Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 27. September

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran
 

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel, des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.  

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen. 

Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visions-orientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen.
Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit und Eigenverantwortung anzuregen.  

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Kathrin Schelker, Michael Müller, Pascal Furrer, Pierrot Hans, Remy Holenstein, Tizian Frey

 

1 – Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

 

Was die Vorlage will:  

Initiativ-Text : Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 54a Schweizerische Neutralität

  1. Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
  2. Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
  3. Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
  4. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.
  5. (Bisher wird die Neutralität in zwei Verfassungs-Artikeln, neben weiteren Kriterien, erwähnt: Art. 173a/185)
 
Offizieller Text der Abstimmungsvorlage:

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

Ausgangslage für Initiative und Abstimmung

(Korrektur-Bedarf aufgrund der geschichtlichen Entwicklung)

Die Neutralität ist Teil der schweizerischen Tradition und für die Schweiz völkerrechtlich verbrieft. Sie garantiert Blockfreiheit seit 1815 (zwischen den damaligen Machtzentren in Wien und Paris) mit dem Ziel, die Schweiz aus den Machtspielen der sie umgebenden Grossmächte herauszuhalten und sie gleichzeitig für Vermittlungsdienste und allgemeine, insbesondere Humanitäre Dienste im Interesse aller in Anspruch zu nehmen. 

Die Neutralität war ein Faktor, der wesentlich mithalf, dass die Schweiz sich über mehrere Generationen aus den grossen „Weltkriegen“ heraushalten konnte – dies aufgrund allseitiger Anerkennung und allseitig übereinstimmender Interessen.

Aktuell befindet sich die Schweiz in einer gewissen Drucksituation, da ihre wichtigsten Handelspartner in Europa und die USA sich gegen Russland mit der Begründung des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine verbündet haben und mehr oder weniger offensichtlich mögliche Kriegsvorbereitungen gegen Russland vorantreiben. Dabei verlangen EU, NATO und die USA (unter dem täuschenden Titel „Werte-Westen“) von der Schweiz, dass diese ihre Rüstungsbemühungen materiell, technologisch, finanziell und strategisch möglichst in deren internationale Formate integriert. Das wird seit einigen Jahren durch die Schweizer Regierung zunehmend befolgt, in Form von gemeinsamen (von aussen kontrollierten) Waffensystemen, Waffen- und Munitionsbeschaffungen, entsprechenden Ausbildungen, Strategie- und Truppenübungen – siehe dazu etwa die neueste sicherheitspolitische Strategie des Bundesrates von 2026 .

Durch dieses Verhalten bringt sich die offizielle Schweiz stetig näher an und in teils formelle, teils faktische Einbindungen in die “westlichen” Pakt-Formate.

Mit der Übernahme von einseitigen Zwangsmassnahmen seitens der EU gegen Russland mit der Begründung des «schwerwiegenden Bruchs des Völkerrechts» hat die Schweizer Regierung nach Ansicht der Kritiker dieser Politik den Bogen überspannt:
– Weil dies bei ebenfalls völkerrechtswidrigen Angriffen der USA – auch im Verbund mit NATO und der EU beispielsweise im Iran – nicht angewandt wird.
– Weil sich Wirtschaftssanktionen  generell kaum gegen die politischen Instanzen und Klassen, sondern primär gegen die ärmere und schwächere Bevölkerung auswirken – gemäss Lancet kamen weltweit durch solche Sanktionen seit 1971 mehr als 500’000 Menschen pro Jahr zu Tode.
– Weil völkerrechtliche Sanktionen nur durch die UNO gesprochen werden können.

Aus diesen Gründen wird die Neutralität der Schweiz bereits heute ‘weder vom Westen, noch vom Osten’ als solche anerkannt oder zumindest in Frage gestellt. 

Um die frühere Wertschätzung wieder zu erlangen, wurde die vorliegende Initiative lanciert. Sie verankert in der Verfassung klare Leitlinien für die Schweizer Neutralitätspolitik.

