Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 27. September 2020

1 – Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative)

Was die Vorlage will: Die Initiative will, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regelt. Aktuell gilt zwischen der Schweiz und der EU die Personenfreizügigkeit. Das heisst, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz leben, arbeiten und studieren können; für Schweizerinnen und Schweizer gilt dasselbe in Bezug auf die EU. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) gehört zu sieben bilateralen Abkommen, die als Paket zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt wurden (Bilaterale I). Die Schweizer Stimmbevölkerung hat den Bilateralen I im Mai 2000 mit 67,2 Prozent zugestimmt. Die Initiative verlangt, dass der Bundesrat mit der EU verhandelt, um das FZA innerhalb von 12 Monaten einvernehmlich ausser Kraft zu setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von weiteren 30 Tagen kündigen. Zudem darf er keine neuen Abkommen abschliessen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren. Im Asylbereich und bei der Zuwanderung aus Staaten, die ausserhalb der EU liegen, verlangt die Initiative keine Änderungen.

Das integrale Zukunftsbild:

In einer integralen Gesellschaft gestalten sich die Menschen ihren Lebens- und Wirtschaftsraum natürlich, überschaubar und die Vielfalt wertschätzend. Diese sicheren Räume ermöglichen es, Eigenverantwortung zu übernehmen und sie führen zu Selbstregulation, Regeneration und Wohlbefinden.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu:

Wir anerkennen die Bedürfnisse nach Sicherheit und Wohlstand. Ebenso ist uns bewusst, dass einzelne Regionen grössere Probleme unter anderem aufgrund von Zuwanderung haben. Dennoch führt die Annahme der Initiative aus folgenden Gründen nicht in Richtung des integralen Zukunftsbilds:

  1. Grenzen dienen unter anderem der Überschaubarkeit und fördern ein Gefühl vonSicherheit und Wohlbefinden. Förderlich für Wirtschaft und Lebensraum sind jedoch natürlich gewachsene Grenzen. Die Annahme der Initiative würde die künstlich geschaffene Landesgrenze noch verstärken.
  2. In allen Ländern Europas wird dazu aufgerufen, die Zuwanderung gemeinsam zu regeln. Die Annahme der Initiative würde hingegen die Abschottung fördern sowie das weltweite Zusammenwachsen und die Kooperation mit allen bremsen. Dadurch nähme zudem die befruchtende Vielfalt ab.
  3. Die Probleme einzelner Regionen lassen sich nicht durch Abschottung lösen, sondern viel besser durch ein friedliches Miteinander aller Menschen und Kulturen.

Das besondere Anliegen der IP:

Wenn Menschen sich auf natürliche Art und Weise einbringen können, steigert das ihr Wohlbefinden wie auch ihre Kapazität, sich und ihrem Lebens- und Wirtschaftsraum Sorge zu tragen. Damit wachsen auch Gefühle der Verbundenheit.


2 – Änderung des Jagdgesetzes

Was die Vorlage will: Das «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel», kurz Jagdgesetz, soll dahingehend geändert werden, dass die Kantone neu unter bestimmten Voraussetzungen den Abschuss von Wölfen verfügen können. Bereits heute können sie dies tun, wenn ein einzelner Wolf trotz Massnahmen für den Schutz von Herden Schaden anrichtet. Neu können sie den Abschuss eines einzelnen Wolfs anordnen, wenn er sich auffällig verhält oder gefährlich wird, zum Beispiel in Ställe eindringt oder ohne Scheu durch Siedlungen streift. Kantone dürfen nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fern von Herden oder Siedlungen aufhält. Vor jeder Abschussverfügung muss ein Kanton das Bundesamt für Umwelt anhören. Zudem kann gegen eine Abschussverfügung Beschwerde eingereicht werden. Ebenfalls neu ist, dass Schäden an Nutztieren nur noch entschädigt werden, wenn vorher die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden getroffen worden sind. Weiter legt das geänderte Jagdgesetz fest, dass Wildtierkorridore erstellt werden, damit der Lebensraum der Wildtiere nicht zerschnitten wird, und dass Zäune wildtierfreundlich zu bauen sind, damit sie sich möglichst nicht verletzen.

