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Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2021

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

1 – Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Was die Vorlage will

Die Initiative verlangt, dass niemand sein Gesicht an Orten verhüllen darf, die öffentlich zugänglich sind: auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Läden, in Restaurants, in Amtsstellen oder in der freien Natur. Ausnahmen sind Sakralstätten und Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Nach der Auffassung der Initianten steht die Gesichtsverhüllung im Konflikt mit dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft; sie sei Ausdruck der Unterdrückung der Frau und damit unvereinbar mit dem Recht auf Gleichberechtigung; und schliesslich diene ein Verhüllungsverbot auch der Sicherheit und der Bekämpfung der Kriminalität. Bundesrat und Parlament sind gegen ein schweizweites Verbot. Ihrer Ansicht nach geht die Initiative zu weit. Die Gesichtsverhüllung stellt in der Schweiz nur ein Randphänomen dar. Zudem ist es in diesem Bereich Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Zwei Kantone kennen ein Verhüllungsverbot, 15 Kantone ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen und Sportanlässen. Gemäss geltendem Recht macht sich bereits strafbar, wer eine Person zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen. Bundesrat und Parlament legen einen indirekten Gegenvorschlag vor, der eine Lücke im Bundesrecht schliesst: Personen sollen Behörden bei einer Identitätskontrolle ihr Gesicht zeigen müssen. Er sieht Förderprogramme zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Das integrale Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft erlebt kulturelle Verschiedenheiten als interessante und bereichernde Herausforderung. Sie schafft mit Respekt und Toleranz Begegnungsräume. Darin zeigen die Menschen ihre Identität frei nach ihrem Empfinden. Auf dem soliden Grund gegenseitiger Wertschätzung, Vertrauen und Interesse wachsen zukünftige Generationen in einem spielerischen, gesunden Austausch auf, ohne dabei andere Kreise zu verletzen. Alle dürfen so sein, wie sie sind, sofern sie einen lebensdienlichen Umgang miteinander pflegen.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

 

Unsere Überlegungen dazu

Das Herausfordernde an dieser Vorlage ist, dass sie mehrere Gesellschaftsbereiche betrifft: Unter anderem Freiheit (der Meinungsäusserung), Sicherheit, Kultur. Befürworter und Gegner der Initiative bringen zum Teil dieselben Argumente vor, wie zum Beispiel die Wichtigkeit der Gleichberechtigung und die Stärkung der Stellung von Frauen. Diese Werte und Freiheiten unseres Kulturraumes zu schützen, sehen wir als berechtigtes Anliegen. Dennoch kommen wir aus folgenden Gründen zum Schluss, die Initiative abzulehnen:

  1. Die Annahme der Initiative verstärkt die Angst vor dem Fremden, sie polarisiert und führt zu Ausgrenzung, Distanzierung und Abschottung von gewissen Kulturen.
  2. Die Annahme der Initiative stellt einen Eingriff in die Hoheit der Kantone dar.
  3. Wir sehen eine mögliche Einschränkung der freien Meinungsbildung.
  4. Anderen Völkern Verhalten vorzuschreiben, ist heikel. Wir schätzen es ebenfalls, unsere Kultur zu leben und zu entfalten.
  5. Die Annahme der Initiative verstärkt die Diskriminierung. Es ist damit zu rechnen, dass Personen, die es gewohnt sind, sich zu verhüllen, nach einem Verbot sich vom öffentlichen Raum fernhalten und sich ganz isolieren.

Das besondere Anliegen der IP

  • Freiheit der Kultur und deren Ausdruck sind ein Menschenrecht und müssen stetig verbessert werden. Noch vor einigen Jahrzehnten gingen in unserem Kulturkreis Frauen verhüllt zur Kirche. Die Diskriminierung beginnt dort, wo kein dringender Grund für eine Einschränkung vorliegt. Ein solcher fehlt bezüglich dem Verhüllungsverbot.
  • Das Vertrauen aus der Erfahrung, dass Konflikte auf gute Art gelöst werden können, überwiegt in einer integralen Gesellschaft.
  • Friedenskultur entsteht nicht von heute auf morgen, sondern entwickelt sich über Generationen.
  • Uns ist es ein Anliegen, das Bewusstsein zu entwickeln und zu fördern, dass die Menschheit als Gemeinschaft bestmögliche Verhältnisse schafft.

