Ein Vorschlag für eine IP Schweiz, die integrale Werte nicht nur diskutiert, sondern auch lebt.
Die Option «Real integral»
Dieser Ausrichtungsvorschlag stammt von der Sektion IP Nordwestschweiz. Der Text kann sprachlich noch verbessert und ggf. gekürzt oder präzisiert werden. Die inhaltliche Ausrichtung ist allerdings definitiv und schon jetzt klar verständlich.
Was sind Vision, Mission und Werte der IP Schweiz?
- Die IP Schweiz ist eine integrale Organisation, sie funktioniert nach integralen Prinzipien und vertritt integrale Werte.
- Unter Integral verstehen wir die Stufen Petrol und Türkis in Ken Wilbers AQAL-Modell.
- Die IP Schweiz ist eine Heimat für integral denkende und fühlende Menschen in der Schweiz, bei uns finden sie Gleichgesinnte und Inspiration für ein integrales (politisches) Leben.
- Die IP Schweiz als politische Organisation verfolgt das Ziel einer nach integralen Grundsätzen organisierten Gesellschaft. Dabei wählt sie aus allen möglichen Formen der politischen und gesellschaftlichen Teilnahme jeweils die zielführendste aus.
Was verstehen wir unter Integraler Politik?
Integrale Politik fördert das Wahre, Schöne und Gute. Sie strebt das grösstmögliche Mass an Fairness für die grösstmögliche Anzahl fühlender Wesen an.
Folgende drei Elemente sind für eine integrale Politik mindestens notwendig (gekürzte Fassung, Link zum ganzen Text am Ende der Seite):
- Die Regierung selbst muss integral sein. Auf dem Weg dahin wird es Übergangslösungen brauchen, aber wenn als Ziel die Integration aller Ebenen, von Aussen und Innen, vom Individuum und vom Kollektiv, von Progression und Konservation gilt, muss klar sein, dass ein Land oder eine Gesellschaft nur aus einer solchen Perspektive gesteuert werden kann. Ohne Petrol in der Regierung kann die Fragmentierung und das periodische Schwanken zwischen den Polaritäten nicht überwunden werden.
- Gleichzeitig gilt es jedoch, das Vorhandene zu bewahren. Alle Menschen auf allen Stufen besitzen das gleiche Recht, ein Leben in Würde und Freiheit, entsprechend ihrem Potential und ihren Bedürfnissen, zu leben. So muss diese Regierung immer auch konservativ wirken, um allen Menschen ein adäquates Leben an ihrem Platz in der Welt zu ermöglichen. Petrol anerkennt so beides, ein Recht auf Entwicklung, aber auch auf Stillstand.
- Drittens schliesslich bedingt die Wachstumshierarchie auch eine differenzierte Kompetenzhierarchie. Wenn sich die Menschen in einer Wachstumshierarchie befinden, wovon AQAL ausgeht, dann ist die logische Konsequenz, den Menschen Kompetenzen entsprechend ihrer Entwicklung zuzugestehen. Als Kehrseite davon werden für gewisse Rechte auch die entsprechenden Kompetenzen gefordert. Die konsequente Einführung einer solchen Kompetenzhierarchie ist das dritte Element einer integralen Politik.
Eine ausführlichere Besprechung zu unserem Verständnis von Integraler Politik befindet sich unten bei den Quellen: «Was Integrale Politik ausmacht – ein Pamphlet».
Wie wollen wir Zusammenarbeit, Selbstorganisation und Entscheidungen gestalten?
1. Grundsatz: holarchische Struktur
- Die drei Elemente einer integralen Politik gelten zuerst für uns selbst. Was wir vom Staat fordern, bilden wir in unserer eigenen Organisationsform ab.
- Die IP Schweiz ist holarchisch aufgebaut. Jede Einheit ist zugleich Ganzes und Teil.
- Ein Kreis ist ganz in seinem Zweck und Teil im übergeordneten Zweck.
- Übergeordnete Holons heben den Zweck der untergeordneten nicht auf — sie umfassen ihn.
- Tiefe bedeutet Pflicht, nicht Privileg. Je höher das Holon, desto grösser die Verantwortung für das Ganze.
- Wir übernehmen einzelne Methoden aus der Soziokratie — Kreisstruktur und Konsent — ohne deren Äquivalenzprinzip. Gleichwertigkeit der Kreise kennt keine Tiefe; unsere Struktur schon.
