Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 29. November

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran
  

Zwei Perspektiven auf dieselbe Abstimmung

Liebe Interessiert unsers jeweiligen Politischen Kommentaers.

Zu dieser Abstimmung veröffentlichen wir erneut mindestens zwei Kommentare zur Zusatzfinanzierung der AHV aus unterschiedlichen Kreisen der Integralen Politik:

Beide Kommentare wurden in Eigenverantwortung der jeweiligen Kreise erarbeitet und stellen keine Gesamtposition von Integrale Politik Schweiz dar.

Diese Vorlagen stehen gesamtschweizerisch zur Abstimmung

1 – Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

2 – Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

3 – Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

4 – Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz)

Kommentar des Kreises

Politischen Ausschuss 

 

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel, des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.  

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen. 

Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visions-orientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen.
Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit und Eigenverantwortung anzuregen.  

Die Verantwortlichen für den politischen Kommentar des Kreises «Politischer Ausschuss» sind: Remy Holenstein, Michael Müller, Pierrot Hans, Pascal Furrer, Tizian Frey. Zu Gast: Peter Kaufmann

1 – Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

 

Was die Vorlage will:  

(gemäss Darstellung in der offiziellen Vorlage des Bundes)

Im März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die 13. Rente wird im Dezember 2026 erstmals an die rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Das kostet zu Beginn über 4 Milliarden und später über 5 Milliarden Franken. Davon muss der Bund gut einen Fünftel übernehmen. Der Rest ist zurzeit nicht finanziert. Bereits 2026 gibt die AHV mit der 13. Rente mehr aus, als sie einnimmt. Ohne zusätzliche Einnahmen wird das Defizit von Jahr zu Jahr grösser und die AHV gerät finanziell zunehmend in Schieflage.

Das Parlament hat deshalb beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,4 Prozentpunkte zu finanzieren. Nicht erhöht wird die Mehrwertsteuer auf gewisse alltägliche Güter wie Lebensmittel oder Medikamente. Die Erhöhung verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen in der Höhe von schätzungsweise 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Zusammen mit dem Bundesbeitrag deckt sie rund die Hälfte der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente. Dadurch verringern sich die jährlichen Defizite, die durch die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente entstehen, und die Reserven der AHV (Ausgleichsfonds) sinken weniger schnell. Über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer muss abgestimmt werden. Sie kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Somit gibt es für die Auszahlungen der 13. AHV-Rente in den Jahren 2026 und 2027 keine Zusatzfinanzierung.

Das integrale Zukunftsbild

Regeln, die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung wo immer möglich gewährleisten, sind eine wesentliche Voraussetzung für ein gelingendes Zusammenwirken jeder Gemeinschaft. 

Eine integrale Gesellschaft motiviert das Individuum zur Solidarität und Selbstverantwortung. Die Versorgung der Gesamtbevölkerung wird durch eine ‚gerechte’ Verteilung der Ressourcen (alles, was dem Leben dient) gewährleistet.

Abstimmungsempfehlung: offen

 

Unsere Überlegungen dazu:
  1. Wir sind uns im Politischen Ausschuss nicht einig, ob dieser Bundesbeschluss ein nötiger oder ein unnötiger Zwischenschritt ist bis hin zur vorgesehenen grösseren Revision im Jahr 2027. Diese vorgesehene Revision kann eine Entspannung bei der umstrittenen Altersvorsorge bringen. Doch die Revision kann die Altersvorsorge auch verschlechtern.
  2. Wird die Vorlage abgelehnt, führt dies womöglich rascher zu grundsätzlicheren Diskussionen – erhöht zumindest den Druck auf die bevorstehenden Prozesse. Andererseits kann es sein, dass durch die Ablehnung der Wille für echte Verbesserungen abnimmt.
  3. Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine zusätzliche Finanzierung braucht? Sind die spekulativen Berechnungen der Verwaltung zutreffend oder die Argumente der Gegner, die behaupten, es sei genügend Geld in Reserve ?
  4. Es besteht der Verdacht, dass mit einer dramatisierenden Darstellung der AHV-Finanzen tendenziell eine Verschiebung der Altersversorgung hin zum finanziell lukrativeren Modell der Pensionskassen angestrebt wird.
  5. Die Finanzierung durch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung ist trotz angedeuteten Anpassungen nicht wirklich sozial, aber ob sozialere Steuer-Gesetze im derzeitigen Parlament Chancen haben, steht auch in Frage. 
  6. Mit der Vorlage werden erneut die Fragen nach dem grossen Ganzen – sowohl der Steuergerechtigkeit als auch einer gerechten und genügenden Altersversorgung ausgeklammert.
  7. Die Vorlage scheint in ihrer Anlage eher einen abschreckenden Charakter zu haben, indem nur die aktuellen Reserven im “AHV-Ausgleichsfond” zur Finanzierung beigezogen werden, nicht aber die 60 Mia. Reserven und ihre laufenden Erträge.
  8. Die IP ist für ein garantiertes Grundeinkommen. – Ob dies die Rentensysteme ersetzen könnte, ohne dass weitere zusätzliche Hilfe erforderlich ist und ob die Ausgestaltung eine Verbesserung bewirken würde, ist zum heutigen Zeitpunkt und unter gegebenen Umständen sehr fraglich. Das garantierte Grundeinkommen gäbe allen Menschen die Möglichkeit, das zu tun, was sie bewegt.
 