Weitere Änderungen:

  • Die Schonzeit von Wildschwein und Kormoran wird verkürzt.
  • Die Schonzeit von Damhirsch, Sikahirsch, Mufflon und Rebhuhn wird aufgehoben.
  • Neu wird eine Schonzeit für Rabenkrähe, Saatkrähe, Eichelhäher, Elster, Krickente, Reiherente und Stockente eingeführt.
  • Die Schonzeit der Waldschnepfe wird verlängert.

Das integrale Zukunftsbild:

In einer integralen Gesellschaft reguliert sich der Lebensraum natürlich. Die Menschen schaffen Voraussetzungen, dass sich Biodiversität entfalten kann. Sie leben achtsam in Einklang mit der Natur.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu:

Weder die Annahme noch die Ablehnung der Vorlage führt in die Richtung des integralen Zukunftsbilds. Was dennoch für ein Nein spricht, sind folgende Überlegungen:

  1. Die Ablehnung der Vorlage stärkt die Bestrebungen von Umweltverbänden, die sich für die Anliegen der Natur einsetzen. Dies führt eher in Richtung des integralen Zukunftsbilds.
  2. Ebenso müssen die Behörden sich nochmals vertieft mit dem Thema auseinandersetzen, damit sie zusammen mit den Naturschutzverbänden eine für alle tragbare Gesetzesverbesserung finden.
  3. Die Vorlage enthält einige für die Natur nützliche Änderungen, jedoch auch Verschlechterungen. Die Abstimmungsbotschaft stellt hauptsächlich den Wolf als Problem in den Vordergrund und berichtet über die restlichen Änderungen summarisch. In einer Demokratie ist transparente Information erforderlich.

Das besondere Anliegen der IP:

Uns ist bewusst, dass unsere heutige Zivilisation bereits so weit fortgeschritten ist, dass Mensch und Natur nicht ohne Weiteres in Einklang leben können. Dennoch ist diese Vorlage eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden. Zudem ist es nicht erfreulich, wenn Verbesserungen in einem Bereich nur mit der Inkaufnahme von Verschlechterungen in anderen Bereichen erreicht werden können.


3 – Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Was die Vorlage will: Das «Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer» soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bei der direkten Bundessteuer höhere Abzüge für ihre Kinder machen können. Konkret:

  • Der maximale Abzug für die Drittbetreuung wird pro Kind von Fr. 10’100.- auf Fr. 25’000.- erhöht, sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist.
  • Der allgemeine Abzug pro Kind wird von Fr. 6’500.- auf Fr. 10’000.- erhöht, solange das Kind unter 18 Jahre alt oder noch in Ausbildung ist.

Die Erhöhung der Abzüge kommt gemäss Abstimmungsbotschaft des Bundesrats (S. 8 und 48) «fast 60 Prozent» der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlenn müssen.

Das integrale Zukunftsbild:

In einer integralen Gesellschaft leisten alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zum Gemeinwohl. Diesen setzen sie nach eigenem Ermessen und eigener Verantwortung entsprechend ihrem Leistungsvermögen fest. Allenfalls notwendige Regeln für die Bemessung dieser Beiträge gelten für alle Individuen gleich. Der Staat verwaltet die Mittel, die ihm zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Die Vorlage geht nicht in die Richtung des integralen Zukunftsbilds, da sie weder die Regeln für alle gleich festlegt, noch das individuelle Leistungsvermögen der Familien beachtet.
  2. Die Begünstigung von Familien, die ein höheres Einkommen erzielen, verschärft die ungleiche Verteilung von finanziellem Reichtum.
  3. Neben dem Argument, dass die Vorlage die Familien entlasten würde, wird hauptsächlich mit der Verbesserung der Wirtschaft argumentiert. Diese benötigt keine (staatliche) Förderung.
  4. In der Vorlage werden soziale mit finanziellen Aspekten gleichgestellt. Demgegenüber braucht eine echte Unterstützung von Familien andere Massnahmen: Beispielsweise das Fördern des Zusammenwohnens mehrerer Generationen wie auch von Patchwork-Familien oder des Elternzeit-Modells (wie in Deutschland).