Und genau daher richtet sich die Argumentation der politischen Entscheidungsträger:innen, welche die Initiative ablehnen, hauptsächlich gegen die Einschränkung einer flexiblen Auslegung der Neutralität zugunsten von einseitigen Maßnahmen im Sinne einer westlich geprägten Weltordnung – mit deren entsprechenden Handels-Interessen. Gleichzeitig wird die Initiative mit dem Vorwurf diskreditiert, sie komme aus einer politischen Ecke, die nur von wirtschaftlichen Vorteilen, im Besonderen mit der Umgehung von Sanktionen, geleitet sei.

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft stehen Menschlichkeit und friedliche Konfliktlösung an erster Stelle des politischen und moralischen Zusammenlebens.

Konflikte werden frühzeitig als Hilfe zur Weiterentwicklung erkannt. Es bestehen wichtige gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten. Diese sorgen dafür, dass Konflikte neutral wahrgenommen und friedfertig geschlichtet werden. Dabei stützt absichtslose, mitfühlende Neutralität das Wohl des gesamten Lebensnetzwerks.

Unsere Einschätzung zur Abstimmung im Hinblick auf das integrale Zukunftsbild

Die „Neutralitätsinitiative“ weist mit ihrem friedensfördernden Anliegen in die Richtung der integralen Vision.

 

Unsere Überlegungen dazu:
  1.   Die Initiative strebt eine Verankerung von grundlegenden Prinzipien politischer Orientierung in der Verfassung an, was gesetzgeberisch durchaus angemessen ist. Es liegt bei den gesetzgeberischen Instanzen (letztlich beim Volk – nicht einfach am Bundesrat), diese Orientierung im Einzelnen anzuwenden und spezifisch zu definieren.
  2. Viele verbinden ihre Gegnerschaft einseitig mit dem Ukraine-Konflikt und werfen ihr einseitige Begünstigung von Russland vor, vernachlässigen dabei, dass echte Neutralität – wie sie vom Bundesrat offiziell für sich in Anspruch genommen wird – andere Völkerrechtsbrüche wie in Palästina, Iran, Venezuela und weiteren Situationen genauso rechtlich verurteilen müsste. In allen Fällen müsste sie sich mit allen Mitteln für die Schlichtung der Konflikte und Unterstützung aller betroffenen Menschen einsetzen. 
  3.   Dass die Schweiz mit ihrer aktuellen Politik noch als neutral anerkannt würde – wie vom Bundesrat postuliert – wird angesichts oben erwähnter Äusserungen aus Ost und West in Frage gestellt. Das Angebot für internationale Vermittlungsangebote ist aktuell weiterhin vorhanden, hat jedoch deutlich Schaden erlitten. Wir erinnern an die Bürgenstock Gespräche. 
  4. Will die Schweiz die Neutralität weiterhin für sich beanspruchen, muss sie sich aus einseitigen wirtschaftlichen und organisatorischen Bindungen mit rüstungstechnischen Abhängigkeiten lösen und von kriegs-orientierten Ländern und Militärblöcken freihalten. Dies ist bereits heute mit den USA, der NATO und der EU nicht mehr ohne weiteres gewährleistet.
  5. Echte Selbstbestimmung (Souveränität)  entsteht erst, wenn wir uns als Teil des globalen Ganzen erkennen. Einschränkung der Zusammenarbeit mit Militärbündnissen bedeutet nicht ein Verbot von Zusammenarbeit mit Nachbarn. “Neutralität schützt uns vor Krieg” garantiert nicht, dass dies in jedem Fall erfolgreich ist. Es ist die eigenständige Haltung der Schweiz, welche Neutralität für sie selbst und für die internationale Gemeinschaft wertvoll macht.
  6. Völkerrechtlich ist die Schweiz seit ihrem Beitritt in die UNO integriert. In diesem Rahmen hat sie Möglichkeiten, sich als souveräner Staat für ein menschlich orientiertes geopolitisches Zusammenwirken, für möglichst menschenwürdige Schlichtung von Konflikten und dabei für die klare Einhaltung und Durchsetzung des Völkerrechts auf allen Ebenen einzusetzen.
  7. Die Neutralitäts-Initiative ändert nichts daran, dass die Schweiz vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen einhalten muss. Über allfällige eigene Maßnahmen kann sie weiterhin frei entscheiden.
  8. Die Neutralität wirkt – konkret und als Prinzip – nach Aussen wie nach Innen: Für die Schweiz war und ist dies von besonderer Bedeutung bei Konflikten zwischen angrenzenden Ländern gleicher Sprache.

