Die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 28. September

«Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird.» Khalil Gibran
 

Erklärung zum Vorgehen und zum Ziel, des Politischen Kommentars

Der politische Kommentar der IP Schweiz ist das Ergebnis eines Prozesses, mit dessen Hilfe integrale Positionen zu eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefunden werden. Dabei wird ermittelt, ob eine Vorlage einen Schritt in die Richtung einer Vision einer integralen Gesellschaft bedeutet, das heisst, einen Beitrag zur Transformation der Gesellschaft leistet, oder ob das Anliegen nur eine sich im Kreis drehende Variante des Bestehenden ist. Die Vorlagen werden vom Politischen Ausschuss der IP Schweiz beurteilt.

Das Ergebnis dieses Ermittelns entspringt einer Momentaufnahme und findet Ausdruck in einer integralen Abstimmungsempfehlung mit konkreten Begründungen.

Das Ziel des Kommentars ist es, die Leserinnen und Leser zu animieren, mit ähnlichen, visionsorientierten Überlegungen zu ihrem je eigenen Ergebnis zu kommen. Das Ziel einer integralen Position ist es nicht, Recht zu haben, sondern die Menschen zu mehr Bewusstheit zu führen.

Die Verantwortlichen für diese Ausgabe sind: Pierrot Hans, Pascal Furrer, Remy Holenstein, Kathrin Schelker, Tizian Frey

Diese Vorlagen stehen am 28. September 2025 gesamtschweizerisch zur Abstimmung

1 – Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

2 – Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20). 

 
Besonderer Hinweis zu diesem Kommentar:

Dir wird auffallen, dass wir in diesem Kommentar erneut auf eine Ja-/Nein-Empfehlung verzichten. Stattdessen formulieren wir in einem Satz unsere Einschätzung, ob die jeweilige Abstimmungsvorlage in Richtung unseres Zukunftsbildes weist.

Damit möchten wir die Leserinnen und Leser anregen, ihre eigene innere Entscheidungsinstanz zu stärken, indem jede und jeder in sich hineinlauscht, was der eigene Kompass zeigt. Das Wesen dieses Kommentars liegt darin, über gewohnte Argumentationen hinauszublicken, sich mit einem klaren Zukunftsbild zu verbinden und so den eigenen Bewusstseinshorizont zu erweitern. Hinein in eine tief in sich selbst verankerte Souveränität, zum Wohl des Ganzen.

1 – Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

 

Was die Vorlage will:  

Teile des Parlaments streben bei der Besteuerung der Liegenschaften seit geraumer Zeit einen Systemwechsel an. Sie möchten die Besteuerung des Eigenmietwerts aufheben und dafür gleichzeitig die heutigen Abzugsmöglichkeiten stark einschränken. Um sich dem anzunähern, ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates überzeugt, dass es bei der Wohneigentums-Besteuerung ein einheitliches System für Erst- und Zweitliegenschaften braucht. So soll vorerst der Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften nicht mehr besteuert werden. Auf weitere Sicht besteht die Absicht, die Eigenmietwert-Besteuerung ganz wegfallen zu lassen. Weil dadurch für die betroffenen Kantone und Gemeinden Steuerausfälle entstehen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, diese Ausfälle durch höhere, aber nach oben durch den Bund begrenzte Liegenschaftssteuern zu kompensieren. Die Verfassungsänderung soll die dafür nötigen Voraussetzungen schaffen. 

 

Das integrale Zukunftsbild

In einer integralen Gesellschaft tragen alle Menschen in dem Mass, wie es ihren Fähigkeiten entspricht, zum Funktionieren der Gemeinschaft bei. Gleichzeitig stehen auch die gemeinschaftlich geschaffenen Früchte und Daseins- sowie Ausdrucks-Möglichkeiten allen Menschen gleichmässig zur Verfügung. 