Das besondere Anliegen der IP:

Unter den heutigen Verhältnisse befürworten wir, dass der Staat die Drittbetreuung von Kindern unterstützen will. Diese Form von gemeinschaftlichem Aufwachsen soll jedoch direkt, zum Beispiel durch finanzielle Unterstützung der Institutionen (Krippen, Horte, Tagesheime, Tagesmütter, berufliche/nebenberufliche Privatpersonen) gefördert werden. Drittbetreuung soll aber nicht als vollwertiger Ersatz für die Erst- und Zweitbetreuung verstanden werden.


4 – Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“)

Was die Vorlage will: Das «Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft», kurz Erwerbsersatzgesetz, soll dahingehend geändert werden, dass

  • ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub für erwerbstätige Väter eingeführt wird. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden.
  • der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wie im Mutterschaftsurlaub entschädigt wird, also 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber Fr. 196.-/Tag.

Bei Inkrafttreten der Vorlage finanzieren sich die rund Fr. 230 Mio.-/Jahr über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Der Beitrag an die EO muss dafür von heute 0.45 auf 0.5 Lohnprozente erhöht werden. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Das integrale Zukunftsbild:

Eine Integrale Gesellschaft ist sich des Wertes der frühkindlich emotionalen Beziehung beider Elternteile wie auch der ganzen Familie mit dem Kind bewusst. Eine ausgewogene Unterstützung würdigt das Zusammenspiel familiärer Gemeinschaften mit Neugeborenen und Heranwachsenden als Keimzelle der Gesellschaft.

Abstimmungsempfehlung: JA

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Ein Vaterschaftsurlaub kann für Eltern und Kind Erfahrungen bewirken, welche für das ganz Leben tief prägend sein können. Die emotionale Bindung zwischen Vater und Kind wird genährt. Demgegenüber spielen die Befürchtungen wegen Kosten und Arbeitsausfällen eine deutlich untergeordnete Rolle.
  2. Der Vaterschaftsurlaub nähert sich der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern an.
  3. Ein Vater, der das Angebot nutzen will, wird dem Arbeitsplatz kontinuierlich ein Vielfaches von dem zurückgeben, was er im Urlaub über das Leben erfahren hat. Arbeitsausfälle durch den Vaterschaftsurlaub sind für die betreffenden Firmen verkraftbar und somit dem Gemeinwohl nicht abträglich.
  4. Gemäss Vorlage werden 14 Taggelder ausbezahlt. Das ist ein erster, begrüssenswerter Schritt. Aus integraler Sicht wünschen wir uns mehr Eigenbestimmung darüber, wer wie lange und in welcher Situation in den ersten drei Jahren den beiden zustehenden Urlaub einsetzen will. Einiges davon ist in umliegenden Ländern bereits verwirklicht.

5 – Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Was die Vorlage will: Ausgangslage: Ziel der Vorlage ist der Schutz der Menschen und Infrastrukturen, damit das Land und die Wirtschaft funktionieren, sowie der Schutz des eigenen Luftraums im Gesamtsystem der Verteidigung und die Gewährleistung der Luftpolizeidienstaufgaben, beispielsweise Schutz von Grossveranstaltungen und internationalen Konferenzen, wie z.B. das WEF. Der Beschluss von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die dringende Ersetzung der aktuellen Kampfjetflotte bis 2030 abgeschlossen ist. Die Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit erfordert die Zahl von 16 Flugzeugen. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen über das Budget des VBS, inklusive des Betriebes – ein Vierfaches des Beschaffungspreises – für die kommenden 30 bis 40 Jahre. Der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung. Kompensationsgeschäfte sollen gemäss Planungsbeschluss zum grossen Teil in der CH bleiben. Die Beschaffung der Flugzeuge wird zeitlich und technisch mit der Beschaffung eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite koordiniert.

