Die Haltung der IP Schweiz zur Eidg. Volksinitiative «Saferphone».
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 118 Abs. 2 Bst.d 2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über: d. den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Art. 118c Schutz vor nichtionisierender Strahlung 1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume vor technisch erzeugter nichtionisierender Strahlung. 2 Sie sorgen für den Einsatz emissionsarmer Techniken in allen Anwendungsbereichen. Anlagen und Geräte halten den Grundsatz der tiefstmöglich erreichbaren Exposition ein. Die Grenzwerte werden entsprechend diesem Grundsatz geregelt. 3 Für Funkverbindungen sind kurze Übertragungsstrecken und eine geringe Exposition Dritter massgebend. 4 Die Versorgung der Wohn- und Geschäftseinheiten mit Fernmeldediensten erfolgt grundsätzlich über das Kabelnetz. 5 Bund und Kantone bevorzugen und fördern den Einsatz von funkfreien Techniken. Art. 197 Ziff. 13 13. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. d und Art. 118c (Schutz vor nichtionisierender Strahlung) 1 Die Bundesversammlung erlässt das Ausführungsgesetz zu den Artikeln 118 Absatz 2 Buchstabe d sowie 118c spätestens drei Jahre nach deren Annahme durch Volk und Stände. Tritt das Ausführungsgesetz innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes. 2 Bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes gilt in Bezug auf Funkstrahlung: a. Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunknetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb der bis zum 31. Dezember 2021 konzessionierten Frequenzbänder liegen. b. Die vorsorgliche Emissionsbegrenzung gemäss Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung wird nicht aufgeweicht.Was die Initiative will
Der Gesundheitsschutz vor der nichtionisierenden Strahlung (NIS), umgangssprachlich Elektrosmog genannt, soll in der Bundesverfassung verankert werden, ebenso wir der Schutz vor radioaktiver (ionisierender) Strahlung, welcher bereits enthalten ist. Die Initiative will vorsorglich die Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit minimieren und eine tiefe Strahlenbelastung für Mensch, Tier und Umwelt garantieren. Die Initiative umfasst folgende Punkte:- Schutz vor Elektrosmog
- Schnelle Übertragungstechnik im Festnetz
- Einheitliches Mobilfunknetz
- Keine unfreiwillige Bestrahlung von Lebensräumen und Wohnungen
- Geringstmögliche Strahlenbelastung in Innenräumen
- Verhinderung eines exponentiell wachsenden Stromverbrauchs für Kommunikationstechnik



One Response
Die Initiative ist super, weil sie nicht einfach 5g verbietet, sondern eine konstruktive und sinnvolle Lösung aufzeigt: Im Haus Glasfaser, draussen möglichst schwache Strahlung. Dazu wäre auch noch etwas Aufklärung wichtig, bspw. dass bei viel Bewegung das Handy ständig eine neue Antenne suchen muss und damit stärker strahlt. Deshalb wäre es sinnvoll in Verkehrsmitteln in den Flugmodus zu schalten.
Ich würde gerne beim Sammeln helfen. Wohne in St.Gallen, da wären sicher einige Unterschriften zu holen. Zusammen geht’s leichter und macht mehr Spass. Ich würde dann grad auch noch ein paar Bogen für die Initiative gegen Bargeldabschaffung mitnehmen: https://fbschweiz.ch/index.php/de/bargeld-de
Freue mich auf deine Nachricht und gemeinsames Sammeln.