Die besonderen Anliegen der IP

  1. Wir beobachten auch bei dieser Vorlage eine Tendenz auf der Symptombehandlung ohne konstitutive Zusammenhänge zu verharren.
    Wir wünschen uns und regen hiermit an, das wertvolle Anliegen der Altersversorgung zu entflechtend und grundsätzlich im Ganzen neu zu lösen. 
  2. Es mag durchaus Sinn machen, in den heutigen (noch nicht sich integral ordnenden) Verhältnissen auf Kompromisse zur Lösung von Teilfragen einzugehen und damit vorläufige Schwierigkeiten zu überbrücken; allerdings nicht auf Kosten gleichzeitiger Anstrengungen, grundlegende Lösungen im Sinne unserer integralen Visionen anzustreben.
  3. Die Realität verschiedener Weltsichten stellt uns alle vor die Situation, uns in einer echten Offenheit auf die anderen Perspektiven einzulassen. Im Austausch, in der Begegnung gelingt ein konstruktives, enkeltaugliches Miteinander. Die materiellen Voraussetzungen sind unter gerechten Verhältnissen gegeben.
  4. In diesem Zusammenhang möchten wir auch anregen, dass sich die Gesellschaft der SchweizerInnen mit der Thematik der Sozialen Dreigliederung befasst, um zu neuen, grundlegenderen Perspektiven auf unsere gesellschaftliche Ordnung und politische Landschaft zu gelangen.

 2 – Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

 

Was die Vorlage will:

Feuerwerk gehört für die einen traditionell zum 1. August und vermehrt auch zu Silvester. Für andere ist Feuerwerk ein Ärgernis, das Lärm und Umweltverschmutzung verursacht und insbesondere  Tiere aufschreckt, sie verletzt und zum Tode führen kann. Heute gibt es zahlreiche Vorschriften, die den Gebrauch von Feuerwerk regeln. Kantone und Gemeinden können den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern beschränken oder verbieten und so negative Auswirkungen von Feuerwerk reduzieren.

Die Initiantinnen und Initianten verlangen einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und Natur vor Lärm, Luftschadstoffen, Abfall, Unfällen und Bränden, die durch Feuerwerk verursacht werden. 

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbieten. Sie lässt offen, welche Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gelten und daher verboten werden sollen. Lärmarme Feuerwerkskörper wie bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane sollen gemäss den Initiantinnen und Initianten erlaubt bleiben. Zudem könnten die Kantone für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa zum Nationalfeiertag am 1. August oder bei anderen Volksfesten. Auch an solchen Anlässen sollen Einzelpersonen jedoch keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper abbrennen dürfen.

 

Das integrale Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft setzt Reglementierungen achtsam und sinnbildend ein. Die Verantwortung des Einzelnen über das eigene Handeln beinhaltet die Rücksichtnahme für unsere Mitwelt.

 

Keine Abstimmungsempfehlung:

Die Güterabwägung zwischen Tierschutz und Überreglementierung überlassen wir den Lesenden.