Das integrale Zukunftsbild:

In einer integralen Gesellschaft sind sich die Menschen bewusst, dass alle im selben Boot leben. Jeder Lebensraum, ob Boden, Wasser oder Luft, wird als zu pflegendes Geschenk wahrgenommen. Die berechtigten Bedürfnisse nach Schutz, Sicherheit und Frieden für Mensch und Wirtschaft sind gewährleistet durch ein echtes (Ur)Vertrauen in den «Rat». Dieser amtet so, dass sämtliche Informationen jederzeit transparent in jede Richtung ausgetauscht werden. Er lebt vor, dass man Sicherheit nicht auf materieller Ebene garantieren kann, sondern dass wir durch äussere und innere Arbeit einen friedvollen Umgang miteinander stärken und dadurch Sicherheit und Frieden gewährleisten können.

Abstimmungsempfehlung: NEIN

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Mit neuen Kampfflugzeugen erhalten wir die Vorstellungen von Sicherheit durch materielle Mittel aufrecht.
  2. Die Beschaffung von Kampfflugzeugen bzw. das Halten einer Armee schürt Angst. Diese Angst kann nicht mit der heutigen Weltlage begründet werden – heute gibt es viel weniger Kriege, als noch vor fünfzig Jahren. Zudem sind rund 95% aller Kriege Bürgerkriege und stellen für die Schweiz keine Bedrohung dar. Ferner können moderne Wirtschaftskriege, Klimawandel oder Migrationsströme nicht mit Kampfflugzeugen besiegt werden.
  3. Die Geschichte zeigt, dass Missstände oder Bedrohungen nie mit Gewalt nachhaltig überwunden werden konnten. Die Armee oder Kampfflugzeuge sind kein Mittel, um langfristig Frieden zu erreichen.
  4. Wenn man den prognostizierten, modernen Bedrohungsszenarien Glauben schenkt, erfordern sie neue Wege im Umgang. Das Geld erhält anderweitigen Einsatzbedarf: Vorbereitung auf den Schutz vor Notlagen, Katastrophen und Cyberangriffen oder für die Abfederung oder gar die Abwendung des Klimawandels.
  5. Zur Aufrechterhaltung der Neutralität sind keine Kampfflugzeuge notwendig. Neutralität beinhaltet die Pflicht zur Unparteilichkeit und Nichtteilnahme. Sogar das EDA schreibt auf seiner Website «Die Neutralität der Schweiz ist humanitär geprägt und orientiert sich an Friedensfragen.».
  6. Für besondere Aufgaben, wie Schutz von Grossveranstaltungen und internationalen Konferenzen, sowie für die Überwachung des zivilen Luftverkehrs ist die Luftpolizei zuständig. Diese braucht keine Kampfflugzeuge. Bedeutend günstigere und umweltschonendere Flugzeugtypen würden reichen.
  7. Wir wünschen einen kontinuierlichen Austausch und transparenten Informationsfluss. Damit wächst das Vertrauen der Bevölkerung in eine gewählte Institution.

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt. Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich animiert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen. Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pia Bossi, Pascal Furrer, Urs Haller, Remy Holenstein, Yvonne Schwienbacher, Tanja Sieger (Gast). Jakob Elmer unterstützte den politischen Ausschuss in Vorlage 3 und 4.  

15 Antworten

  1. Dieser hochkomplexe Politische Kommentar der IP zu den nationalen Abstimmungen vom 27. September 2020 verdient ein uneingeschränktes Lob. Keine Einschränkung und kein Aber. Er ist schlicht und einfach gut! Ich gratuliere den verantwortlichen Autoren.

  2. Ich bin mit IP mit allen Einverstanden ausser mit Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

    Vorallem die Linken Parteien haben sich immer eingesetzt für Friedensförderungseinsätzen und für den Beitritt der UNO und jetzt will man das Material verweigern? Wenn man eine Zusammenarbeit will mit andere Staaten dann muuss die Schweiz auch das Material dafür haben.
    Zusätzlich wird nur von Krieg gesprochen aber man vergisst total den Auftrag der Schweizer Luftarmee.
    Denken Sie an 9/11 oder glauben Sie daran das leichte Kampfjets oder Helis geholfen hätten, kaum oder?
    Gefahr kommen nicht von Staaten sondern von Gruppierungen welche unberechenbarer sind als Staaten.