2. Organe
- Versammlung — äusserstes Holon. Souverän in Statuten, Grundlagendokumenten, Wahlen und Rechnung. Aktivmitglieder.
- Innerer Kreis — steuerndes Holon. Strategische Steuerung und inhaltliche Ausrichtung. Die Leadlinks der Kreise.
- Kreise — operative Holons mit eigenem Zweck, Mandat und Budget. Autonom im Rahmen ihres Mandats.
- Vorstand — rechtliche Vertretung nach ZGB und Vollzug der Beschlüsse. Keine eigene inhaltliche Leitungsmacht.
3. Integrale Reife, Fachkompetenz und Mitgliedschaft
- Integrale Reife bezeichnet die Fähigkeit, im integralen Bezugsrahmen zu entscheiden: Perspektiven auf Perspektiven einnehmen zu können, die eigene Position eingeschlossen. Sie betrifft die kognitive Linie und die Selbstidentität.
- Sie ist kein Urteil über Charakter, Lebenserfahrung, Leistung oder Wert eines Menschen. Sie ist eine beschreibbare und feststellbare Fähigkeit.
- Fachkompetenz bezeichnet das Können in einem Sachgebiet.
- Integrale Reife ist vertikal, Fachkompetenz ist horizontal. Die Reife qualifiziert für die Teilnahme an Entscheiden — ähnlich einer Matura. Sie sagt nichts darüber, worin jemand gut ist. Das sagt die Fachkompetenz.
- Integrale Reife berechtigt zur Mitbestimmung: Richtung, Inhalt, Vergabe von Mandaten, Aussenvertretung, Leadlink-Rolle, Stimmrecht.
- Fachkompetenz berechtigt zur Übernahme eines Mandats und zum eigenständigen Entscheid innerhalb dieses Mandats.
- Die beiden sind unabhängig voneinander. Weder ersetzt die eine die andere.
- Zwei Mitgliedschaftskategorien: Aktivmitglieder mit festgestellter integraler Reife, Fördermitglieder ohne.
- Fördermitglieder: Mitarbeit in Kreisen, Mandatsträgerschaft, Beiwohnung, Rede-, Frage- und Einwandrecht, Beschwerde, Rekurs.
Feststellung der integralen Reife
- Die Feststellung gilt für die Person, nicht für ein Sachgebiet.
- Eine erfolgte Feststellung bleibt grundsätzlich bestehen. Es gibt keine turnusmässige Überprüfung.
- Auf begründeten Antrag kann sie überprüft und aufgehoben werden.
- Offenes Verfahren: Antrag und Begründung sind einsehbar. Die betroffene Person kennt Antragsteller und Vorwurf, wird angehört und ist bei der Beratung anwesend. Die Beratung steht allen Mitgliedern zur Beiwohnung offen. Entscheid und Begründung sind zugänglich.
- Die betroffene Person wird rechtzeitig informiert und kann eine Vertrauensperson beiziehen.
- Antragsberechtigt und antragspflichtig ist der Leadlink des betroffenen Kreises oder der innere Kreis als Organ. Einzelne Mitglieder richten ihre Wahrnehmung dorthin; das Organ entscheidet, ob ein Antrag entsteht, und trägt ihn.
- Es entscheidet der innere Kreis. Rekurs an die Versammlung.
- Eine aufgehobene Feststellung kann erneut erlangt werden.
- Der Weg in die Aktivmitgliedschaft steht jedem offen. Die IP Schweiz trägt die Bringschuld: interne Schulungen, Stipendien für externe Ausbildungen.
- Integrale Reife begründet Mitbestimmungsrecht — nicht Rang, Wert oder Zugehörigkeit.
4. Leadlink
- Jeder Kreis hat genau einen Leadlink.
- Der Leadlink vertritt den Kreis im inneren Kreis und ist dort stimmberechtigt.
- Der Leadlink muss Aktivmitglied sein.
- Kann der Kreis den Leadlink nicht aus den eigenen Reihen besetzen, wird ihm vom inneren Kreis einer gestellt.
- Ohne Leadlink kann sich ein Kreis nicht konstituieren.
- Ein gestellter Leadlink ist befristet und hat das Mandat, im Kreis einen Nachfolger aufzubauen.
- Der Kreis kann gegen eine gestellte Person begründeten Einwand erheben; der innere Kreis entscheidet.
- Ein Leadlink kann mehrere Kreise vertreten.
- Der Leadlink trägt die Ergebnisverantwortung des Kreises und ist dem inneren Kreis rechenschaftspflichtig.