 

Unsere Überlegungen dazu:
  1. Am Beispiel dieser Initiative stellen wir fest, dass eine Kultur des Verbietens allein grundsätzlich nicht wirklich zielführend ist. 
  2. Es bleibt zu beobachten, wie kompensatorisch und verlagernd Auslandseinkäufe zunehmen dürften, was wiederum mehr Kontrolle (zum Beispiel an den Grenzen) mit sich bringen wird. 
  3. Es bietet sich an, bei so kontroversen Anliegen die Verantwortung des Einzelnen anzusprechen und zu stärken in der Hoffnung, dass damit eine sinnvolle und bewusste Güterabwägung durch das Volk und die Einzelnen erreicht wird.
  4. In der Tat sprechen für jede Perspektive gute Gründe. Wir bevorzugen, eine Kultur der Offenheit zwischen denen, die Freude haben am Knallen wie auch gegenüber denen, die aus Sorge um die Mitwelt sich dagegen entscheiden. Im gemeinsamen Dialog kann sich zeigen, welche Werte und welche kulturellen Anlässe hinsichtlich einer friedvollen Zukunft gefördert und gepflegt werden können. 
  5. Wir empfinden Mitgefühl mit allen Menschen, Tieren und  der Mitwelt, welche Opfer des Lärms sind und die unter der Feinstaubbelastung leiden. Darin erkennen wir die Notwendigkeit, uns für ein achtsames und reduziertes Abbrennen von  Feuerwerk einzusetzen.
  6. Der Freude und dem Staunen der Menschen steht unsere Verantwortung für das Wohl unserer Mitwelt gegenüber.
  7. Beobachten wir das natürliche Verhalten von Kleinkindern, die noch wenig ‚Resilienz‘ üben konnten, finden wir Hinweise darüber, was der Lärm mit dem Menschen macht. Die einen fühlen sich vom knallenden Feuerwerk begeistert, die anderen empfinden wenig dabei und die Tierfreunde erkennen das Entsetzen der Tiere

 

Die besonderen Anliegen der IP
  1. Wie angenehm wäre die Silvester-Nacht und der Bundesfeiertag für unsere Ohren und unser Wohlbefinden, wenn wir ohne Geknalle feiern könnten. Wie schön wäre es, wenn wir den schweizerischen Zusammenhalt in sanfterer, besinnlicher und umweltverträglicher Form begehen könnten ?!
  1. Wie wir Menschen uns verhalten, wirkt sich auf die Umwelt aus. Uns interessiert, wie der Mensch dazu bewegt werden kann, aus eigenem Bewusstsein über dieses unweigerliche Miteinander zu Entscheidungen zu gelangen, die sein Verhalten dergestalt beeinflussen, dass es dem Wohl des Planeten und aller fühlenden Wesen dient. Wir übersehen nicht, dass es auch andere sehr belastende Lärmquellen (Verkehr, Baulärm, Flugzeuge …) gibt, unter denen nicht nur wir Menschen, sondern auch Tiere (meine Katze) leiden. Und es gibt natürliche starke Lärmquellen wie Gewitter, die unsere Schützlinge in die hintersten Winkel treiben.
  2. Vorschriften sind dann angebracht, wenn meine Freiheit die eines anderen negativ beeinflusst, in diesem Fall Haus- und Wildtiere. 
  3. Das Hörvermögen von Hunden ist doppelt so groß wie das der Menschen. Bei Katzen ist es gar fünfmal höher. Deshalb ist der Lärm für viele Tiere, die wesentlich besser hören als wir, eine massive Tortur. Das Ausmaß der Belastung kennen oft nur die Betroffenen. Sie sehen wie die verstörten Haustiere zittern, erbrechen und sich verkriechen. Was viele  Knallfreunde nicht wissen, ist, dass Tierbesitzer ihre Tiere auf das Krachen vorbereiten müssen. Die Halter werden gezwungen, zuhause zu bleiben oder ins Ausland zu fahren. Sie sperren die Tiere in möglichst schalldichte Verliese ein. Sie verstopfen ihnen die Ohren oder verabreichen ihnen Beruhigungsmittel oder treffen andere Vorkehrungen.
  4. Ebenso können Nutztiere (wie Kühe, Pferde, Schweine) den Belastungen nicht ausweichen.
  5. Auch Wildtiere leiden unter der Knallerei. Sie werden verwirrt und geängstigt. Beispielsweise Vögel, die nachts relativ schlecht sehen, werden durch das Krachen aufgeschreckt, dann fliegen sie gegen Äste oder Hauswände und verwunden sich. Einige sterben daran.

