Suche
Close this search box.

Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 13. Februar 2022

Ja zur Tierversuchsverbotsinitiative – Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung – Nein zur Abschaffung der Stempelsteuer – Offen zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

1 – Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»

Was die Vorlage will

Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Sie werden hauptsächlich eingesetzt, um Medikamente und Therapien, Kosmetika und Pflanzenschutzmittel zu entwickeln.

Die Schweiz hat bereits ein Gesetz für Tierversuche, welches solche grundsätzlich nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem muss der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Die Forscherinnen und Forscher dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten, wie unbedingt nötig und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Die Volksinitiative fordert ein vollständiges Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden. Vor der Zulassung von Produkten sind unter eng definierten Kriterien sogenannte Erstanwendungen erlaubt.

Die Initiant:innen gehen vom Standpunkt aus, dass Tierleid zur Entwicklung von Produkten grundsätzlich nicht zu verantworten sei und dass es geeignetere wissenschaftliche Methoden gebe, welche Tier- und Menschenversuche erübrigen können.

Die Initiative verlangt auch, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, vom Staat mindestens ebenso stark gefördert wird wie bisher diejenige mit Tierversuchen.

Bei Annahme der Initiative würden in der Schweiz keine Medikamente mehr mit Hilfe von Tierversuchen entwickelt. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.

Die Volksinitiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs, mit genauen Formulierungen für Änderungen in der Verfassung: https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis477t.html

Das integrale Zukunftsbild

Eine Integrale Gesellschaft pflegt einen harmonischen, transparenten Austausch mit der gesamten Mitwelt (Tiere, Pflanzen und weitere irdische Natur) in gegenseitiger Zuwendung und Verantwortung. Ebenso wie Menschen sich respektvoll für Tiere einsetzen, nehmen sie auch die Unterstützung von Tieren und Mitwelt zum Wohle aller Beteiligten in Anspruch – ohne Leiden zuzufügen – basierend auf gegenseitigem Respekt, Freiheit und empathischer Verbundenheit.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Die bestehende Gesetzgebung geht bereits auf das Gebot der Minimierung von Tier- und Menschen-Leid durch wissenschaftliche Forschungen in den Bereichen Verhaltensforschung, Medizin, Kosmetik und Pflanzenschutzmittel ein.
  2. Bereits die aktuelle Gesetzgebung und Bewilligungspraxis orientiert sich grundsätzlich am Prinzip, dass Tierversuche nur zulässig sind, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen und das zugefügte Leid in engen Grenzen gehalten wird.
  3. Die Initiant:innen der Volksinitiative bestehen darauf, dass Ergebnisse von Tierversuchen in den wenigsten Fällen relevant auf den Menschen übertragbar sind und dass unterdessen in allen Bereichen wissenschaftliche Forschungsmethoden zur Verfügung stehen, die ohne Tierversuche auskommen. Diese sollen besser beurteilbare, konsistente Resultate für die konkreten, spezies- und individuumsspezifischen Anwendungsbereiche ergeben.
  4. Um die Effizienz dieser Forschung noch zu verbessern, fordern die Initiant:innen eine wesentlich bessere, der bisherigen tierversuchsgestützten Forschung entsprechende finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung solcher Forschungsmethoden, die ohne Tier- und Menschenversuche auskommen. Dies könnte einen Quantensprung in den betroffenen Forschungsbereichen bewirken, der befürchtete Rückstände gegenüber dem Ausland längerfristig mehr als aufwiegen könnte.
  5. Die in der Vorlage nicht im Einzelnen präzisierten “sicheren Erstanwendungen” gehen gemäss unserem Verständnis nicht wie die Tier- und Menschenversuche den Forschungsergebnissen voraus, sondern dienen nach Fertigstellung und wissenschaftlichen Abschlussprüfungen der Produkte einer sorgfältigen Überprüfung und wissenschaftlichen Begleitung vor und während der Einführung der Produkte in den Markt.
  6. Es besteht die Vermutung, dass die bisher geläufige und geduldete Forschung primär im Interesse der Forschungsstellen und der Produktehersteller – inklusive damit verbundener Arbeitsplätze – liegt. Die bescheidenen positiven Ergebnisse können die verursachten Leiden der Kreatur niemals rechtfertigen.
  7. Es gibt die Befürchtung, dass der Forschungsstandort Schweiz durch ein vollständiges Verbot von Tier- und Menschenversuchen international benachteiligt, ja vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten würde und nur reiche Patient:innen in der Schweiz sich fortschrittliche Behandlungen im Ausland leisten könnten (“Zweiklassen-Medizin”). Dies er-scheint jedoch beim aktuellen wissenschaftlichen Stand der Schweiz als unwahrscheinlich und vorgeschoben; im Gegenteil könnte daraus ein langfristiger Vorteil für den Forschungsstandort erwachsen.