- Initiative: Eine Gruppe ohne Leadlink darf sich bilden und arbeiten, erhält aber kein Mandat, kein Budget und keine Vertretung im inneren Kreis, bis ein Leadlink bestimmt ist. Sie spricht nicht für das Ganze und nicht im Namen der IP Schweiz.
5. Rollen und Mandate
- Rolle = Zweck + Verantwortlichkeiten + Befugnisse + Laufzeit.
- Innerhalb des Mandats entscheidet die Rolle selbständig. Kein Verfahren nötig.
- Entscheiden innerhalb eines Mandats ist keine Mitbestimmung. Mitbestimmung setzt die Richtung und vergibt das Mandat.
- Mandate werden von den Aktivmitgliedern des zuständigen Kreises vergeben und im Umfang begrenzt.
- Ein Mandat wird nur an Personen vergeben, deren Fachkompetenz für dieses Sachgebiet vorliegt.
- Massstab sind Ausbildung, Erfahrung und geleistete Arbeit — kein eigenes Zertifizierungsverfahren.
- Lernmandat: Fehlt die Fachkompetenz noch, kann das Mandat befristet und mit Begleitung durch eine fachkundige Person vergeben werden.
- Findet sich niemand, bleibt das Mandat beim Leadlink oder der Kreis übernimmt es gemeinsam.
- Entzug: Erweist sich die Fachkompetenz als nicht gegeben, wird das Mandat entzogen. Das betrifft die Aufgabe, nicht den Stand der Person.
- Rollen sind von Personen trennbar, befristet und periodisch überprüft.
Aussenvertretung
- Wer für die IP Schweiz spricht, bindet sie. Öffentliches Sprechen im Namen der Organisation setzt deshalb integrale Reife voraus, nicht bloss ein Mandat.
- Sachauskunft — Auskunft über die eigene Arbeit und das eigene Sachgebiet. Trägt das Mandat, offen für alle Mitglieder.
- Positionsäusserung — Aussagen zur Haltung, Richtung oder politischen Position der IP Schweiz. Nur durch Aktivmitglieder.
- Je weiter die Aussage über den eigenen Zweck hinausgeht, desto höher die Anforderung: ein Kreis spricht für seinen Zweck, für das Ganze sprechen der innere Kreis und die von ihm bestimmten Personen.
- Ein Mandat zur Aussenvertretung wird nur an Aktivmitglieder vergeben.
- Wer ohne Mandat öffentlich auftritt, tut das als Person, nicht als IP Schweiz.
6. Entscheidungsverfahren
Grundregel: Konsent.
Ein Entscheid gilt als getragen, wenn kein begründeter Einwand vorliegt. Massstab: gut genug für jetzt, sicher genug zum Versuchen.
- Einwand: muss begründet und auf den Zweck der Einheit bezogen sein. Persönliche Präferenz ist kein Einwand.
- Prüfung: zuerst die Gültigkeit des Einwands, danach dessen Integration.
- Befristung: jeder Konsent-Entscheid erhält ein Überprüfungsdatum. Reversibilität ist die Bedingung dafür, dass die Schwelle tief sein darf.
- Begründungspflicht: jeder Entscheid wird schriftlich festgehalten und ist einsehbar.
Im Kreis
- Konsent unter den Aktivmitgliedern des Kreises.
- Ist der Leadlink das einzige Aktivmitglied, entscheidet er nach Anhörung des Kreises.
- Anhörungspflicht: vor jedem Kreisentscheid werden die Einwände aller Kreismitglieder eingeholt, unabhängig von der Mitgliedschaftskategorie.
- Ein nicht berücksichtigter Einwand wird mit der Begründung des Leadlinks festgehalten.
Im inneren Kreis
- Konsent.
- Bei gültigem, nicht integrierbarem Einwand: zwei Integrationsrunden, dann Vertagung auf die nächste Sitzung mit schriftlicher Begründung beider Seiten, dann qualifiziertes Mehr von vier Fünfteln.
- Einstimmigkeit erforderlich bei: Vorlagen zur Änderung von Statuten und Grundlagendokumenten an die Versammlung, Ausschluss eines Mitglieds, Auflösung oder Fusion, Änderung der Kriterien für die Feststellung der integralen Reife.
- Wer Einstimmigkeit verhindert, legt seinen Einwand schriftlich vor. Er wird festgehalten und bei der nächsten Überprüfung erneut aufgerufen.