 

Welche Überlegungen legt ChatGPT ergänzend vor ?
  1. Strukturelle Verankerung: Die Verankerung grundlegender Neutralitäts-Prinzipien in der Verfassung gibt dem Land ein stabiles Fundament. Die konkrete Ausgestaltung bleibt flexibel und liegt in der Verantwortung von Volk und Behörden.
  2. Integration berechtigter Sicherheitsbedürfnisse: Die Gegnerschaft der Initiative entspringt oft dem berechtigten Wunsch nach Sicherheit und internationaler Einbettung in Zeiten neuer Bedrohungen. Eine integrale Sicht erkennt dieses Bedürfnis an, betont jedoch: Die Schweiz leistet ihren wirksamsten Beitrag zur globalen Sicherheit nicht als Militärpartnerin, sondern als unparteiischer Verhandlungs- und Humanitätsraum.
  3. Konsequente Anwendung des Völkerrechts: Echte Neutralität misst nicht mit zweierlei Maß. Sie verurteilt Völkerrechtsbrüche universell (ob in der Ukraine, im Nahen Osten oder andernorts) und stellt das Wohl der betroffenen Zivilbevölkerung über geopolitische Blockbildungen.
  4. Glaubwürdigkeit bewahren: Neutralität lebt vom Vertrauen aller Konfliktparteien. Eine schleichende Verflechtung mit einzelnen Militärbündnissen oder einseitige Wirtschaftssanktionen untergraben die Rolle der Schweiz als neutrale Vermittlerin auf dem globalen Parkett.
  5. Souveränität und UNO-Engagement: Neutralität ist kein Rückzug in die Isolation. Als UNO-Mitglied nutzt die Schweiz ihre Souveränität aktiv für präventive Friedensförderung, internationale Rechtsstaatlichkeit und zivile Konfliktlösung.
  6. Neutralität als Haltung: Integrale Politik versteht Neutralität nicht als Passivität oder Gleichgültigkeit, sondern als die Fähigkeit, über den Konfliktparteien zu stehen, um das Ganze zu sehen.
  7. Allparteilichkeit statt Erpressbarkeit: Nur wer sich nicht an Blöcke bindet, behält die Handlungsfreiheit, vermittelnd und humanitär einzugreifen.
  8. Integrale Devise: Verbindung nach innen, Allparteilichkeit nach aussen. Neutralität ist das methodische Werkzeug, um in einer polarisierten Welt Räume für Frieden und Versöhnung zu schaffen.

 

Die besonderen Anliegen der IP

  1.   Neutralität ist als Prinzip und methodischer Ansatz eine Voraussetzung für anspruchsvolle Integralität !
  2.   Die offene Auseinandersetzung mit Begrifflichkeiten und unterschiedlichen Perspektiven aller Beteiligten und Betroffenen erachten wir als grundlegend wichtig.  
  3.   In allen irdischen Gesellschaft entstehen Konflikte, die einer neutralen Wahrnehmung bedürfen und auf dieser Basis geschlichtet werden können.
  4.   Neutralität wirkt als Prinzip nach Aussen wie nach Innen. Es liegt in unser aller Verantwortung, wie verträglich wir in persönlichen Konflikten miteinander umgehen, um gemeinsam Frieden zu erreichen und so eine mitmenschliche Gesellschaft zu realisieren.
  5. So wie wir Neutralität nach Aussen hinsichtlich internationaler Konflikte postulieren, wünschen wir auch nach Innen einen neutralen Ansatz zu politischen Differenzen und Konflikten.
  6. Nach Innen ergibt sich daraus der Anspruch nach achtsamem und ehrlichem Umgang mit Informationen und mit der Tendenz, Absichten in Aussagen hinein zu interpretieren. Offenes Zuhören und Befragen ermöglicht neutrales Verständnis und letztlich Verständigung.
  7. In einer Zeit von Informationsflut und gleichzeitiger Neuorientierung von Haltungen und Werten der gesamten Menschheit ergibt sich die Chance, das Bewusstsein zu erweitern und damit ein grundsätzliches Verständnis zu entwickeln für andere Perspektiven und uns im Wahrnehmen zu üben.
  8. Betreffend aktueller Konfliktsituationen rund um die Schweiz herum sollten wir uns bewusst werden, dass Friedensförderung einen winzigen Bruchteil des Geldes braucht, das heute für Kriegsvorbereitungen auch in der Schweiz ausgegeben wird.
    Dabei ist der Nutzen der Friedensförderung um ein Vielfaches grösser als jener der behaupteten militärischen „Absicherung vor Angriffen von Aussen“.

