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Das Kantonalen Energiegesetz im Kanton Zürich vom 28. November 2021

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran

Kantonaler Energiegesetz vom 28. November 2021 (Zürich)

Ausgangslage

Am 19. April 2021 hat der Kantonsrat das kantonale Energiegesetz geändert und damit die von den Kantonen vorgeschlagenen Mustervorschriften, ein von den Kantonen gemeinsam erarbeitetes Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich, umgesetzt. Gemäss diesen Änderungen müssen Öl-, Gas- und Elektroheizungen in der Regel durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden – ein wichtiger Beitrag für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Im einzelnen geht es um folgende neuen Bestimmungen:

  • Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer
  • Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern bis 2030 durch klimaneutrale Systeme

Für Härtefälle und wenn die Kosten (Investitionen + Betrieb über den ganzen Lebenszyklus) für eine neue Heizung höher als 5% gegenüber einem gleichartigen Ersatz ausfallen würde, sind Ausnahmen vorgesehen.

Bund und Kantone fördern klimaneutrale Heizungen finanziell.

Gegen die vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es am 28. November 2021 zur Volksabstimmung kommt.
Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage.

Gegner der Vorlage geben zu Bedenken, dass die Vorlage über die Mustervorschläge hinausgeht. Deshalb wurde das Referendum ergriffen. Die Initianten befürchten eine massive Verteuerung von Investitionen und ggf. Mietzinserhöhungen und Kündigungen, mehr Bürokratie, neue Verbote, Verschandelung der Ortsbilder (durch Solarpanels). Es sollen kreative Lösungen individuell gefunden und nicht vorgeschrieben werden.

Befürworter des Energiegesetzes möchten in Häusern und Betrieben eine CO2 – neutrale Wärmeversorgung vorschreiben und finanziell unterstützen, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und damit sowohl die Belastung des Klimas zu reduzieren als auch begrenzte natürliche Ressourcen zu schonen. Auch der Ausstieg aus der Kernenergie soll dank Förderung erneuerbarer Energie verantwortbar und machbar werden. Die grossen Gas- und Erdöl-Lobbys sollen nicht weiter auf Kosten des Klimas unterstützt werden.

Die Vorlage betrifft folgende gesellschaftlichen Bereiche:
Energie und Klima, Wirtschaft und Finanzen, alle Menschen

FRAGE: Wie geht eine integrale Gesellschaft mit Energie um,
woher kommt diese und wie viel brauchen wir wirklich?

Das integrale Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft ist sich der Herkunft und natürlichen Bedingtheit der durch Menschen genutzten Energien bewusst und nutzt begrenzte natürliche Ressourcen effizient und sparsam. Im Bewusstsein, dass Energie universell zwar unbegrenzt,  global aber begrenzt zur Verfügung steht und auch Atmosphäre und Lebenswelt belasten kann, findet sie ein ausgewogenes Mass zwischen universeller Fülle und lokal und persönlich bescheidenem Verbrauch.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu

  1. Die Annahme des kantonalen Energiegesetzes ist ein erster Schritt, auch politisch ein symbolisches Signal für einen massvollen und respektvollen Umgang mit den begrenzten natürlichen, insbesondere fossilen Ressourcen.
  2. Die Annahme des kantonalen Energiegesetzes ist ein Beitrag zum Klimaschutz und ein Vorbild für andere Kantone sowie andere Verantwortungsträger unserer Gesellschaft.
  3. Die Annahme des kantonalen Energiegesetzes fördert und unterstützt die Entwicklung alternativer Möglichkeiten in der Wärmeerzeugung und Wärmenutzung und auch in anderen Bereichen.
  4. Die Ablehnung der Vorlage setzt ein negatives Zeichen gegenüber der Dringlichkeit eines sparsameren und umweltgerechteren Umgangs mit begrenzten natürlichen Ressourcen und bremst eine stärkere und wirtschaftlichere Entwicklung alternativer, insbesondere CO2-neutraler Energiesysteme.

Das besondere Anliegen der IP

Jeder Beitrag zu einer klima-neutraleren und ressourcen-schonenden Nutzung begrenzter natürlicher Ressourcen ist wichtig, wie klein oder gross er relativ zum Ganzen auch sein möge – sowohl als realer Schritt in die richtige Richtung als auch als Commitment und Vorbild für den richtigen gemeinsamen Weg.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Zentralschweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Zentralschweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen. Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Jakob Elmer und Pierrot Hans. Mitgearbeitet haben Kathrin Schelker und Tizian Frei.

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