Die Abstimmungsvorlage des Kantons Luzern vom 19. Mai 2019

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.»
Khalil Gibran

Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (Mantelerlass AFR18)

 

Was die Vorlage will:

Im Zentrum der vorgeschlagenen Gesetzesänderung steht die Neuregelung beziehungsweise eine Entflechtung der Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kanton soll mehr Kompetenzen im Bereich Volksschule und beim Gewässerbau und -unterhalt übernehmen, die Gemeinden in verschiedenen sozialen Bereichen.

Das integrale Zukunftsbild:

In einer integralen Gesellschaft sind die vorhandenen Gesetze einfach, klar und für jeden Betroffenen verständlich. Überregionale Instanzen haben Kompetenzen in überregionalen Bereichen und nehmen zudem eine beratende und vernetzende Funktion ein. Gemeinden sind in ihrem Kompetenzbereich selbstbestimmt und haben auch die Mittel und Möglichkeiten, sich selbst zu regulieren. Vertrauensvoll steht der Bürger seiner Mitwelt und den Organen gegenüber.

Abstimmungsempfehlung: JA mit Vorbehalt

Unsere Überlegungen dazu:

Die vorgeschlagene Entflechtung macht Sinn, da in der Volksschulbildung eine gewisse Einheitlichkeit über alle Gemeinden des Kantons erwünscht ist. Ebenso im Gewässerunterhalt, da die meisten Gewässer durch mehrere Gemeinden fliessen. Anderseits sind soziale Aufgaben besser von den Gemeinden wahrzunehmen, da diese den Bürgern näher stehen, als der Kanton.

Vorbehalte:

  • Es kann nicht genau vorausgesehen werden, welche Auswirkungen die vorgeschlagene Regelung für die einzelnen Gemeinden haben wird. Will der Kanton die heissen Kartoffeln (AHV, IV sowie die Prämienverbilligungen für Sozialhilfebeziehende) an die Gemeinden abschieben?
  • Zwischen den Gemeinden könnten noch grössere Unstimmigkeiten entstehen.
  • Die grössere Mitbestimmungskompetenz des Kantons im Bereich Bildung könnte eine einseitige Bildungsideologie begünstigen.
  • Die vorgeschlagene Kompetenzen-Regelung wurde von den Gemeinden ausdrücklich gewünscht.
  • Schliesslich ist zu bemerken, dass viele Bürger beim Verständnis und der Beurteilung derart komplexer Themen überfordert sind. Weshalb also eine Volksinitiative?

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Zentralschweiz ist das Ergebnis eines Prozesses der Ar- beitsgruppe «Abstimmungen». Diese sucht integrale Positionen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, d.h. einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist.

Das Ergebnis dieses Ermittelns findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfeh- lung, die dann ihre gewünschte Wirkung erzielt, wenn die Leserinnen und Leser sich animiert fühlen, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

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