 

2 – Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

 

Was die Vorlage will:

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche erheblich mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. In der Landwirtschaft sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger eingesetzt werden. Die Ziele sollen innerhalb von zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.

 

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft sind die Nahrungs-Produzent:innen  zusammen mit der ganzen Gesellschaft ihrer Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Menschen und der Mitwelt bewusst. Sie achten natürliche Ressourcen als Geschenk und gehen respektvoll mit ihnen um. Sie erhalten den natürlichen Kreislauf der Lebensmittelproduktion. Die Würdigung unserer Lebensgrundlagen und ein achtsames Miteinander sind die Basis ihres Wirkens.

 

Unsere Einschätzung zur Abstimmung im Hinblick auf das integrale Zukunftsbild:

 Die Annahme der Initiative führt in die Richtung dieser Vision einer integralen Gesellschaft.
 
Unsere Überlegungen dazu:
  1. Wir bejahen die Initiative, damit die Landwirtschafts-Politik als reglementiertes, komplexes Konstrukt sich in diese Richtung bewegt.
  2. Auf Seite 24 vom Abstimmungsheft wird eingeräumt, dass die im Jahr 2008 beschlossenen ökologischen Ziele nicht erreicht wurden. Darin wird auch zugegeben, dass bezüglich dem Schutz von Wasser Nachholbedarf besteht. Massnahmen zur Verbesserung werden nur die Subventionen genannt.
  3. Das Subventions-Volumen ist gross genug, um den Umstellungs-Ängsten vieler Landwirt:innen zu begegnen. Von den 2,8 Milliarden Franken, die von den Steuerzahlenden in die Nahrungsmittelproduktion fliessen, entfallen momentan 70% auf die Förderung von tierischen Produkten und 30% für pflanzliche Nahrungsmittel. Dies insbesondere weil die Schweiz flächenmässig überwiegend ein Grasland ist, speziell im Hügel- und Berggebiet.  
  4. Auf einem beträchtlichen Teil der heutigen Wiesenfläche im Talgebiet wurde früher Getreide angebaut. Die Umstellung erfolgte vor bald zweihundert Jahren, nachdem Getreide aus dem Ausland billiger eingeführt werden konnte. Auf diesen Wiesen können wieder Ackerflächen entstehen. Die Pflanzenproduktion könnte mehr in den Fokus gebracht werden.
  5. Aktuell werden Grossbetriebe bevorzugt, welche in günstigen Lagen auf grossen Flächen anbauen können.
  6. Heute fliesst ein beträchtlicher Teil der Subventionen in die  vor- und nachgelagerten verarbeitenden Zweige, auch von weniger gesunden Nahrungsmitteln. Deshalb begrüssen wir die zukünftige Verschiebung der Subventionen dorthin, wo Anbauweisen geändert werden, welche direkt die Bewirtschaftungs-Souveränität begünstigen.
  7. Eine zweckmässige Umlagerung der Subventionen begünstigte also die Förderung von Kleinstrukturen. 
  8. Wenn wir den Selbstversorgungsgrad erhöhen wollen, ist es notwendig, die Initiative anzunehmen, denn der Bundesrat zielt auf einen Selbstversorgungsgrad von 50 % im Jahr 2050.
  9. Gemäss dem Bundesrat werde die Wahlfreiheit des Konsumenten bei Annahme der Initiative eingeschränkt. Da stellt sich die Frage, ob die aktuelle Subventionierung, die einseitig den Konsum tierischer Produkte fördert, die Wahlfreiheit nicht bereits heute wesentlich steuert.
  10. Wir Konsument:innen bestimmen bei jedem Einkauf konkret mit. Kaufen wir pflanzliche Produkte, werden diese mehr produziert. Durch ein bewusstes Konsumverhalten könnte eine ökologische Landwirtschaft gefördert werden.
  11. Der Einkaufstourismus ins nahe Ausland beeinflusst die Wirkung der gesellschaftlichen Entscheidungen bezüglich Landwirtschaft, Umwelt und des Ernährungssystems in der Schweiz deutlich mit. Damit Nahrungsmittel für alle bezahlbar bleiben, wäre eine Eindämmung des Einkaufstourismus mit angemessenen Zöllen eine wirkungsvolle Massnahme. 
  12. Nebst den Direktzahlungen an die Landwirt:innen sind einheimische Lebensmittel massiv durch Zölle geschützt, welche die Schweizer Konsument:innen ebenfalls Milliarden kosten und unter anderen auch den Landwirt:innen zugutekommen.
  13. Durch eine wachsende Bevölkerung steigt der Druck auf die Inland-Produktion im Sinne der Ernährungs-Souveränität stetig. Unvermeidlich werden wir mit dem Import von Nahrungsmitteln leben müssen. Dabei sollte unsere Inlandsproduktion zum einen möglichst viel produzieren, aber eben auch qualitativ hochstehende Produkte hervorbringen. Insbesondere durch den Anbau von gesunden und ökologisch hochwertigen Lebensmitteln. 
  14. Auch dem Sortenschutz und der Biodiversität muss Beachtung gegeben werden, damit in allen Regionen standortangepasste Produktion ermöglicht wird. 