In der Versammlung
- Mehrheitsentscheid der Aktivmitglieder. Konsent ist ab etwa fünfzehn Personen nicht mehr praktikabel.
Strengere Auslegung
- Jede Einheit kann für ihre eigenen Entscheide strengere Regeln festlegen als diese Grundlagen vorsehen — etwa Einstimmigkeit statt Konsent. Einfachere Regeln sind ausgeschlossen.
- Die Festlegung erfolgt durch die Einheit selbst, in ihrem ordentlichen Verfahren, und wird in ihrer Kreisvereinbarung festgehalten.
- Sie gilt im Voraus für eine Klasse von Entscheiden, nie für einen bereits hängigen Entscheid.
- Sie darf keine Rechte anderer beschneiden: Beiwohnung, Anhörung, Einwand, Beschwerde und Rekurs sind organisationsweite Mindestrechte.
- Der Eskalationsweg bleibt unverändert. Eine Einheit kann ihre Schwelle erhöhen, nicht aber den Ausgang schliessen.
- Führt eine strengere Regel dauerhaft zur Handlungsunfähigkeit, kann der innere Kreis sie im Rahmen seiner Sorgepflicht aufheben.
Zuständigkeit — Entscheide fallen auf der tiefstmöglichen Ebene
- Rolle: alles im Rahmen des eigenen Mandats.
- Kreis: alles Mandatsübergreifende innerhalb des Kreiszwecks.
- Innerer Kreis: kreisübergreifende, strategische und inhaltlich-politische Fragen; Mandate, Budgets, Leadlinks.
- Versammlung: Statuten, Grundlagendokumente, Finanzen, Wahlen.
7. Sorgepflicht für das Ganze
- Versammlung: verantwortlich für Bestand, Grundlagen und Zweck der Organisation.
- Innerer Kreis: verantwortlich für das laufende Wohl und die Gesundheit der Organisation.
- Die Sorgepflicht umfasst: Kohärenz der Kreise auf den gemeinsamen Zweck, Zuteilung von Mitteln und Menschen, Entwicklung der Mitglieder und Nachfolgeplanung, Bearbeitung von Konflikten und Überlastung, Auflösung von Kreisen, die ihren Zweck erfüllt oder verloren haben.
- Eingriffsrecht: Der innere Kreis kann in einen Kreis eingreifen, wenn dessen Arbeit das Ganze gefährdet. Der Eingriff ist begründet, befristet, festgehalten und wird der Versammlung berichtet.
- Ausserhalb dieser Bedingung arbeitet ein Kreis in seinem Mandat autonom.
8. Bewahrung
- Mitglieder aller Ebenen sind willkommen und werden in ihrer Weise beteiligt.
- Recht auf Entwicklung — und Recht auf Stillstand. Keine Entwicklungspflicht.
- Fördermitglieder behalten Mitarbeit, Mandatsträgerschaft, Beiwohnung, Rederecht und Rekurs.
9. Transparenz und Korrektur
- Grundsatz der Offenheit: Es gibt nichts, das der Einsicht grundsätzlich entzogen ist. Nicht jedes Gespräch und nicht jeder Entscheid muss protokolliert werden, aber alles ist auf Nachfrage einsehbar und wird auf Nachfrage dargelegt.
- Beiwohnungsrecht: Jedes Mitglied kann jeder Entscheidfindung beiwohnen, auch bei Verfahren, die eine einzelne Person betreffen. Sitzungstermine werden angekündigt und sind zugänglich.
- Rede-, Frage- und Einwandrecht haben alle anwesenden Mitglieder.
- Ein Einwand von Fördermitgliedern ist nicht verfahrenswirksam. Er wird gehört und festgehalten. Wirkung entfaltet er erst, wenn ihn ein Aktivmitglied aufnimmt und als eigenen Einwand trägt. Wer einen Einwand nicht aufnimmt, sagt kurz warum.
- Ordnungsrecht: Die Sitzungsleitung kann Personen, die den Ablauf stören, von der Sitzung ausschliessen. Der Ausschluss gilt für diese Sitzung, wird begründet und festgehalten; Rekurs an den inneren Kreis.
- Beschwerderecht: Jedes Mitglied kann einen begründeten Antrag einreichen. Das zuständige Organ muss ihn behandeln und schriftlich beantworten. Er erzwingt Befassung, nicht Ergebnis.
- Überprüfung von Rollen, Mandaten und Leadlinks in festem Rhythmus.
- Überprüfung der Kriterien für die Feststellung der integralen Reife in festem Rhythmus.