Das besondere Anliegen der IP

Für die IP bildet die Gleichstellung der Lebensberechtigung von Menschen und Tieren im Rahmen der gesamten Mitwelt eine grundlegende Orientierung für eine Zukunft nicht nur für unsere, sondern auch künftige Generationen. Kurzfristige Profite können das Leid einer Kreatur, ob Tier, Mensch oder weitere Mitwelt, niemals rechtfertigen.
Respekt und gegenseitiges Für- und Miteinander hingegen bilden die praktische Grundlage für ein gesundes Zusammenleben.

2 – Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»

Was die Vorlage will

Die Volksinitiative möchte die Tabakwerbung so einschränken, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr von der Werbung erreicht werden, indem die Verfassung mit einem entsprechenden Zusatz ergänzt wird. Die Initiative fordert zudem, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern müssen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage ab mit der Begründung, das Werbeverbot gehe zu weit und schränke die Wirtschaft zu sehr ein. Sie stellen der Initiative das neue Tabakproduktegesetz als indirekten Gegenvorschlag gegenüber, welches bei einer Ablehnung der Initiative in Kraft tritt. Bei Annahme muss dieses Gesetz vom Parlament überarbeitet werden.

Das integrale Zukunftsbild

In einer Integralen Gesellschaft erfüllen die Menschen ihre Bedürfnisse nach Entspannung im gesundheitsfördernden Genuss. Produkte werden mit sachlicher Information statt manipulativer Werbung bekannt gemacht. Jede/r Einzelne übernimmt Verantwortung für seine eigene Gesundheit wie auch für die Gesundheit seiner Mitwelt.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Es ist mehrfach nachgewiesen, dass Rauchen die Gesundheit schädigt.
  2. Viele Studien zeigen, dass Rauchen im Kinder- und Jugendalter häufig zu dauerhaftem Rauchen im Leben führt.
  3. Der finanzielle Beitrag der Tabaksteuer an die AHV/IV würde bei Annahme der Initiative wegfallen. Andererseits könnten dadurch Gesundheitskosten gesenkt werden.
  4. Bei Annahme der Initiative wird die Werbefreiheit eingeschränkt, die generelle Freiheit des Individuums aber nicht tangiert, da nicht das Rauchen verboten wird.
  5. Die Initiative geht in Richtung des integralen Zukunftsbildes. Eine Regelung ohne Verbote im Sinne der Stärkung der Eigenverantwortung würden wir bevorzugen.

Das besondere Anliegen der IP

Statt die Kinder und Jugendlichen durch Verbote zu schützen, empfehlen wir vermehrte Bildung und Stärkung ihrer Eigenverantwortung. Lehrpersonen und Erzieher:innen haben diesbezüglich eine wichtige Vorbildfunktion.

Ein wesentlicher Schritt hin zum Zukunftsbild könnte gelingen, wenn die Tabakindustrie im Sinne von Kostenwahrheit für die gesundheitlichen Schäden aufzukommen hat.

Eine aktive Förderung ganzheitlicher Gesundheit – körperlich, seelisch, geistig und spirituell – kann die Gefahr des Abgleitens in Süchte vermindern.

3 – Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Stempelabgaben (StG)

Was die Vorlage will

Unternehmen nehmen Kapital auf, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von grossen Unternehmen. Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das entlastet die Unternehmen: Sie haben weniger Kosten und können so mehr Geld investieren.