Unsere Einschätzung zur Abstimmung im Hinblick auf das integrale Zukunftsbild

Weil die Verfassungsänderung die Gleichbesteuerung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Leistungsvermögens der Besteuerten grundsätzlich einschränken will, führt diese Verfassungsänderung aus Sicht des Politischen Ausschusses nicht in die Richtung einer integralen Gesellschaft.       

 

Unsere Überlegungen dazu:

  1. Die Bestrebungen, welche durch die Verfassungsänderungen erleichtert werden sollen, sind vielschichtig und komplex. Sie beinhalten jedoch klar eine Einschränkung des Gleichbehandlungsgebots für Steuerpflichtige. Können wir eine Verfassungsänderung annehmen, die eine heute bestehende Gleichbesteuerung aufhebt? 
  2. Argumente wie die Steuerlastsenkung, die Senkung der Schulden, die langfristige Stärkung der Finanzstabilität klingen verlockend und würden für eine Annahme der Vorlage sprechen. Jedoch: aufgrund welcher Weltsicht werden die künftigen mit der Vorlage zusammenhängenden Gesetze ausgearbeitet? 
  3. Den Eigenmietwert abzuschaffen und dafür auch die Abzüge, die die Eigentümer machen könnten, könnten bei Annahme der Vorlage eine Vereinfachung sein. Und: Welche Absichten werden nach einer Annahme der Verfassungsänderung verfolgt? Wer wird dabei begünstigt? 
  4. Gemäss den Erläuterungen des Bundesrates soll durch diese Verfassungs-änderung auf der Gesetzesebene die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ermöglicht werden. 
  5. Falls erwünscht, kann die Eigenmietwertsteuer auch ohne diese Verfassungsänderung abgeschafft werden. Besteht jedoch nach Ablehnung dieser Verfassungsänderung noch immer die Absicht, im Rahmen eines «Systemwechsels» die Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen, dann müsste auf Gesetzesebene gewährleistet werden, dass damit keine Ungleichbehandlung gemäss bestehendem § 2 von Artikel 127 der Bundesverfassung zustande kommt. 
  6. Bei Annahme dieser Vorlage würde nur ein einziger Satz in die Bundesverfassung eingefügt (127 – 2bis). Nur darüber wird abgestimmt. Aufgrund vieler unsicherer Faktoren, die unter anderem auch in der Abstimmungs-Broschüre aufgeführt sind, werden die Konsequenzen der vorgesehenen Verfassungsänderung schwer abschätzbar und überfordern eine seriöse Meinungsbildung der Abstimmenden – oder halten sie ganz von einer Stimmabgabe ab. 

 

Die besonderen Anliegen der IP

  1. Eine Integrale Gesellschaft ist besorgt, dass alle Menschen einen persönlichen, sozialen, menschenwürdigen und lebensförderlichen Wohnraum erhalten. 
  2. Die Zuweisung von Wohnraum wird für alle transparent gestaltet.  
  3. In einer Integralen Gesellschaft werden die Regelungen von allen Betroffenen nachvollziehbar geregelt. 

 

2 – Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).

Was die Vorlage will:

Es will die Voraussetzung und Richtlinien für die freiwillige Einführung eines digitalen Ausweises (die Identitäts-Karte ersetzend) schaffen. Im Vergleich zur abgelehnten Vorlage (am 07.03.2021) liegt neu die Verantwortung der technischen Infrastruktur und die Herausgabe beim Bund. Zur Nutzung ist ein Smartphone Voraussetzung. 

 

Argumente der Befürworter: 