- Überprüfung einzelner Feststellungen nur auf begründeten Antrag.
- Rekursweg: Kreis → innerer Kreis → Versammlung.
10. Abgrenzung
- Wachstums- und Kompetenzhierarchie: ja. Herrschaftshierarchie: nein.
- Mitbestimmung ist an integrale Reife gebunden. Ausnahmslos.
- Ausführung ist an Fachkompetenz gebunden und steht allen offen. Ein Mandat verleiht Befugnis, keine Richtungsmacht.
- Gehört wird jeder. Entschieden wird von denen, die den Bezugsrahmen teilen.
- Anhören ist Pflicht, folgen ist es nicht. Wer nicht folgt, begründet.
- Offenheit ist der Normalzustand. Zurückhaltung von Information braucht einen Grund und wird benannt.
- Strenger darf jede Einheit sich selbst binden. Einfacher nicht.
- Integrale Reife ist überprüfbar und erwerbbar. Sie ist kein Titel und kein Stand.
- Pathologien in beide Richtungen: Ein Holon, das seinen Teil-Charakter verleugnet, wird dominant. Ein Holon, das sein Ganz-Sein verleugnet, löst sich auf. Beides ist ein Fall für die Sorgepflicht.
Offene Punkte (Arbeitsgruppe)
- Kriterien und Formen der Feststellung integraler Reife
- Assessment-Instrument (Pilot IFIS / Human Maturity Project)
- Übergangsregelung für den bestehenden inneren Kreis und Besitzstand bestehender Mitglieder
- Vereinsrechtliche Ausgestaltung der zwei Mitgliedschaftskategorien (Art. 67 ZGB — anwaltlich zu prüfen)
- Quoren und Fristen je Entscheidungsebene
- Verhältnis Leadlink zu operativer Kreisleitung (getrennt oder gebündelt)
Welche Grundlagen und Wurzeln sollen bewahrt oder weiterentwickelt werden?
Wir knüpfen an der ursprünglichen Motivation der IP Schweiz an, eine tatsächlich integrale politische Organisation zu sein, welche die Wiedersprüche der Politik des ersten Ranges integriert und überwindet und dadurch in der Politik und Gesellschaft der Schweiz dringend benötigte integrale Impulse geben kann.
Unterstüzter und Quellen
Dieser Vorschlag wird von der IP Nordwestschweiz getragen.
Verwendete Quellen
IP NWCH: Was Integrale Politik ausmacht – ein Pamphlet (Entwurf)
Zur Inspiration



2 Responses
Was soll dieser Text?
Ihr kommt als Neulinge in die IP, habt unsere fast 20jährigen Erfahrungen nicht miterleb und fährt ohne jeglichen Respekt in unsere IP ein. In der Wirtschaft nennt man das eine feindliche Übernahme. Die IP ist übrigens keine Wilber-Partei. Wir liessen uns immer von ihm inspirieren, aber wir wollten etwas Eigenes aufbauen.
Etwas Respekt bitte!
Lieber Werner Kaiser
Zuerst einmal bin ich dankbar für Ihre Reaktion, denn die IP kann gerade jedes Engagement brauchen.
Der Text ist ein Vorschlag der neu wieder-eröffneten Sektion IP Nordwestschweiz, wie die IP neu ausgerichtet werden sollte. Er ist Teil eins laufenden Ausrichtungsprozesses, zu dem alle Mitglider herzlich aufgerufen sind, mitzumachen. Melden Sie sich gerne bei mir, ich freue mich über jeden Teilnehmer.
Es ist richtig, wir «Nordwestschweizer» haben die letzten 20 Jahre der IP nicht miterlebt.* Aber wir sehen das Resultat und es entspricht nicht dem, was wir uns unter einer integralen Organisation vorstellen. Das ist das eine, die IP ist nicht wirklich integral. Das andere ist, dass sie aktuell nicht einmal wirklich funktional ist. Beide Probleme sollen mit der von uns vorgeschlagenen Kurskorrektur addressiert werden. Ob es soweit kommt, wird die Mitgliederversammlung entscheiden dürfen. Das halte ich nicht für feindlich sondern für statuarisch korrekt.
*Jeder in unserer Gruppe hat sich selbst und in der Gruppe 10-15 Jahre intensiv mit integraler Theorie und Lebenspraxis auseinandergesetzt. Wenn also Erfahrungs-Jahre ein relevantes Kriterium sind, sind wir durchaus berechtigt, uns zu integralen Themen zu äussern.