 

Die besonderen Anliegen der IP
  1. Bei der Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln geht es um ein Grundbedürfnis. Politiker:innen stehen in der Verantwortung, gesundheitliche Aspekte besonders auch im Bereich der Lebensmittelverarbeitung deutlich in ihre Entscheidungen einzubeziehen. Wird diese Verantwortung wahrgenommen, werden die Region stärkende Versorgungsformen unterstützt, wie die Versorgung mittels Gemüse-Abos, Direktvermarktung, und Weitergabe von überschüssigen Nahrungsmittel (Food Safe). 
  2. Alte Strukturen aufzubrechen, wird mit dieser Initiative kaum gelingen; im besten Fall wird sie wohl einen Teil der Bevölkerung aufrütteln. Es ist uns ein Anliegen, diese Energie in einem nächsten wichtigen Schritt dafür zu nutzen, die Landwirtschaft neu zu denken.
  3. Wir schätzen, dass die Initiative auch die Mitwelt einbezieht. Es geht auch um das Wohl der Tiere. Je weniger Fleisch und Milchprodukte gekauft werden, desto weniger Tiere können in der Schweiz leben und in der Tier-Industrie leiden. Wir wünschen uns eine lebensnähere und artgerechtere Tierhaltung. 
  4. Das Augenmerk der Politik ist auf tragfähige, lokal angepasste Strukturen und deren Vernetzung zu legen. Entwickelt und umgesetzt werden diese Strukturen aus einer inneren Haltung des Dankes heraus. Wie könnte die Umsetzung aussehen, damit sie sinnstiftend ist?
  5. Wir begrüssen die Bereitschaft vieler Landwirt:innen, welche bei der Selbstversorgung und der Direktvermarktung das Heft selber in die Hand nehmen. Damit wird einerseits die industrielle Verarbeitung und Konservierung minimiert und andererseits der Kontakt zwischen Verbraucher:innen und Produzent:innen gefördert – und zudem ein besserer Bezug und Verständnis für die natürlichen Quellen in unserer Mitwelt erneuert.
  6. Wo immer möglich, sollen die Produzent:innen, der Grosshandel und die Kundschaft in die Betrachtungen und Planungen einbezogen werden. So können versteckte Interessen aufgedeckt und gelöst werden. Die Initiative setzt allenfalls weniger Hindernisse in den Weg und schafft Bedingungen, schrittweise erforderliche Maßnahmen leichter umzusetzen – wie vom Bundesrat gewünscht.
  7.  

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