  1. Der elektronische Identitätsnachweis (die E-ID) ermöglicht viele administrative Erleichterungen in der Wirtschaft und im privaten Umgang mit gesellschaftlichen Einrichtungen und Körperschaften. 
  2. Im Jahr 2021 hat das Volk den elektronischen Identitätsnachweis mit 2/3 Nein verworfen. Inzwischen sind einige Gegner zu Befürwortern geworden, weil ihre Wünsche – insbesondere eine verbesserte staatliche Kontrolle – für die E-ID in das neue Gesetz aufgenommen wurden. 
  3. Die neue E-ID wird wie der Schweizer Pass vom Bund herausgegeben. 
  4. Die E-ID wird es möglicherweise auf staatlicher Ebene künftig ermöglichen, Initiativen und Referenden digital zu unterzeichnen.  
  5. Sie vermindert bestehende Barrieren für Menschen mit Behinderungen beim Gang zu den Ämtern. Zudem wird es allgemein weniger notwendig sein, physisch auf Ämtern zu erscheinen.  
  6. Jugendliche können mit der E-ID beim Kauf von alkoholischen Getränken ihr Alter leichter nachweisen.  
  7. «Ein Stück weit müssen wir mithalten». «Umso wichtiger wird es sein, dass das Bundesamt für Justiz bei einem Ja streng gegen allfälliges Fehlverhalten von Unternehmen vorgeht.» (Adrienne Fiechter, Journalistin und Betreiberin des Techblogs «Das Netz ist politisch», Quelle WOZ: Nr. 34 – 21. August 2025). 

 

Argumente der Gegenseite: 

  1. In der Verfassung stehen oft ungenügend definierte Begriffe. Sie müssen für jede neue Situation und Fragestellung durch die Gesetzgebung interpretiert werden. Deshalb ist unklar, wie diese Begriffe in den anschliessenden Gesetzen ausgelegt werden. 
  2. Das erste E-ID-Gesetz wurde 2021 deutlich abgelehnt. Das inzwischen überarbeitete E-ID-Gesetz hat wichtige Anliegen der Gegner nicht aufgenommen. Beispielsweise kann die Herausgabe der E-ID durch den Bund nicht wesentlich mehr Datensicherheit und Persönlichkeitsschutz für die einzelnen Menschen garantieren als die abgelehnte Herausgabe durch ein privates Unternehmen. Ebenso ist nicht gewährleistet, dass sensible Daten der Bürger:innen nicht an private Unternehmen weitergegeben werden. Durch Hackerangriffe und zunehmende Verwendung von künstlicher Intelligenz in Recherchesystemen nimmt diese Gefahr noch zu. 
  3. Es ist beabsichtigt, die E-ID als Grundlage für ein unbegrenzt weitläufiges Netzwerk für administrativen, wirtschaftlichen, offiziellen und privaten Datenaustausch zu verwenden. Das kann niemals die Datensicherheit und den Persönlichkeitsschutz für den einzelnen Menschen garantieren. 
    Wenn dieser Trend zur erzwingenden Digitalisierung nicht gestoppt wird, ist abzusehen, dass im Verkehr mit privaten und öffentlichen Stellen, nur noch jene den Zugang finden, die ständig ein Smartphone mit sich tragen. 
    Ein Beispiel: Zu welcher Unfreiheit würden wir gezwungen, wenn die beabsichtigte Abschaffung des Bargeldes durchgezogen würde? Das könnte eintreten, sobald die Mehrheit der SchweizerInnen ihre Einkäufe nur noch mit Kreditkarten bezahlen würde. 
  4. Aus den Erläuterungen in der Abstimmungsbroschüre ist ohne Interpretation erkennbar, dass die jetzt versprochene Freiwilligkeit schon bald schrittweise eingeschränkt werden bis verloren gehen könnte. Indem wir weitere fragwürdige Entwicklungsschübe zulassen, entwickelt sich im praktischen Leben ein Zwang zur Anschaffung einer E-ID, damit der Zugang zu Games (siehe offizielles Erklär-Video des Bundes), zur Nutzung des Service-Public, für die Autonutzung, für Finanztransaktionen und im Umgang mit gesundheitsrelevanten Daten noch möglich sein wird. 
  5. Die von Befürwortern der E-ID gewünschte Konzentration von zusätzlich gespeicherten personenbezogenen Daten bildet Gelegenheiten für Interessen daran, diese Daten zu finden und zu nutzen. 
  6. Ob und wieweit die Schweiz die umstrittenen technischen Standards der EU übernehmen wird, ist nicht absehbar. Deren Übernahme entziehen sich der demokratischen Kontrolle. Das Stimmvolk wird keinen Einfluss auf die EU-Regelungen haben. 
  7. Sozial-Kredit-Systeme wie in einigen Ländern, wo Bürger:innen über ein Punktesystem bewertet und gesteuert werden, stehen grundlegend im Widerspruch zur Demokratie und schränken die persönliche Freiheit der Menschen massiv ein. 
  8. Faktencheck bei Annett Laube, Informatikprofessorin an der Berner Fachhochschule. Als Mitglied des Technical Advisory Circle des Bundes hat sie die Entstehung der Gesetzesvorlage bei diversen Anhörungen und Partizipationsmeetings eng begleitet: «Die Risiken überwiegen den tatsächlichen Nutzen.» (Quelle WOZ: Nr. 34 – 21. August 2025) 

