Suche
Close this search box.

Die kantonalen Abstimmungsvorlagen in Luzern vom 7. März 2021

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.»
Khalil Gibran

1 – Gründung einer Aktiengesellschaft für den Campus Horw

Was die Vorlage will

Das Departement Technik und Architektur der Hochschule Luzern und die pädagogische Hochschule Luzern sollen in einem Campus zusammengeführt werden. Dazu soll eine gemeinnützige Aktiengesellschaft gegründet werden, die zu 100% dem Kanton Luzern gehört. Dies bietet Gewähr für günstige Mietkosten und für eine rasche Reaktion auf veränderte Bedürfnisse der Hochschulen und der Wirtschaft. Für die Planung des Campus und die Gründung der AG hat der Kantonsrat einen Kredit von 53.5 Millionen Franken (29 Mio: Planung, 21.4 Mio: Bundesbeiträge) beschlossen. Dieser Beschluss unterliegt gemäss der Kantonsverfassung der Volksabstimmung.

Eine deutliche Mehrheit des Kantonsrates spricht sich für die Gründung einer Aktiengesellschaft Campus Horw-Luzern aus. Sie sieht darin den Vorteil, dass die Investitionen so losgelöst von der Schuldenbremse des kantonalen Finanzhaushaltes getätigt werden können. Für die Gegner der Auslagerung in eine AG ist diese Schuldenbremse das Problem. Sie wünschen sich eine direkte Trägerschaft durch den Kanton. Damit würde sich der Kanton auch eine direkte Einflussnahme auf eine solch wichtige Immobilie vorbehalten und nicht “nur” eine indirekte via AG.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft werden Bedürfnisse der Allgemeinheit (z.B. Bildung) im Rahmen ihres vollen Potentials auf einfache Weise gemeinschaftsdienlich genährt.
Vom jüngsten bis zum ältesten Mitmenschen fühlen sich alle sowohl als Individuum als auch als Teil der Gemeinschaft. Sie leben in einem tiefen Verantwortungsbewusstsein, in jedem Fall mit-gestaltend zu sein.

Abstimmungsempfehlung: OFFEN

Unserem Empfinden nach kann bei dieser Vorlage sowohl ein JA als auch ein NEIN in eine lebensdienliche Richtung gehen. Wir bitten daher die Lesenden, selber nachzuforschen und dann zu entscheiden, was für sie persönlich richtig ist. So ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Diskurs, der zu dieser Empfehlung geführt hat, wesentlich spannender ist, als die Ja/Nein Abstimmung selbst. Deshalb:

Unsere Überlegungen dazu

  1. Allgemeine Kompetenzen sollen direkt beim Staat belassen werden, um allfällige Gelüste der Selbstbereicherung nicht ausarten zu lassen. Dass die AG gemeinnützig gestellt wird, ermöglicht jedoch die Wahrung verschiedener Interessen.
  2. Für die Vorlage spricht, dass alle Parteien für den Ausbau eines vereinigten Campus Horw sind, um somit den Bildungsstandort Luzern zu stärken, Bildung im Allgemeinen, sowie Synergien zwischen den beiden Hochschulen Pädagogik und Technik zu erleichtern.
    Dagegen spricht, dass sich einige Parteien gegen die Auslagerung in eine AG stellen und der Kanton somit “nur” indirekt via AG einfluss nehmen kann.
  3. In unserer Auseinandersetzung mit der Vorlage wurde deutlich, dass bei diesem Thema im Hintergrund auch das grosse Thema unseres Finanzsystems mitschwingt: Um die Schuldenbremse zu umgehen, scheint die vorgeschlagene Lösung optimal. Absurd scheint, dass sinnvolle Investitionen durch komplizierte Formen realisiert werden müssen.
  4. An der Schuldenbremse hängt der Glaube, dass Schulden generiert werden müssen, um etwas zu finanzieren, das der Gemeinschaft dient. Und dass dies etwas Unüberwindbares, Naturgegebenes sei. Wir unterwerfen uns Rahmenbedingungen, die menschengemacht sind.
  5. Ausserdem taucht die Frage auf, wer Schulden machen kann und wer nicht. Und bei wem.
  6. Wir sehen sowohl in einem Ja als auch in einem Nein ein Potential. Das Potential des einen Weges schliesst das Potential des anderen nicht aus.
    Wichtig dabei sind für uns vor allem die Handlungen, die den Entscheidungen folgen.

Welche Entscheidung wählst du? Welche anschliessenden Handlungen wünschst du dir? Was steht für Dich hinter dieser Abstimmung?

Das besondere Anliegen der IP

  • Wir erachten es als dringend notwendig, das momentane Finanzsystem grundsätzlich zu hinterfragen. Die Schulden wachsen und die Vermögensschere geht immer weiter auseinander. Wie finden wir ein gerechtes Finanzsystem?
  • Innovationen, welche dem Gemeinwohl dienen, sollten auf einfache Art und Weise umgesetzt werden können.
  • Mittel für gemeinschaftliche Bedürfnisse sollen nicht aus der Schuld geschöpft werden, sondern aus der Fülle.

2 – Ausbau der K 36 durch die Lammschlucht im Entlebuch, 1. Abschnitt

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Abstimmungsempfehlung zu dieser zweiten Vorlage NICHT mit der sonst üblichen Integralisierungsmethode (unten erklärt) erarbeitet wurde. Bei den aufgeführten Überlegungen handelt es sich um persönliche Ansichten.

Was die Vorlage will

Die Vorlage will die Strasse zwischen Schüpfheim und Flühli durch die Lammschlucht ausbauen. Der erste Abschnitt kostet 26.1 Mio Franken. Damit soll die kurvenreiche, steinschlaggefährdete Strasse verbreitert, saniert und gegen Naturgefahren gesichert werden. Der Tunnel und die alte Brücke werden durch eine gestreckte Brücke ersetzt. Sie ist gemäss Ansicht des Kantonsrats die Lebensader der Gemeinde Flühli und Sörenberg. Der Kantonsrat hat den Kredit von 26.1 Mio Franken bewilligt. Dieser Beschluss unterliegt gemäss der Kantonsverfassung der Volksabstimmung.

Das integrale Zukunftsbild

Aus den Grundlagen: «Stress und Vereinsamung beeinträchtigen die Gesundheit, weshalb wir sinnvolle Formen des Zusammenlebens sowie lebensdienliche Wohn-, Arbeits- und Verkehrsbedingungen anstreben. Neue Gesetze und Verordnungen sind künftig daraufhin zu prüfen, ob sie gesundheitsverträglich sind.»

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu:

1. Strassen sind Verbindungen und Anbindungen. Die Vorlage kommt diesem Bedürfnis entgegen und ist wesentlich für die davon betroffenen Ortschaften.
2. Die Vorlage bringt einige Vereinfachungen mit sich. Dies ist aus integraler Sicht zu begrüssen.
3. Durch den Ausbau des betreffenden Strassenabschnittes fallen längerfristig weniger Renovationsarbeiten an. Somit dient die Vorlage der Nachhaltigkeit.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Zentralschweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Zentralschweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich animiert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: David Bussmann, Pascal Furrer, Kathrin Schelker, Gottlieb Schmid-Fäh.

Eine Antwort

  1. Gute, die Ratio übersteigende Überlegungen und ebenso gute integrale Schlussfolgerungen. Die Deklaration, dass der übliche Weg des Integralisierens nicht Anwendung fand, finde ich wichtig. Herzlichen Dank für diese Arbeit.

Gefällt dir dieser ARtikel?

Teile ihn auf facebook
Teile ihn auf Twitter
Teile ihn per E-Mail

Weitere News