    Wenn IP mit der Ideologie kommt dass materieller Ebene keine garantieren kann, was ja auch stimmt, frage ich mich aber, weshalb hat dann die Polizei Pistolen mit Schärfe Munition?
    Auch mit äussere und innere Arbeit soll man sich keine Illusion machen, auch dies kann keine Garantie sein.
    Ein gutes Beispiel Neuseeland, welches durchaus ein sehr hohen Wohlstand hat, einsam in Oceanien und doch hat es dort Terroanschlag gegeben, man soll also nicht leichtsinnig sein und nicht erst dann ein Feuwehrauto kaufen wenn das Feuer schon im Dach ist.

  3. ….. ja der Kommentar ist gut und sehr informativ.
    Die Wahlempfehlung dagegen ist eine Beformundung, ein patriarchaler Übergriff in das autonome denken der Bürgerinnen und Bürger. Leider immer noch ein Indiz, dass das Denken des politischen Ausschusses der IP seine Konditionierung noch nicht im geringsten überwunden hat. Lass es einfach bleiben, der Kommentar genügt vollkommen.

    1. Ich verstehe nicht, welche Konditionierung der Politische Ausschuss der IP überwinden sollte. Ich wäre froh, wenn Du mir das erklären könntest. Als Bevormundung kann ich diese Wahlempfehlung, die das Resultat einer feinfühligen, visionsorientierten Abklärung ist, überhaupt nicht empfinden. Und als patriarchaler Übergriff schon gar nicht. Im übrigen geht es bei einem visionsorientierten Prozess um ein das Denken transzendierendes Erkennen.

      1. … wir Alle sind, mehr oder weniger, patriarchal geprägt. Vor allem unsere Generation, sowohl Männer als auch Frauen. Das äussert sich darin, egal um was es geht, immer ist da Jemand der weiss was für den Anderen gut ist und was er zu tun hat damit er keine Fehler macht. An dieses Muster haben wir uns gewöhnt und wir funktionieren damit ohne es zu hinterfragen. Angenommen ich lasse, als Kommentator des Politischen Ausschusses, völlig offen wie die Meinungsbildung auszusehen hat, also keine “Empfehlung” abgebe, dann tangiere ich die Meinungsbildung der Leserinn und des Lesers nicht im geringsten. Es bleibt alles möglich. In einer “normalen” Partei oder Institution ist das in der Regel nicht erwünscht, da will geführt und angeleitet werden und die Mehrheit derer Mitglieder ist dankbar wenn Vordenker dies auch tun.
        Hier ist jedoch eine Plattform des Vereins für integrale Politik. Da geht es um den Erwerb von empatischer Inteligenz, um autonomes unabhängiges Denken, um Ausbau von Eigen-verantwortung, um Persönlichkeits-Arbeit und Entwiklung, es geht darum unbekannte, neue Perspektiven zu erkennen etc. Da ist Respekt und Geduld gefordert. Das ist Schwerstarbeit für jeden Einzelnen von uns und braucht Zeit.
        Loslassen können, aushalten können.
        Aber das wohl wichtigste, aus meiner Sicht, ist die intersubjektiven Differenz akzeptieren zu können.
        Lieber Gary, du bist der Erste der mich um Erklärung meiner Sichtweise gebeten hat, viele Andere bevorzugen ihre Vorurteile weil dies die Dinge für sie einfacher macht.
        Danke!

        1. Lieber Heinz. Deine Kommentare und Aussagen sind für mich immer wieder eine Herausforderung, genau hinzuspüren, was Sache ist. Nach anfänglicher innerer Empörung macht deine Aussage, dass eine Empfehlung als Einschränkung empfunden werden kann, bei mir Resonanz. Die “Empfehlung” ist der Abschluss des Findungsprozesses im Politischen Ausschuss, der die Frage beantwortet, ob eine Vorlage in Richtung des Zukunftsbildes geht oder nicht. Ich werde den Vorschlag machen, dass wir diesen Schritt zukünftig als “Schlussfolgerung” statt “Empfehlung” bezeichnen.
          Herzlichen Dank für deine “Provokationen”.