 

3 – Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

 

Was die Vorlage will:

Gemäss den bisherigen Bestimmungen wurden und werden Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich besteuert. Mit der vom Stimmvolk am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung entfällt diese unterschiedliche Behandlung ab dem Jahr 2032. Dann werden alle Steuerpflichtigen auf Bundes- und Kantonsebene individuell besteuert. Das heisst: Jede Person versteuert das eigene Einkommen und Vermögen.

Im Gegensatz zur Individualbesteuerung sieht die Initiative vor, dass die Einkommen eines Ehepaars für die direkte Bundessteuer weiterhin zusammengerechnet werden. Zudem sollen Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Beides soll neu in der Verfassung stehen. Das Parlament hat drei Jahre Zeit, die Initiative per Gesetz umzusetzen. 

Tritt bis 2030 kein entsprechendes Gesetz in Kraft, muss der Bundesrat die sogenannte alternative Steuerberechnung einführen: Dabei wird die direkte Bundessteuer eines Ehepaars sowohl nach der gemeinsamen Besteuerung berechnet als auch nach der Besteuerung von Unverheirateten. Das Ehepaar zahlt dann den tieferen Betrag. 

Die finanziellen Auswirkungen der Initiative hängen von der Umsetzung durch den Bundesrat oder vom Parlament ab. Gestützt auf die heutigen Steuertarife dürften je nach Umsetzung bei der direkten Bundessteuer vor allem Ehepaare insgesamt um schätzungsweise 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr entlastet werden. Auf Kantonsebene würde hingegen ab 2032 die Individualbesteuerung gelten, falls dies bis dahin gesetzlich nicht angepasst wird.

 

Das integrale Zukunftsbild

Regeln, die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung wo immer möglich gewährleisten, sind eine wesentliche Voraussetzung für ein gelingendes Zusammenwirken jeder Gemeinschaft. 

In einer integralen Gesellschaft leisten alle BürgerInnen als Individuen ihren Beitrag zur Gemeinschaft und werden nach einheitlichen Regeln individuell und fair besteuert; Eine Ehe gilt dabei als eine von mehreren möglichen Lebensgemeinschaften zweier eigenständiger Personen.

 

Abstimmungsempfehlung: 

Einerseits wird bei Annahme der Initiative die Individualbesteuerung (angenommen im März 2026) eingeschränkt und damit unsozialer, andererseits kann sie ein Beitrag zur Unterstützung des Familiengedankens sein.
 
Unsere Überlegungen dazu:
  1. Der Aspekt der finanziellen Besserstellung von Ehepaaren scheint uns grundsätzlich achtenswert. Er bietet einen verstärkenden Anreiz für die Eheschließungen für den Familienzusammenhalt und die Stützung des klassischen Familienbildes.
  2. Es stellt sich jedoch die Frage: Wer profitiert hier genau? Antwort: die Ehepartner mit grossen Unterschieden im Einkommen und jene Ehepaare ohne Gütertrennung, die Schwierigkeiten haben, ihr Einkommen und Vermögen einander zuzuordnen. 
  3. Welches sind die Nachteile von dieser Begünstigung von Ehepaaren ? Bei großen Einkommensunterschieden nimmt der Anreiz zum Erwerb von Einkommen für den Zweitverdienenden ab.
  4. Zudem sehen wir auch die Gefahr missbräuchlicher Eheschliessungen um der Steuerersparnis Willen.
  5. Nachdem das Aufblähen der Verfahrens- und Verwaltungskosten schon bei der Individual-Besteuerung kritisiert wurde, würde die Annahme der Initiative den Aufwand verstärken.
  6. Der Initiativtext betrifft nur die Bundessteuer. Ob Kantone und Gemeinden ihre Steuerpraxis angleichen werden, ist völlig offen.