Das integrale Zukunftsbild

In einer Integralen Gesellschaft leben die Menschen in Fülle. Alle haben, was sie brauchen und geben natürlich und selbstverständlich von ihrem Überfluss zurück an die Gemeinschaft.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu

  1. Von der Abschaffung der Emissionsabgabe würden vor allem grosse Firmen profitieren. Somit würde die vorliegende Gesetzesänderung die Umverteilung in Richtung grösserer Ungleichheit fördern.
  2. Wir würden die Vereinfachung, die es mit einer wegfallenden Steuer geben würde, begrüssen, wenn diese Vereinfachung dem Allgemeinwohl zugutekäme.
  3. Mit der Abschaffung der Stempelabgabe müssten jene, die jetzt schon viel haben, noch weniger Steuern bezahlen.
  4. Die Vorlage lässt offen, wie mit den Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken umgegangen würde. Wo fehlen diese? Müssen sie ausgeglichen werden? Wenn ja, wie und von wem? Hier wünschen wir uns mehr Transparenz.

Das besondere Anliegen der IP

Die Gesetzesänderung entspricht einer Umverteilung von Geld-Mitteln zu besonders finanzkräftigen Körperschaften, finanziert aus Mitteln der Allgemeinheit. Dies steht im klaren Widerspruch zu Zukunftsvorstellungen der IP, die eine gerechte Verteilung der erwirtschafteten Mittel für alle anstrebt.

4 – Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Was die Vorlage will

Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen sowie Online-Medien tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind dadurch verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen.

Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden mit dem neuen Gesetz auch Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist dabei, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln.

Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft ist ein grosses Informationsbedürfnis vorhanden. Rahmenbedingungen werden von allen gemeinsam erarbeitet mit dem Ziel, dass alle Menschen ausgewogen informiert werden und zu Wort kommen. Informationen werden den Menschen aktiv zugänglich gemacht. Wer Informationen benötigt, findet sie. Es gibt ein grosses, transparentes und für alle erschwingliches Angebot, unbesehen der verschiedenen Sichtweisen der Menschen.

Abstimmungsempfehlung: OFFEN

Alle Mitwirkenden im politischen Ausschuss stimmten überein, dass diese Gesetzesvorlage weder klar zu unserer Vision hin- noch davon wegführt.

Dafür und Dagegen

Wir fanden gute Gründe für eine Annahme und ebensolche für eine Ablehnung:

  • Für ein Ja spricht: Wir schätzen die in der Einleitung genannten Bestrebungen des Parlamentes, alle Landesteile und Sprachregionen mit ausgewogenen Informationen zu versorgen. Auch die Bemühungen, die Medienvielfalt zu sichern, scheint für uns berechtigt. Ebenso finden wir es sinnvoll, dass die Ausbildung der Journalist:innen verstärkt wird und dass einige Regelungen auf die elektronischen Medien ausgedehnt werden.
  • Für ein Nein spricht: Das vorliegende Gesetz enthält viele „Kann-Formulierungen“. Der Bundesrat kann also Massnahmen beschliessen, welche in die vom Gesetz gewünschte Richtung führen; er muss aber nicht. Wenn wir in der Abstimmungsbroschüre sehen, wer wieviel der neu festgelegten Geldmittel bekommen soll, liegt die Vermutung nahe, dass damit die überregionalen Medien begünstigt werden. Das betrifft besonders die Ausdehnung der Zustellungssubventionen auf die grossen Medienunternehmen. Zudem wird die Förderung der Frühzustellung der Zeitungen keine bessere Information bewirken.

Bedauerlich finden wir, dass alle Zeitungen, die seltener als zweimal pro Monat erscheinen, keine Zustell-Ermässigung erhalten. Das betrifft vor allem unabhängige Medien. Diese „Kleinen“ sind oft sehr innovativ und erfrischend kreativ.