 

Das integrale Zukunftsbild

In einer Integralen Gesellschaft kooperieren alle im Rahmen ihrer persönlichen und sozialen Gegebenheiten und Möglichkeiten miteinander. Alle sind bestrebt zum Wohle von allen zu planen und zu handeln. Wechselseitiges Vertrauen steht an Stelle von Konkurrenz, Kontrolle und Überwachung.

Unsere Einschätzung zur Abstimmung im Hinblick auf das integrale Zukunftsbild:

Die Einführung einer E-ID unter den heutigen Bestrebungen führt nicht in Richtung dieser Vision.      
 
Unsere Überlegungen dazu:

  1. Wie lange wird es dauern, bis die Wahl zwischen den herkömmlichen Ausweisen und der E-ID abgeschafft wird? Anders gefragt: Wie weit können wir dem Bundesrat glauben, dass E-ID freiwillig bleiben wird?
  2. Bei Annahme des E-ID-Gesetzes dürften zunehmend mehr Situationen auf uns    zukommen, die eine E-ID voraussetzen, um mit amtlichen Stellen zu kommunizieren. Dann herrscht ein staatliches E-ID-Monopol. Dies öffnet die Tore für mehr Überwachung und Steuerung der Verhalten der Bürger:innen, was die Privatsphäre verletzt. Beispielsweise ist vorgesehen, dass Daten über Krankheiten und Organspenden auf der E-ID gespeichert werden.
  3. Die E-ID funktioniert nur über ein Smartphone. Auch in Zukunft soll ein Leben ohne Smartphone möglich sein. Was geschieht mit den Menschen, die nicht von ihrem Handy abhängig werden wollen?
  4. Auch private Firmen werden bei ihren Geschäftsabwicklungen zunehmend das Vorweisen einer E-ID verlangen.  
    Wie lange wird man ohne E-ID auf dem Handy noch Fahrkarten kaufen können? Veranstaltungen besuchen können? Einkaufen können? Sich ausweisen können? Sich einer möglichen Überwachung entziehen können? Auf Verjährung von begangenen Straftaten hoffen können? Auf gegenseitiges Vertrauen und den Schutz der eigenen Intimsphäre bauen können?
  5. Die gelegentlich geäusserte Behauptung, dass man mit einem „Ja zur E-ID“ den „Kauf von Unterschriften“ unterbinden könne, ist sehr fraglich. Dagegen steht fest, dass Unterschriften nur dann gesammelt werden, wenn irgendwo wirklich „der Schuh drückt“. Das Sammeln von Unterschriften sollte man keinesfalls erschweren.