 

Die besonderen Anliegen der IP
  1. Wir stellen uns eine Gesellschaft vor, in der Gemeinschaften,  Familien als auch die Autonomie und Gleichberechtigung des Individuums wertgeschätzt wird.
  2. Die Begünstigung von Ehepaaren nimmt Rücksicht auf die derzeitige Verfasstheit der SchweizerInnen. Grundsätzlich sollten Beziehungsformen nicht aus finanziellen Zwängen oder Vorteilen eingegangen werden. Ein reifes Beziehungsverständnis sieht die Ehe als eine von mehreren wertvollen Lebensformen zweier eigenständiger Personen. 
  3. Wenn Stabilität nicht durch Gesetze festgeschrieben wird, kann das zu einer traumafreieren Jugend führen, insbesondere wenn auch andere Formen des Zusammenlebens anerkannt werden.

 

4 – Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz)

 

Was die Vorlage will:

Das bisherige Kriegsmaterialgesetz legte fest, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen. Ein Export wurde beispielsweise nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder Menschenrechte verletzte. Ausgeschlossen war ein Export auch, wenn das Risiko bestand, dass das Material gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder unerlaubt weitergegeben wird.

Der von den USA provozierte russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa deutlich verschlechtert. Mit dieser Einschätzung, die übrigens vom eigenen  Nachrichtendienst widersprochen wird, glaubt der Bundesrat angemessen auf die “neuen Herausforderungen” reagieren zu können. Daher hat das Parlament beschlossen, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial anzupassen. Sofern es mit der Neutralität und den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen vereinbar ist, darf Kriegsmaterial neu an  Partnerstaaten geliefert werden, auch wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. 

Der Bundesrat kann von den Bewilligungskriterien abweichen, wenn ausserordentliche Umstände bestehen und dies zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich ist. Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, müssen zudem nicht mehr in jedem Fall zusichern, dass sie dieses nur mit Einwilligung der Schweiz an andere Länder weitergeben. 

Bewilligungen müssen weiterhin immer mit dem Neutralitätsrecht, den Menschenrechten und anderen internationalen Verpflichtungen vereinbar sein. 

Gegen diese Änderungen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb wird die Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

 

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft stehen Menschlichkeit und friedliches Zusammenwirken an erster Stelle des politischen und moralischen Zusammenlebens. Wenn Konflikte auftreten, dann beteiligen sich alle Betroffenen an der Suche nach Lösungen. Sie streben ein gemeinsames Vorgehen an. Die Friedensförderung ist der Kern unserer Friedenspolitik.

 

Abstimmungsempfehlung: 

Diese Gesetzesänderung führt weg von der Vision einer integralen Gesellschaft. Denn das Herstellen und Verkaufen von Kriegsmaterial, insbesondere in Spannungsgebieten, ist ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einer integralen Gesellschaft.
Unsere Überlegungen dazu:

Mit den Argumenten bei “Unsere Überlegungen” bieten wir Informationen zur aktuellen Symptom-Behandlung. und mit den “besonderen Anliegen” geben wir Antworten im Hinblick auf das Anstreben unserer Vision.