Unsere Überlegungen dazu

  1. Das neue Gesetz ermöglicht einen nützlichen Schritt, um die anstehenden Probleme der Medien zu mindern und teilweise auch zu beheben. Wir hoffen auch, dass in einem weiteren Schritt die neuen elektronischen Medien den bisherigen – Radio, TV und Presse – gleichgestellt werden.
  2. Wir hoffen zudem, dass bei der nächsten Festlegung dieser Zahlungen eine Subventions-Verteilung beschlossen wird, welche näher zu den angestrebten Zielen rückt.
  3. Weil die Auswirkungen der beschlossenen Verteilung der Zahlungen komplex und nicht transparent sind und teilweise als fragwürdig im Sinne der Zielerreichung eingeschätzt werden, wurden wir nicht schlüssig, ob wir das an sich sinnvolle Gesetz annehmen oder ablehnen sollen.

Anders ausgedrückt stehen wir vor der schwierigen Entscheidung:

  • Mit einem Nein verhindern wir, dass die grossen Medien mit Hilfe der Subventionen noch stärker werden und damit die Verdrängung der Kleineren weitergeht.
  • Mit einem Ja setzen wir unser ganzes Vertrauen darauf, dass in einer späteren Phase der Bundesrat oder das Parlament die durch das Gesetz ermöglichten Verbesserungen mit wirklich zielführenden Maßnahmen umsetzen wird.

Das besondere Anliegen der IP

Wir setzen uns dafür ein, dass alle verfügbaren Informationen den Menschen leicht zugänglich gemacht werden. Wir verstehen die Medien als ‘vierte’ Gewalt im Staat. Sie wirkt nur dann Demokratiefördernd, wenn sie unabhängig wird von den anderen Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative). Zudem muss diese vierte Gewalt befreit werden von der einseitigen Einflussnahme durch private Medienbesitzer:innen. Dazu brauchen wir entsprechende staatspolitische Regelungen.

Wir wünschen uns Medien, die helfen, Spannungen und Spaltungen abzubauen, indem sie Menschen zusammenführen und damit die Kommunikation und ein friedliches Zusammenwirken fördern. In dem Sinne empfehlen wir, jene Anliegen zu unterstützen, welche eine Bewusstseinserweiterung anregen und uns unserer Vision näherbringen.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen.

Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Hanspeter Bühler, Jakob Elmer, Tizian Frey, Pascal Furrer, Pierrot Hans, Remy Holenstein, Kathrin Schelker.

6 Antworten

  1. Zum Bundesgesetz zugunsten der Medien

    Ich habe Mühe, die obige Empfehlung nachzuvollziehen. Die Integralisierungsmethode ist keine Gegenüberstellung von rationalen Argumenten. Sie ist die intuitive Abwägung, ob eine politische Vorlage grundsätzlich in Richtung einer integralen Vision geht, – kurz und bündig formuliert als integrales Zukunftsbild -, oder ob sie davon wegführt. Die Frage ist – nach den Regeln der Kunst, wenn nicht mit JA, dann mit einem NEIN zu beantworten.
    Die Integralisierung wurde gerade darum geboren, um das integrale Dilemma einer Sowohl – Als auch Antwort in eine demokratiegerechte JA – NEIN Antwort überzuführen.
    Wenn in unserem Beispiel das integrale Zukunftsbild wirklich der integralen Vision entspricht, und davon gehe ich aus, müsste die Empfehlung intuitiv mit JA beantwortet werden.

  2. Was ich mich frage, wie ist es möglich, unter ca. 6 Mio. Stimmberechtigten gemeinsam Rahmenbedingungen zu erarbeiten?
    Dies sollte gemäss Integralem Zukunftsbild angestrebt werden.
    Da wäre ich froh um Perspektiven.Wie könnte dies geschehen?
    Ich würde mir wünschen, dass ich nicht überall dabei sein muss, weil ich vertrauen in die Menschen habe, die Fähigkeiten in einem Fachgebiet mitbringen.

