleichwertig einbringen. Gemeinsam wird eine für alle lebensdienliche Lösung gefunden.

 

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Die Vorlage geht grundsätzlich in die Richtung des Integralen Zukunftsbildes. Dies ist z.B. daran zu erkennen, dass Bedenken von Ratsmitgliedern aus der Gemeinde Kriens bereits entgegengenommen wurden und in die Planung des Projektes miteinbezogen werden. Wir sind der Ansicht, dass Vertreter:innen der betroffenen Gemeinden (also Kriens, Littau und Malters) bei allen weiteren Beschlüssen, welche das Projekt betreffen, direkt mit einbezogen werden und dass ihren Anliegen eine hohe Wichtigkeit bei-gemessen werden soll.
  2. Trotz unserer grundsätzlichen Zustimmung zur Vorlage, sind mehrere Bedenken aufgetaucht: Das Thema Sicherheit wird im Projektbeschrieb stark hervorgehoben. Jedoch bedeutet eine Verbesserung des Strassenzustandes durch Sanierung fast immer auch eine Zunahme des Verkehrs und eine Erhöhung der nun möglichen Fahrgeschwindigkeit. Das führt wieder zur Einschränkung der als Grund für die geplante Sanierung angegebenen Sicherheit.
  3. Die Bevölkerungsgruppen, die als Anwohner:innen direkt betroffen sind, sind vorrangig nicht diejenigen, die die Vorteile der Sanierung geniessen werden.
  4. Wir würden es begrüssen, genauere Angaben zu haben über die Aussage «es gibt viele Unfälle auf dieser Strecke». Nicht benannt sind auch die anfallenden Kosten für die bisherige Hangsicherung gegen Erdrutsch und Steinschlag. Mit diesen Angaben wäre die Verhältnismässigkeit des Projektes besser einzuschätzen.
  5. Eine Sanierung, und im Speziellen eine dieser Grössenordnung, bedingt grossflächige Beeinträchtigungen, unter Umständen sogar Zerstörung der umliegenden Natur zur Realisierung (z.B. Zufahrt zur Baustelle, Deponieren der Baumaschinen etc.). Ist der Einbezug von Naturschutzverbänden vorgesehen?
  6. Für den Schwerverkehr werden nach der Sanierung klare Regelungen benötigt und ein Zeitraum der Verkehrsdichte-Beobachtung unumgänglich sein.
    ANREGUNG: Eine schweizweite Regelung: Besteht eine Umfahrung, nutzt der Schwerverkehr diese, es sei denn, das Ziel liegt an der Strecke.
  7. Wir begrüssen, dass das vorliegende Projekt zusammenhängend geplant und mit anderen, sowieso hängigen Projekten zusammengeschlossen wird. Erst alle drei zusammen ergeben den gewünschten Mehrwert.
  8. Der geplante Rad- und Fussweg ist ein grosses Plus. Zudem wurde eine neue, durchgängige Buslinie bereits in die Planung aufgenommen und somit in konkrete Aussicht gestellt.

Das besondere Anliegen der IP

  • Uns ist wichtig, dass die Massnahmen, welche diese Sanierung betreffen, auf eine Planung und Umsetzung zielen, die menschenwürdig und lebensdienlich ist, so dass der Lebensraum aufgewertet wird.
  • Die Anliegen der gesamten Mitwelt (Natur, Tiere, …) werden gleichwertig mit einbezogen.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Zentralschweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Zentralschweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen. Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: David Bussmann, Barbara-Lilith Picard, Kathrin Schelker, Gottlieb Schmid-Fäh.

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