    1. Hinter der Vorlage stehen Profit, Gier, Abschreckung und Angst, basierend auf einem unhaltbaren Weltbild. Durch Nichtgehörtwerden der gemeinsamen Vision erstickt ein friedvolles Zusammenleben.
    2. Es stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Begründungen: Sie basieren auf einer Zukunftsvorstellung, welche davon ausgeht, dass es immer Kriege geben wird. Jedoch liegt es an uns,  das zu ändern und wir werden das ändern. 
    3. Bewaffnete Menschen sind stärker gefährdet als unbewaffnete. Es gibt rund zehn Länder, die kein Militär unterhalten und florieren. 
    4. Braucht die Schweiz eine Rüstungsindustrie? Dient sie der Sicherheitssituation der Schweiz ?
      Vergleiche dazu die Sicherheitsszenarien für die Schweiz (Ralf Bosshard (hoher schweizer Militär mit Erfahrung in Russland, Ukraine als OSZE-Beobachter und mit der NATO), „Wehrhaft neutral! Geschichte und Zukunft der Schweiz in einer multipolaren Ordnung“, Hrsg.  Neutralitätsrat: https://www.youtube.com/watch?v=mAP_g7zyXYw  https://dieschweiz-online.ch/muss-und-kann-sich-die-schweiz-allein-verteidigen/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet
    5. Wie relevant ist die Rüstungsindustrie für die Schweiz?  Sie ist mit etwa einem Promille-Anteil kein nennenswerter Wirtschaftszweig und zudem sind beträchtliche Teile der schweizerischen Rüstungs-Industrie faktisch in ausländischen Händen, allen voran in der deutschen Rheinmetall.
    6. Durch die zunehmende Einbindung der Schweiz in die Rüstungsproduktion von USA/NATO macht sich die Schweiz technologisch, wirtschaftlich und strategisch militärischer mehr und mehr abhängig von diesem ‚westlichen‘ Kriegsbündnis. Damit wird sie auch mehr und mehr Partei in kriegerischen Konflikten, welche von diesem Bündnis geführt werden.
      Vergleiche dazu von Rafael Lutz „Das NATO-Netzwerk in der Schweiz, Wer die Neutralität globalen Machtinteressen opfert“, Edition Zeitpunkt.
    7. Die USA, die viele Kriege antreibt, wird künftig als Partnerstaat verstanden und soll nach dem neuen Gesetz Kriegsmaterial ohne Bewilligung beziehen können.
      Behauptungen wie „Bewilligungen müssen weiterhin immer mit dem Neutralitätsrecht, den Menschenrechten und anderen internationalen Verpflichtungen vereinbar sein“ werden damit zunehmend unglaubwürdig – die Neutralität als politische Maxime der Schweiz in der Völkergemeinschaft verliert praktisch rundum an Anerkennung.
    8. Damit verliert die Schweiz ihre Stimme als Verteidigerin des Völkerrechts und ihre bis vor kurzem weltweit anerkannte Kraft als neutrale Vermittlerin in Konfliktsituationen – schliesslich verliert sie damit ihre Souveränität und ihre Autonomie als eigenständiger, dem Frieden verpflichteter Staat im Rahmen der Völkergemeinschaft.
    9. Bezüglich dem weltweiten Kriegsgeschehen werden wir in der Berichterstattung über  Israel, Iran und Ukraine durch die Leitmedien einseitig informiert. Deshalb macht die Schweiz bei den Sanktionen gegen Russland mit, verhält sich aber ganz anders bei der Bombardierung des Irans während laufenden Verhandlungen und vielen anderen Völkerrechtsverletzungen durch die USA.
    10. Durch geförderte Angstmache werden Verzweiflung und Hysterie geweckt. Die EU droht uns, Teil eines bewaffneten Konfliktes zu werden, was nicht weit hergeholt ist, wenn wir bedenken, dass Rheinmetall in der Schweiz Kriegsmaterial herstellt und hier gefährliche Waffensysteme testet, welche auch in der Ukraine eingesetzt werden. Damit wird die Schweiz indirekt zu einem potentiellen Angriffsziel.
    11. Die Schweiz kann wieder ein verlässlicher Partner werden, indem sie sich weltweit neutral verhält und in jeder Situation aktiv für Vermittlung und Frieden eintritt. Dann wird sie geachtet und kann die Armee in ihrer traditionellen Form auf reine Grenz- und Landesverteidigung zurückfahren – oder ganz abschaffen. 
    12. Wie klug ist es in der aktuell sehr komplexen und gespannten Weltlage mit ganz unterschiedlichen geopolitischen Interdependenzen, den Bundesrat entscheiden zu lassen, wem Waffen geliefert werden dürfen und wem nicht ? Ist diese Kompetenz-Zuweisung sinnvoll? Der Bundesrat sollte nicht die Dritte Macht im Staat spielen. Denn seine Aufgabe besteht darin, die Beschlüsse der Parlamente umzusetzen. In der Schweiz fehlt zudem ein Verfassungsgericht, welches die Beschlüsse des Bundesrates prüfen und rückgängig machen kann. Das hat zur Folge, dass der Bundesrat – mit all seinen administrativen und politischen Verstrickungen – selber entscheiden kann, ob er seine Arbeit richtig macht. 