 

2 – Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Was die Vorlage will

Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) will die sichere Identifizierung im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Privaten sowie zwischen Privaten und Behörden fördern. Dabei soll der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden, gewährleistet werden. Das E-ID-Gesetz regelt unter anderem:

  • den Inhalt der E-ID sowie Kriterien für Ausstellung, Verwendung, Sperrung und Widerruf der E-ID.
  • welche Kriterien Anbieterinnen einer E-ID erfüllen müssen, um diese ausstellen zu dürfen.
  • die Rechte und Pflichten von Inhabenden der E-ID sowie von Unternehmen und Behörden, die E-ID-verwendende Dienste betreiben.

Hintergrund

Mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte kann eine Person ihre Identität im Alltag beweisen. Im Internet ist dieser Beweis derzeit umständlich zu erbringen: Es gibt verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Da heute jedoch immer mehr Waren und Dienstleistungen online gekauft oder genutzt werden und auch Behörden immer mehr auf Online-Angebote setzen, will der Bundesrat ein Gesetz erlassen, das der Identifizierung von Personen dient, die Online-Angebote nutzen. Damit soll eine elektronische Identität (E-ID) geschaffen werden, die staatlich anerkannt und gesichert ist. Diese E-ID soll freiwillig sein sowie Online-Geschäfte und E-Government-Anwendungen erleichtern. Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Wer eine E-ID will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone oder Gemeinden sein. Alle Anbieterinnen müssen vom Bund anerkannt werden und unterliegen seiner Kontrolle. Der Bund wird dafür eine Eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM) einsetzen. Neben der Anerkennung kontrolliert sie laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, etwa im Bereich des Datenschutzes. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz strenger als üblich: Daten dürfen nur mit der Zustimmung der E-ID-Nutzenden weitergegeben werden. E-ID-Anbieterinnen dürfen Daten nur für die Identifizierung verwenden. Sie dürfen sie weder für andere Zwecke nutzen noch weitergeben, auch nicht an Online-Dienste. Zu-dem müssen sie die Daten in der Schweiz speichern. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft sind alle Daten Allgemeingut, das heisst frei verfügbar. Die Menschen gehen respektvoll und natürlich mit den Daten um. Sie nutzen sie zum Wohle der Menschen und des ganzen Planeten. Der Markt reguliert sich soweit als möglich in seiner gesellschaftsdienlichen Funktion selbst. Dort wo Grenzen nötig sind, sollen diese vom Staat effizient und gesellschafts-dienlich erstellt und überwacht werden.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu

Auch hier ist die Herausforderung, dass das E-ID-Gesetz mehrere gesellschaftliche Aspekte berührt: Umgang mit Daten sowie die Aufgabenteilung Staat–private Unternehmen. Einige Punkte des Gesetzes weisen zwar in Richtung des integralen Zukunftsbilds, das Gesetz als Ganzes jedoch nicht. Daher und aus folgenden weiteren Gründen sind wir zum Schluss gekommen, das Gesetz abzulehnen:

  1. Das Vertrauen und die Sicherheit, dass alle Daten zum Wohle des Menschen genutzt werden, werden durch gegenteilige Nachrichten immer wieder erschüttert.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und den Anbieterinnen einer E-ID müsste umfassend geregelt sein, nicht nur technisch. Das E-ID-Gesetz gibt den Anbieterinnen so viel Spielraum, dass künftige nicht erwünschte Beeinflussungsmöglichkeit auftauchen könnten.
  3. Eine E-ID scheint unter den heutigen Umständen sinnvoll, jedoch können Sicherheit und Vertrauen nur durch klare Einhaltung der demokratisch entstandenen Gesetze sowie durch Überschaubarkeit gewährleistet werden. Daher sollte eine E-ID – falls sie erwünscht ist – vom Staat ausgestellt werden.
  4. Das Vertrauen, dass die E-ID freiwillig sein soll, wird durch Meldungen strapaziert, wie zum Beispiel, dass gewisse Kantone ihrer Bevölkerung den Zugang zu ihrem E-Portal nur noch über die sogenannte «SwissID» anbieten.
  5. Das Argument, dass der Bund innovative und kundenfreundliche Anwendungen fördert, indem er die technische Umsetzung den Unternehmen, Kantonen und Gemeinden überlässt, überzeugt nicht.
  6. Das Argument, dass der Bund mit der Umsetzung durch Private entlastet und die Bürokratie abgebaut wird, steht im Widerspruch zu den neuen Aufgaben. Das E-ID-Gesetz überträgt dem Bund die Anerkennung und Kontrolle der E-ID-Anbieterinnen sowie weitere Aufgaben, die nicht anfallen würden, wenn der Bund die E-ID selbst ausstellen würde.