 

Die besonderen Anliegen der IP

  1. Es gab Zeiten, in denen die Menschen mit einem Handschlag Verträge          abschlossen. Der Weg in eine Integrale Gesellschaft dürfte über die Wiedergewinnung dieses gegenseitigen Vertrauens und dieser Verlässlichkeit führen. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass wir Menschen einander wieder näherkommen und wir uns gegenseitig in unserer Lebenshaltung ernst nehmen. So kann sich Vertrauen und Verhalten entwickeln, welches das Gemeinwohl von allen und allem fördert.
  2. Die Befürworter hoffen, dass sich mit der E-ID viele technische Abläufe vereinfachen und beschleunigen lassen. Wir fragen uns: Bewirkt man damit zusätzliches Wohlbefinden oder mehr Schaden?  Nehmen damit die Vereinsamung, die Hektik und die Schäden an der Umwelt zu? Muss alles immer schneller gehen? Wo bleibt die Beschaulichkeit, also das Leben im Jetzt?
  3. Überwachung und Steuerung sind Massnahmen der alten Welt. Beim Übergang in die nächstmögliche Entwicklungsstufe werden wir Konkurrenz durch Kooperation ersetzen. Heute ist Kontrolle oft noch nötig, jedoch wo immer möglich ist Vertrauen vorzuziehen. Damit sollen wir schon heute beginnen, also überall dort, wo sich entsprechende Chancen bieten.
  4. In einer Integralen Gesellschaft werden die individuellen Persönlichkeiten wertgeschätzt. Ihre persönlichen Dokumentationen werden so minimal gehalten wie möglich; ; und Verknüpfungen zwischen unterschiedlichen Dokumentationen sollen grundsätzlich vermieden werden.

8 Responses

  1. Ich finde es eine interessante Polarität, dass der Kommentar sich einerseits «Wiedergewinnung […] gegenseitigen Vertrauens und […] Verlässlichkeit» wünscht, sowie Vereinbarungen per Handschlag wertschätzt und gleichzeitig fragt: «Wie weit können wir dem Bundesrat glauben, dass E-ID freiwillig bleiben wird?», obwohl diese Freiwilligkeit schriftlich und nicht nur per Handschlag zugesichert wird.

    Wie so oft ist vielleicht Vieles gleichzeitig wahr: Wir möchten gern vertrauen und tun es nicht. Wir schaffen technische Hilfsmittel, um viel schneller und einfacher Vertrauen in bestimmten Aspekten herstellem zu können und sind besorgt, dass dies auch Nachteile hat.

    Wir fürchten diese Nachteile und sehen, dass die Vorlage eine deutliche Verbesserung zur vorherigen darstellt mit Verpflichtung zu Open Source, dezentraler Speicherung der persönlichen Daten und beserer Pseudonymisierung als wohl bei allen anderen bestehenden Lösungen zur Online-Identitätsprüfung, dass sich technische Lösungen ikker weiterentwickeln und dass wir diese Entwicklungen weiter als Stimmberechtigte beeinflussen können.

    Wir fürchten staatliche Eingriffe und sähen ohne staatliche Identitätslösung vielleicht ein Erstarken anderer Lösungen von grossen, internationalen IT-Unternehmen, denen wir vielleicht auch kritisch gegenüberstehen.

    Wir kontemplieren digitalen Rückzug und eine Rückkehr zu echten persönlichen Beziehungen und sind doch über den digitalen Raum mit so vielen Menschen, die wir schätzen, sogar innig verbunden und zutiefst erfreut.

    Diese Polaritäten zu sehen, auszuhalten und dann im Sinne des Ganzen eigenverantwortlich mit dem Gemeinwohl im Blick voranzugehen, das ist eine der Qualitäten integraler Politik für mich.
    Danke euch für den Kommentar, der meine Perspektive wie so oft erweitert und mir meine inneren Widerstände, Projektionen und Voreingenommenheiten aufgezeigt hat.

    1. Lieber Simon
      So wie Du diese «Polaritäten» beschreibst, finde ich, es wäre notwendig / sinnvoll, sich dazu einmal etwas Zeit zum Auseinanderfädeln zu nehmen. Es geht dabei um grundlegende Fragen in unserem aktuellen politischen Umfeld – ganz besonders ‚aus IP-Sicht‘.
      Vielleicht ein Wochenende – möglichst bald – möglichst offen – in welchem Kreis ?
      Lieben Gruss
      pierrot

      1. Danke dir für den Vorschlag, lieber Pierrot!
        Ich schlage vor, dass wir das auf unserer Mitgliederversammlung am 16.11. als einen Open Space Slot bearbeiten.