          1. Lieber Jakob, dein Vorschlag freut mich sehr, ja ich bin sogar gerührt! Ich habe nicht mit positiver Resonanz gerechnet. Vielleicht wird meine Einstellung zum Thema noch deutlicher wenn ich hinzufüge:
            Es geht nicht um die Dienstleistung des politischen Ausschusses, dagegen ist nichts einzuwenden.
            Es geht um die Haltung, die integrale Lebenspraxis der Akteure. Wie sie mit und in der Thematik agieren.
            Jedes Detail ist wichtig und kann bei den Adressaten eine Veränderung bewirken oder eben auch nicht.

          2. meine Teilnahme am Blog wurde blockiert. Will man mir den Mund verbieten?
            Das wäre wohl kaum mit integraler Lebenspraxis zu definieren.

    2. Guten Abend Herr Müller, ich schreibe Ihnen als junges Mitglied des politischen Ausschusses und habe soeben Ihren Kommentar gelesen. Mir würde es helfen, durch Sie klarer zu erkennen, wie genau Sie den Übergriff durch eine Empfehlung wahrnehmen? Bis heute war für mich eine Empfehlung eine Möglichkeit, die mich nicht einschränkt. Wir sind jedoch wahrlich in einer Zeit, wo es häufig Empfehlungen gibt, die an Bedingungen geknüpft sind, sofern wir die Empfehlung nicht einhalten. Da spüre ich durchaus eine Bevormundung.
      Woher stammt die Konditionierung? Wie ist diese entstanden?
      Und aus Ihrem Schlusssatz entnehme ich Ihre Empfehlung, dass es die Wahlempfehlung gar nicht braucht, da sich der Lesende selber ein Bild machen wird. Ich freue mich, von Ihnen zu lesen. Pascal Furrer

      1. … unsere Konditionierung entsteht von Kindesbeinen an. Grob formuliert: Lernen durch belohnen oder strafen, erfahren von angenehmen oder unangenehmen Konsequenzen.
        Dass du tatsächlich, wenn auch ganz subtil eine Bevormundung ahnst, ist das genau der Punkt. Ohne Zweifel, dein Kommentar zur Thematik ist durchaus erwünscht, da gibt es rein gar nichts zu bemängeln.
        Frage: Auf was verzichtest du beim Weglassen deiner Empfehlung?

    3. Die “Wahlempfehlung” empfinde ich als nützlich, nicht als Bevormundung. Deshalb schließe ich mich dem letzten Satz “Lass es einfach bleiben” nicht an. Ich kann doch selber überlegen und entscheiden, ob und wie ich die Empfehlung annehmen und befolgen will (oder eben nicht).

      Ich habe weit gehend Vertrauen in die Autoren des Kommentars der IP. Deshalb freue ich mich, wenn ich klar und mit wenig Zeitaufwand sehen kann, ob diese Autoren am Ende ihrer Überlegungen ein “Ja” oder “Nein” empfehlen.

      .

  4. Vielen Dank für den politischen Kommentar, der mir gute Dienste leitet und Orientierung ermöglicht. Als hilfreich empfinde ich auch die Struktur mit Zukunftsbild, Überlegungen und besonderem Anliegen der IP.
    Unklar blieb mir der verwendete Begriff “Rat”: Ist damit der Bundesrat gemeint? Oder wohl eher ein noch nicht existierendes ideales Ratsgremium, welches gut beraten regiert?

    Ich würde es schätzen, wenn ein Kommentar hier optional auch anonym oder mit Pseudonym publiziert werden könnte. Selbstverständlich finde ich es richtig, Name und E-Mail der Redaktion zu nennen.

  5. Danke, lieber Gary. Möge das Leben sich durch uns alle dergestalt verwirklichen, dass ehrliches Denken, liebevolles Fühlen und natürliches Handeln herzverbunden und weithörend und sehend sich aus der Tiefe jedes Menschen zeigen kann.

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