 

3 – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Was die Vorlage will

Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Um ihnen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern, unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern. Heute erschweren hohe Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässig viertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die EFTA (in der die Schweiz ein Mitglied ist) auch mit Indonesien ein Abkommen ausgehandelt. Gegen die Ratifizierung des Vertrags wurde das Referendum ergriffen. Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es soll für die Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesischen Markt eine gleich gute Ausgangslage ermöglichen, wie ihrer ausländischen Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab. Dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde.

Das integrale Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft unterstützt alle Menschen darin, ihre Bedürfnisse an einem lebensdienlichen Mass zu orientieren, den Wohlstand, die kulturellen Errungenschaften sowie die Güter der Erde gemeinsam zu teilen.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu

  1. Mit dem überschaubaren, fairen und dadurch verantwortungsvollen Handel entspannt sich die Sorge um die Erde, das Klima und die Landwirtschaft mit ihrer Biodiversität und aller lebenden Wesen.
  2. Monokulturen und der Einsatz von Pestiziden zerstören riesige Flächen des Regenwaldes. Kinderarbeit und andere unhaltbare Arbeitsbedingungen widersprechen den grundlegendsten Menschenrechten.
  3. Die Umsetzung der vom Bund versprochenen Kontrollmechanismen kann nicht garantiert werden.
  4. Die Absicherung von Patenten und Handelsverträgen zu Gunsten der Grossunternehmen und Grossgrundbesitzer dient nicht den mittelständischen und kleinen Betrieben, weder bei uns noch in Indonesien.
  5. Das integrale Wirtschaften dient der Ermöglichung eines erfüllten Lebens und ist nicht Selbstzweck.

Das besondere Anliegen der IP

Wir empfehlen, folgendes Positionspapier der IP zum Thema Integrale Wirtschaft zu lesen und allein oder gemeinsam mit Mitmenschen darüber nachzudenken. Einige Aussagen daraus sind in den vorliegenden Kommentar eingeflochten.


 

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt. Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich animiert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Jakob Elmer, Pascal Furrer, Urs Haller, Remy Holenstein, Sandra Kohler (Gast), Michael Müller (Gast), Kathrin Schelker, Yvonne Schwienbacher.

 

10 Antworten

  1. Ein Artikel über Indonesien in der WOZ vom 21. Januar gibt auch folgendes zu bedenken: Die Schweiz lieferte 2020 für über 100 Millionen Waffen an Indonesien. Gleichzeitig wird die Urbevölkerung von Westpapua immer mehr durch den Bau von Strassen, durch den
    Abbau von Gold und durch den Anbau von Palmen zur Gewinnung von Palmöl in ihrer Existenz bedroht. Eigentlich sollte dieses Land allein im Besitz der Urbevölkerung sein. Dies wurde aber in der Vergangenheit durch politische Tricks verhindert. In dieser Situation Waffen zu liefern, ist in meinen Augen ein Verbrechen, ebenso wie der Abschluss eines Freihandelsabkommens. Angesichts dieser Situation sollte die Schweiz alle Waffenlieferungen davon abhängig machen, dass der Abbau von Gold und die Abholzung des Regenwaldes gestoppt wird und dass Gespräche zwischen der Urbevölkerung von Westpapua und der indonesischen Regierung incl. des Millitärs in Gang kommen, mit dem Ziel der Bevölkerung von Westpapua ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Herzlichen Dank für’s Lesen!

  2. Toll, wie differenziert und wertschätzend die IP die Gründe und Überlegungen darlegt.
    Herzlichen Dank!

  3. Vielen Dank für die wertvollen Ausführungen! Das dritte Argument zum Verhüllungsverbot kann ich nicht verstehen:
    „Wir sehen eine mögliche Einschränkung der freien Meinungsbildung.“
    Könnt ihr das vielleicht präzisieren?