  2. Ein differenziertes, offenes, sorgfältiges Argumentarium zur Ablehnung des E-ID Gesetzes !

    https://e-id-gesetz-nein.ch/?utm_source=substack&utm_medium=email#weitere-argumente

    Mir gefällt die systematische Besprechung – klar und einfach formuliert und (damit auch) offen für Widerspruch.
    Besonders empfehlenswert finde ich auch die «Weiteren Argumente», die grundlegende Fragen einfach beantworten.
    Trotz klarer Positionierung steht Information und Denkanstoss im Vordergrund.

    1. Und hier zur Ergänzung die Website des Ja-Lagers: https://www.ja-zur-eid.ch/de
      Auf dem Nein-Portal gibt es nach meinem Verständnis sachliche Fehler. Besonders zur «Unlinkability»: Es gibt wohl durchaus eine Betriebsart, mit der nur z.B. das Alter anonym übermittelt werden kann – ohne Rückschluss auf die Person und ohne Möglichkeit einer Profilbildung.

      Andere Aspekte, wie die Forderung nach Open Source werden so dargestellt, als seien sie nicht gegeben. Das sind sie nach meinem Verständnis allerdings doch.
      Einige Argumente scheinen mir eher auf Angstmache in populistischer Art zu setzen. Dafür spricht auch die Unterstützung durch die Junge SVP, die mir öfter eine populistische Haltung anzunehmen scheint.

      Und natürlich handelt es sich bei der E-ID um ein komplexes, technisches System. Das birgt immer auch Risiken neben den Chancen.
      Eine konservativere Haltung kann angezeigt sein.
      Es ist sicher abwägenswert, ob die vermeintlichen Vorteile eines sichereren, auf Open Source Software und staatlich unterstützen digitalen Rechtsverkehrs überwiegen, oder ob die Situation heute schon gut genug ist und das Risiko der Installation eines Überwachungsstaats grösser erscheint. Dafür auf populistische Methoden zurückzugreifen, das scheint mir in jedem Fall unangebracht.

      Das ist es ja auch, was die IP ausmacht: Wir versuchen, die verschiedenen Perspektiven zu integrieren und visionsbasiert Spaltung zu überwinden.

      1. Besten Dank, lieber Simon, für die Ergänzung mit den Ja-Parolen !
        Ich habe ja bewusst die Nein-Parolen nicht inhaltlich kommentiert, weil ich das ganz den LeserInnen überlassen wollte. – Ich fand sie nur lesenswert – wie nun auch die Ja-Parolen.
        Deine pauschal disqualifizierende Kritik daran motiviert mich jedoch, darauf zurückzukommen:
        1. Ich sehe keinen «sachlichen Fehler» und keinen Widerspruch zu Deinem Vorhalt bezüglich «Unlinkability» [«Es gibt wohl durchaus eine Betriebsart … ohne Rückschluss»], wenn moniert wird, dass es dafür «keine Garantie gebe».
        2. Es wird auch nicht behauptet, es gebe keine Open Source, sondern nur, inwiefern es ihrer Ansicht nach ungenügend sei für eine garantierte Transparenz und Kontrolle.
        Diese Formulierungen bemühen sich doch um Differenziertheit, orientiert an Garantien, die für eine persönliche E-ID als notwendig erachtet werden. Wenn ich dagegen die Ja-Parolen durchschaue, finde ich nur platte Behauptungen und keinerlei Bezug oder Auseinandersetzung mit allfälligen Bedenken.
        3. Wenn Du von «Angstmache in populistischer Art» sprichst, frage ich mich, wo Du in den Ja-Parolen mehr als «Schönreden in populistischer Art» findest.
        Und ich wundere mich doch etwas, dass Du nicht bemerkst, wie ‚populistisch‘ dieser Populismus-Vorwurf wirkt; nicht zu reden von Deinem schnöden Spruch «Dafür spricht auch die Unterstützung durch die Junge SVP, die mir öfter eine populistische Haltung anzunehmen scheint.» – (Hast Du auch gesehen, welche Personen hinter dieser sogenannten «Allianz» stehen und welche Interessen sie vertreten?)
        Ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, wie Du solche auf Spaltung – weil auf Personen und Haltungen gemünzt – orientierten Vorwürfe mit «visionsbasiertem Integrieren» oder eben «integralen Visionen» der IP identifizieren möchtest.