  3. Gerade beim Thema „Medienförderung“ ist ein sorgfältiges Abwägen von Vor- und Nachteilen einer finanziellen Förderung, wie es das Massnahmenpaket vorsieht, besonders wichtig, denn genau das ist ja auch die Aufgabe von echt meinungsbildenden Medien. Aber auch wir als Benutzer*innen von Medien haben die Aufgabe, uns genügend Zeit zu nehmen, uns über Sachverhalte zu informieren, uns mit Meinungen und Gegenmeinungen zu beschäftigen und uns dann in der für uns dazwischenliegenden „Wahrheit“ zu finden, also unsere persönliche Meinung zu bilden.Das muss uns etwas wert sein! Diese Aufgabe kann nicht durch Finanzierungen gleich welcher Art erleichtert werden. Sich zu informieren kostet Zeit und Geld. Der grosse Lohn besteht aber im Gefühl, informiert und frei zu sein, mitreden und diskutieren können, ja letztlich so echte und tiefere Beziehungen mit anderen Menschen knüpfen zu können.
    Medien können nur dann politisch unabhängig sein, wenn sie nicht Meinungen von Geldgebern übernehmen oder eine einseitige Zielrichtung verfolgen. Dass letzteres im Zusammenhang mit – vielleicht durchaus gut gemeinter – Regierungsunterstützung geschehen ist, zeigt das Beispiel der Aussage von Ringier-CEO Marc Walter (vgl. NZZ vom 4. Jan.) Staatliche Presse- Förderung sollte sich auf die Aufklärungstätigkeit beschränken, wie wichtig das Lesen von fundierten Artikeln in (Print-)Medien ist.
    Meine Abstimmungs-Empfehlung, die mehr als intuitiv ist, lautet deshalb NEIN !

  4. Zur Abstimmung über die Medienvorlage. Faktencheck mit rasantem Humor gewürzt ist eine gute Ergänzung bis hin zu einer möglichst integralen Betrachtung. Michi Elsener leistet mit diesem Video hervorragende Arbeit und plädiert sehr engagiert gegen die Fehlentwicklung unserer „Gratis-Unkultur“: https://youtu.be/m8_8lKqrheE

    1. Ja doch, ziemlich witzig und unterhaltsam – auch recht ausgewogen, finde ich.
      Doch möchte ich dazu gerne eine andere Stimme – die eines innerhalb und ausserhalb von Medienhäusern ‚altgedienten‘ engagierten Journalisten – hinzufügen:
      https://youtu.be/AzN01MR12o0

      Die Situation rund um diese Vorlage ist komplex und es ist schwierig abzuschätzen, ob das Gesetz ein bisschen etwas in Richtung IP-Zukunftsbild bewegen könnte.
      Vielleicht könnte aber eine Ablehnung des Gesetzes auch ein besseres Gesetz initiieren, das wirklich fördert, was bisher nur versprochen wird:
      > eine vielseitige Medienlandschaft, die wirklich verschiedene Stimmen und Perspektiven, transparent von Quellen bis Benützer:innen, zum Tragen bringt !
      > eine Medienlandschaft, die dank ihrer Vielfalt, breiter Abstützung und Unabhängigkeit von Geldgebern ihre Funktion als ‚Vierte Gewalt im Staat‘ auch wirklich wahrnehmen kann !

  5. Es gibt in der Region Basel, gegründet 1998 von Peter Knechtli, ein Kleinod in der Presselandschaft, die auf nicht kommerzieller Basis existiert. Eine Online-Gratiszeitung also. Diese erhält durch das neue Mediengesetz keinen Zustupf. Von einer Ausnahmeregelung ist nichts zu lesen. Daran wurde offenbar nicht gedacht!

    So fällt eines der bedeutendsten, unabhängigen journalistischen Kleinunternehmen – wohl nicht nur der Region Nordwestschweiz, sondern der deutschsprachigen Schweiz – durch die Maschen. Von schweizweiter Bedeutung ist dabei nicht die territoriale Ausstrahlung der regionalen Informationen, sondern das idealistische Geschäftsmodell dieser Online-Zeitung.

    Chefredaktor Peter Knechtli hat auch klare Vorstellungen, wie die darbende Medienlandschaft unterstützt werden kann. Ich gestatte mir Euch den Link hier anzugeben. Gleichzeitig kann dadurch ein Einblick in diese journalistisch hochstehende Onlinezeitung gewonnen werden.

    https://www.onlinereports.ch/News.109+M59810288f4d.0.html

Gefällt dir dieser ARtikel?

Teile ihn auf facebook
Teile ihn auf Twitter
Teile ihn per E-Mail

Weitere News