    1. Danke für Ihre Rückmeldung. „Wir sehen eine mögliche Einschränkung der freien Meinungsbildung“. Ich wage den Versuch einer Präzisierung.
      Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass in einer Integralen Gesellschaft sinnvollere Lösungen denn Verbote zugänglich sind. Diese Aussage mag sich also auf die Frauen beziehen, die aus einer inneren oder religiösen Überzeugung ihr Gesicht bis auf die Augen verhüllen. Beim Anblick verhüllter Frauen erinnere ich mich auch an den zauberhaften Hauch einer fernen, mir vielleicht unbekannten Welt und Kultur, die ebenfalls von Menschen erschaffen worden ist, die ihre guten Gründe haben, was sie tun und was sie lassen. Die Aussage stellt auch eine Verbindung her zum Recht, an einer Kundgebung unter gewissen Umständen sich (Existenz/Arbeit) mittels Verhüllung zu schützen und doch eine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Natürlich ist der Wunsch, dass jeder Mensch sein Gesicht jederzeit zeigen kann, lebendig.

  4. Ich glaube, dass das Nein beim Verhüllungsverbot nicht Integral, sondern aus der grünen Perspektive begründet ist. Es verkennt oder verneint Wachstumshierarchein. Eine pluralistische Sichtweise ist einer archaischen oder magisch/mythischen Auffassung überlegen und schliesst sie mit ein. Die grüne Perspektive stellt die Meinung eines rückschrittlichen rassistischen und sexistischen Islam gleich mit der zum teil schwer erkämpften freiheitlichen Grundordnung in der wir heute leben dürfen.
    Weiter glaube ich, dass es sehr naiv ist zu glauben, dass die verhüllten Frauen sich freiwillig verhüllen und deshalb ihre freie Meinungsbildung wie im Punkt 3: (Wir sehen eine mögliche Einschränkung der freien Meinungsbildung) ausleben können.

    Auch die folgende Passage aus dem Text (Auf dem soliden Grund gegenseitiger Wertschätzung, Vertrauen und Interesse wachsen zukünftige Generationen in einem spielerischen, gesunden Austausch auf, ohne dabei andere Kreise zu verletzen. Alle dürfen so sein, wie sie sind, sofern sie einen lebensdienlichen Umgang miteinander pflegen) ist mehr als naiv, vor dem Hintrgrund, dass gerade der politische Islam, der v.a. den Nikab vorschreibt alles andere als spielerisch und tolerant mit anderen Kulturen umgeht.

    1. Guten Tag Herr Zopf,

      herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Der politische Kommentar ist jeweils ein das Resultat einer mehrstündigen vertieften Auseinandersetzung. Darin sind die Perspektiven, die sie beschreiben, ebenfalls zum Ausdruck gebracht worden. Sie erwähnen im letzten Abschnitt eine Passage, die sie als naiv beschreiben. Dass politische Religionen den Menschen Vorschriften machen, ist in keinem Fall mit dem Integralen Visionsbild vereinbar. Auch teilen wir Ihre Vorstellung von Werteentwicklung als hierarchisches Modell, sind aber der Meinung, dass Verbote einem Dialog über das Thema entgegen stehen. Wir plädieren vielmehr für eine Förderung dieses Dialogs .

  5. Auch diesmal wieder – wie eigentlich bei allen Abstimmungen der letzten Jahre – sind mir die Abstimmungsempfehlungen der IP eine wertvolle Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Dabei ist es manchmal auch so, dass mir die Zeit und Energie etwas fehlt, um mich selber eingehend mit den durch die Abstimmungen aufgeworfenen Themen auseinanderzusetzen. Hier kommt mir dann der Kommentar der IP sehr entgegen. Meine eigene Wertehaltung finde ich in Euren Überlegungen und Gedanken meistens gut widergespiegelt. Ein grosses Danke schön an Eure Arbeit!
    Der Weg dahin, wo eine, auch im politischen Leben zum Ausdruck kommende spirituelle Wertehaltung mehr Einfluss bekommt mag noch lang sein – aber die Richtung, die Ihr dabei geht, entspricht dem, was mir für eine zukünftige Welt richtig scheint -. Ideal und Wirklichkeit mögen manchmal schwer vereinbar sein; den Idealen „Nahrung“ zu geben, dünkt mich nichts desto trotz wichtig. Danke für Euer Tun!

  6. Sehr gute Empfehlungen, sie bestätigen meine Meinung.
    1.Verhüllungsverbot ist Verschleierungstatikt. Es löst null Problen und stellt 100% Diskriminierungspropaganda dar.
    2. ID. Warum sollen sensible Daten, nochmals Richtung digitale monopolen geöffnet werden.
    3. Die Unterstutzung von Begrenzung von Tierlebensräume und Monokulturen, um unnötige Luxus Bedürfnisse zu befriedigen, sind total fehl am Platz.

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