 

Die besonderen Anliegen der IP
  1. In dieser Abstimmung geht es um unser Mitwirken beim Töten und Vertreiben  von Menschen. Sie wird Auskunft darüber geben, ob eine Mehrheit der Schweizerinnen der Angstmache erliegt oder Vertrauen in eine friedlichere Zukunft aufrechterhalten oder entwickeln kann.
  2. Es ist uns bewusst, dass erkannte und unerkannte Ängste oft Konflikte auslösen. Das Befassen mit Ängsten und der Kriegsmaterial-Ausfuhr führt den suchenden Geist automatisch zur Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Schweizerischen Armee.
    Je mehr die einen sich gefährdet fühlen, desto stärker befürworten sie das Militär und bewaffnen sich (Sicherheitsdilemma). Die anderen sind überzeugt, dass Waffen mehr Konflikte schaffen.
  3. Als Befürworter von integraler Politik wollen wir darauf hinweisen, dass es Länder gibt, die den Mut, das Vertrauen und die Erfahrung haben, ohne Militär zu leben. 
  1. Noch müssen wir mit Gewaltausbrüchen  leben. Jedoch, ob wir sie mit gewaltfreien oder gewalttätigen Mitteln lösen, steht in unserer Entscheidung und Verantwortung. 
  2. Konflikte können auch vor Gewaltausbrüchen erkannt und entschärft werden, dies bedarf aber einer Berücksichtigung  der Bedürfnisse aller Beteiligten. 
  3. In gewaltfreiem Widerstand und Verhalten sehen wir eine Gütekraft zur Vermeidung von Unrecht.
  4. Die Friedensförderung ist der Anker unserer Sicherheitspolitik. Damit verlassen wir die Spirale der Gewalt und es wird Lebenskraft freigesetzt. 

Kommentar des Kreises 
IP Genf

 1 – Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Was die Vorlage will:

Die Bundesverfassung wird geändert, um die Finanzierung der 13. AHV-Rente sicherzustellen, die vom Volk in der Abstimmung vom 3. März 2024 angenommen wurde.

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozentpunkte erhöht, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen ausschliesslich der AHV zugute.

Das integrale Zukunftsbild

Eine integrale Gesellschaft trägt grosse Sorge für das Wohlergehen aller Menschen, und zwar in jedem Alter. Zu diesem Zweck berücksichtigt sie die Höhe der Einkommen der einzelnen Menschen, aber auch die Art und Weise, wie diese erwirtschaftet werden. Arbeit, ob bezahlt oder unbezahlt, ist ein vom Herzen geleitetes Wirken. Wir wissen und sind überzeugt, dass es genug für alle gibt.

Vision, die anlässlich der Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März 2024 formuliert wurde:
https://integrale-politik.ch/fr/objets-soumis-aux-votations-federales-du-3-mars-2024/

 

Keine Abstimmungsempfehlung

Unsere Überlegungen dazu:
  1. Im März 2024 hat sich die IP gegen die Einführung der 13. AHV-Rente ausgesprochen. Da diese Rente vom Volk angenommen wurde, ermöglicht es die vorgeschlagene Finanzierung, eine weitere Vergrösserung des Defizits zu vermeiden, bis das System vollständig neu gestaltet wird (siehe unsere spezifischen Anliegen).
  2. Umgekehrt könnten wir diese Vorlage, da sie das Ergebnis eines völlig unbefriedigenden politischen Kompromisses ist, auch ablehnen und ein zusätzliches jährliches Defizit in Kauf nehmen, bis eine bessere Lösung gefunden wird.

 

Die besonderen Anliegen der IP
  1. Die Gesellschaft muss für alle Menschen, einschliesslich der Rentnerinnen und Rentner, ein gerechtes Grundeinkommen sicherstellen, das die verschiedenen derzeit bestehenden Sozialsysteme ersetzt. Dieses Grundeinkommen muss allen Bürgerinnen und Bürgern das Existenzminimum sichern.
  2. Die IP unterstützt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese muss jedoch in einem ausgewogenen Verhältnis zur Einführung einer allgemeinen Besteuerung von Finanztransaktionen (Tobin-Steuer), einer Verringerung der Steuerbelastung auf Löhnen und einer Abschaffung der Pauschalbesteuerung stehen.
  3. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist auch im Hinblick auf eine Mässigung des Konsums sinnvoll, der gegenwärtig in unseren Gesellschaften der einzige Indikator für Wohlbefinden ist.
  4. In einer integralen Zukunftsvision beschränkt sich Arbeit weder auf bezahlte Arbeitsstunden pro Tag noch auf ein festes Rentenalter. Der Begriff Arbeit umfasst alles, was dem Gemeinwohl dient und zur integralen Entwicklung des Individuums beiträgt.

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