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Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.»
Khalil Gibran

1 – Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Was die Initiative will: Sie will, dass mehr Landwirtinnen und Landwirte Kühe und Ziegen mit Hörnern halten. Da die Haltung behornter Tiere mit grösserem Aufwand verbunden ist, soll der Bund diesen Mehraufwand mit einem Beitrag entschädigen. Damit würde das Wohl der Tiere stärker in den Mittelpunkt gestellt.

Das integrale Zukunftsbild: In einer integralen Gesellschaft ist die Landwirtschaft von Respekt gegenüber der Natur geprägt. Sie berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse der Tiere und deren natürliche Entwicklung.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Die Initiative bringt das Wohl der Tiere ins öffentliche Gespräch.
  2. Die Initiative beachtet die natürliche Entwicklung der behornten Tiere.
  3. Mit der Annahme dieser Initiative werden die Horntiere den Hunden und Katzen gleichgestellt, die nicht mehr coupiert werden dürfen.
  4. Die Initiative geht in die Richtung des integralen Zukunftsbildes.
 

2 – Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

Was die Initiative will: Sie will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und der schweizerischen Verfassung einen «Widerspruch» gibt. In einer solchen Situation soll die Schweiz künftig stets genau gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden. Und sie muss den Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Ge- lingt das nicht, muss sie den Vertrag «nötigenfalls» kündigen.

Das integrale Zukunftsbild: Eine integrale Gesellschaft ist eine weltweite Menschen- gemeinschaft, die auf Kooperation und Wertschätzung beruht. Sie bezieht die Bedürfnisse aller Menschen ein und findet Regelungen, die für alle lebensdienlich sind.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Die Initiative geht in keinen Teilen in die Richtung unseres integralen Zukunftsbildes.
  2. Die Initiative stellt nationale Regelungen über die Regelungen der Weltgemeinschaft.
  3. Der Titel der Vorlage ist irreführend. Die Initiative nimmt mit keinem Wort Bezug auf „fremde Richter“.
  4. Das Völkerrecht regelt das Zusammenleben der globalen Menschengemeinschaft. Die Bundesverfassung regelt das Zusammenleben auf nationaler Ebene. Es gibt zahlreiche Probleme, die nur noch auf globaler Ebene gelöst werden können (Klimaerwärmung, Energieversorgung, Meeresverschmutzung, usw.).
  5. Bei Annahme der Initiative müssten alle internationalen Verträge überprüft und ange- passt werden. Das würde einen immensen bürokratischen Aufwand erfordern.
  6. Die Schweiz würde sich bei Annahme der Initiative in der internationalen Staatenge- meinschaft unglaubwürdig machen.
 

3 – Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (Änderung des Sozialversicherungsrechts)

Was die Vorlage will: Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln bezüglich «Observatio- nen» von Versicherten fest. Die Versicherungen dürfen jemanden dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären.

Das integrale Zukunftsbild: In einer integralen Gesellschaft sind die Grundbedürf- nisse für alle Menschen gesichert, was eine Observation durch Sozialversicherungen überflüssig macht.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu:

Für ein NEIN spricht:
1. Das Gesetz führt nicht in Richtung einer integralen Gesellschaft.

2. Das Gesetz widerspricht der integralen Haltung von Vertrauen und Eigenverantwort- lichkeit.

3. Das Gesetz schafft Stimmung für mehr Überwachung.

Für ein JA würde sprechen:
Das Gesetz schafft kurzfristig mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses zur Findung einer integralen Position zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, und damit einen Beitrag leistet zur Transformation der Gesellschaft oder ob das Anliegen translativ, das heisst nur eine im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt. Die Verant- wortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Monique Centeno, Urs Haller, Remy Holen- stein, Margreth Schmutz, Yvonne Schwienbacher und Gary Zemp.

Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfeh- lung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich ani- miert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergeb- nis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

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