  3. Interessant diese IP-Gespräche über dieses Kommentarfeld.
    Dieser Kommentar zur Abstimmung basiert auf einem integralen Zukunftsbild, so wird es oben beschrieben. Was ist eine integrale Sicht auf die Dinge oder ist es eine integrale Brille, oder gar eine Bubble? Schlussendlich geht es um die Menschen und die Zukunft in welcher wir leben wollen und nicht um eine Sichtweise zu verteidigen.
    Begrüssenswert finde ich, dass es keine Empfehlung zu einem Ja oder Nein oder Enthaltung gibt und nur Anregungen zum selber denken.
    Auffällig ist auch dass es scheinbar keine «gemeinsame» integrale Sicht auf das Theme zu dieser Abstimmung gibt, wie es sich im Zweigespräch in den Kommentaren zeigt. Und wer diese Personen kennt, kann auch schon erkennen welche Meinung jeder für sich vertritt. Anscheinend gibt es kein «gemeinsames» integrales Zukunftsbild oder zumindest keine Einigung welcher Weg dort hin führt.
    Als eine weitere Sichtweise möchte ich hier gerne auf den Kommentar zu dieser Abstimmung vom Demokratie Schweiz hinweisen:
    https://demokratie-schweiz.ch/2025/08/21/abstimmung-28-september-2025/
    Vor allem auf das Interview mit Tom-Oliver Regenauer, wie ein Deutscher Staatbürger die Abstimmung zur E-ID sieht.
    https://hoch2.tv/sendung/autor-und-journalist-tom-oliver-regenauer-ueber-das-wichtigste-abstimmungsthema-der-letzten-10-jahre/

  4. Und last but not least die Empfehlung von Linksbündig, welche seit der Coronageschichte eine wichtige Arbeit leistet:
    https://www.linksbuendig.ch/blog/nein-zur-e-id

    Ja die Diskussion oben ist spannend, letztlich diskutieren vermutlich zwei weisse Männer mittleren Alters mit solidem Einkommen wer Recht hat, einfach in einer etwas verschnörkelteren Sprache. Aber zumindest ein Versuch und nicht mit der Keule. Das schonmal gut 🙂

    Ja in welcher Welt wollen wir leben? Die Aktuelle tut uns jedenfalls nicht gut. Warum fahren wir nicht alle mit Schiffen nach Palästina oder streiken zwecks mehr Gerechtigkeit auf der Welt? Warum nutzen wir nicht alternaive Währungen, setzen auf Tauschhandel bzw. stellen unser eigenes Geld her, wie das bspw. mit «Minuto» recht einfach ginge, um endlich diesem kaputten System den Stecker zu ziehen?
    Ja klar, wir sind alle abhängig und stecken mit drin. Zeit also, sich etwas Unabhängigkeit zurückzukämpfen. Dies gelingt ganz sicher nicht, mit einer digitalen Struktur, die ja letztlich niemand von uns zu durchschauen in der Lage ist. Blaue oder rote Pille? Damals haben wir alle noch gedacht, pure Dystopie. Noch gar nicht so lange her – Matrix. Also bitte, die richtige Pille wählen, aufwachen! Der Mensch ist analog, so wie alles in der Welt, das digitale ist schwarz, weiss, 0 – 1, nur schon diese Tatsache müsste uns wachrütteln. Deshalb schalt ich jetzt ab…

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